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  • DE-36043 Fulda
  • 04.10.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-278497)

B 83 - Steilhangsicherung bei Bad Karlshafen


 
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    Bewerbungsschluss 04.10.2017, 10:30 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gesetzte Teilnehmer: 1
    Gebäudetyp Technische Infrastruktur / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz / Vermessung
    Auslober/Bauherr Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Fulda, Fulda (DE)
    Aufgabe
    Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lp 8), SiGeKo und Vermessungsleistungen

    A. Auftrag
    A.1. Auftragsgegenstand
    Gegenstand dieses Auftrages sind Ingenieurleistungen zur Überwachung und Abrechnung (Bauoberlei-tung und örtliche Bauüberwachung) der ausgeschriebenen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung des öffentlichen Verkehrs gegen Stein- und Blockschlag im Bereich der B 83 bei Bad Karlshafen (B83 von NK 4322 359, km 2,653 - km 2,678 über NK 4322 357 bis NK 4322 007, km 0,000 - km 0,436) sowie des in diesem Straßenabschnitt verlaufenden Geh- und Radweges. Im Auftrag enthalten ist auch die Überwachung und Begleitung der mit dem Bauvertrag ausgeschriebenen Vegetationsarbeiten.

    Als weitere Leistung wird vom AN-Ing. die SiGeKo-Leistungen für die Ausführungsphase gefordert. Ferner sind die erforderlichen Vermessungsarbeiten, zur und nach Bauausführung sowie zur Erstellung von Bestandsunterlagen/-plänen, vom AN-Ing. zu erbringen.

    Die Vermessungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Absteckung der örtlichen Lage der zu errichtenden Sicherungsbauwerke, z.B. Zauntrassen, Lagen der Netze bzw. der Trassen für die Vegeta-tionsarbeiten (abstecken der Tassen vor Baubeginn und Lage der Bauwerke während der Bauausfüh-rung).
    Nach Beendigung der Bautätigkeit sind alle im/am Steilhang vorhandenen Sicherungsmaßnahmen einzumessen. Anhand der Vermessung ist vom AN-Ing ein Plan zu erstellen, aus dem die Lage der einzelnen baulichen Maßnahmen (Ist-Zustand nach Bauende) bezogen auf die Kilometrierung der B 83 und deren Stationierung sowie auf das Bezugskoordinatensystem ersichtlich wird. Des Weiteren sind vom AN-Ing Bestandspläne und ein Bestandsübersichtsplan anzufertigen.

    A.2. Beschreibung der Baumaßnahme
    Die B 83 verläuft im Projektbereich in Fahrtrichtung Beverungen (Höxter) entlang eines Steilhangs mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m (linksseitig gelegen). Es ragen Felsrippen in Form von Klip-pen/Felswänden mit Höhen von ca. 30 m bis 60 m aus den Hangflächen. Diese stufenartigen Fels-klippen weisen unterschiedlich stark ausgeprägte Absätze auf und beginnen zwischen 10 m und 25 m oberhalb des Straßenniveaus und ragen teilweise senkrecht empor. Der Steilhang des Projektgebietes zieht sich von der Mündung der Diemel in die Weser in Richtung Nordwesten entlang der B 83 bis zur Grenze nach Nordrhein-Westfalen. Der mit Buschwerk und Bäumen bewachsene Hang und die daran anschließenden Areale gehören zu einer WarB-Fläche (Wald außer regelmäßiger Bewirtschaftung). Im Bereich des Steilhangs liegt ein besonders geschütztes Biotop (Edellaubreicher Wald, Biotopskürzel 01.14.B). Das Biotop wird von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Ein Eingriff in dieses besonders geschützte Biotop ist grundsätzlich zu vermeiden.

    Zwischen der Bundesstraße und dem Steilhang verläuft ein Fußgängerweg, der zum Hang mit einer
    Holzpalisade (Trägerbohlenwand) abgesichert ist. Die Höhen der Palisade variieren zwischen ca. 0,9 und 1,9 m. Die Trägerbohlenwand besteht aus stählernen Doppel-T-Trägern mit eingelegten Rundhölzern. Diese Absicherung setzt sich nach Westen hin bis auf das Gebiet von Nordrhein-Westfalen (NRW) fort.

    Der in nordöstlicher Richtung an den Projektbereich anschließende Hang befindet sich im Eigentum des Landes NRW.

    Im südwestlich Projektbereich reicht der Steilhang nicht bis an den Verkehrsraum heran sondern wird durch Wohnbebauung von diesem abgegrenzt. Auch dieser Böschungsabschnitt birgt trotz der Wohnbebauung Stein- und Blockschlagrisiken für den Verkehrsraum der B 83 sowie für die bergseitig der Straße liegende Wohnbebauung. Die Wohnbebauung befindet sich im Eigentum Dritter.

    Zur dauerhaften Sicherung des Verkehrsraums vor Steinschlägen wurde eine Entwurfsplanung inkl. Vorbemessung der Sicherungsanlagen ausgeführt (siehe Erläuterungsbericht). Auf Grundlage dieser Unterlagen wurde eine Ausschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) erstellt und veröf-fentlicht. Das vorliegende Instandsetzungskonzept beinhaltet den erforderlichen Neubau von Siche-rungsbauwerken in Form von Fangzäunen, Übernetzungen, verankerten Spritzbetonplomben usw. so-wie den Rückbau von Maschendrahtzäunen und der am Hangfuß vorhandenen Palisadenwand.

    Der betreffende Steilhang erstreckt sich im Bereich der B 83, zwischen den Netzknoten (NK) 4322 359 von km 2,653 - km 2,678 über NK 4322 357 bis NK 4322 007, von km 0,000 - km 0,436 ("Baulänge": ca. 0,461 km).

    Der Steilhang bei Bad Karlshafen weist eine generelle Böschungsneigung zwischen 45 ° und 60 ° (z. T. = 60 °) auf und setzt sich aus freiliegendem Fels und Bereichen aus Hangschutt mit Bodenbildung zusammen. In Teilbereichen ragen senkrechte Felsklippen über mehrere Meter Höhe stufenartig hervor. Im Bereich dieser Felsausbisse bzw. Felsklippen ist keine Lockergesteinsdecke vorhanden. Hier steht direkt ein oberflächennah bis in eine geschätzte Tiefe von ca. 1,5 m aufgelockerter Fels an. Der Ab-stand zur Straße beträgt = 3 m.

    Ferner ist der Steilhang außerhalb der Felsrippen mit Sträuchern und/oder Bäumen bewachsen z. T. dichter Waldbestand. In den untersten Hangbereichen stehen junge Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher. In den mittleren und oberen Hangbereichen finden sich hauptsächlich Gehölze mittleren Alters. Ältere Bäume kommen nur selten in den oberen Hangabschnitten vor. Die Oberflächen der Felsrippen sind bereichsweise mit Moos, Gras und Efeu bewachsen, auf Felsbändern wachsen zum Teil Bäume und Sträucher.

    Der Steilhang weist keine Wasseraustritte in Form von Quellen oder Gerinnen auf. Es kommt im Un-tersuchungsgebiet zu periodischen Wasserführungen. Bei feuchter/nasser Witterung tritt Sickerwasser aus den Schichtenfugen aus.

    Die Zugänglichkeit des Projektgeländes ist aufgrund des extrem abschüssigen (steilen) Geländever-laufes erschwert.


    Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen/Bescheinigungen:
    - Qualifikation des geeigneten Koordinators gemäß RAB 30
    Adresse des Bauherren DE-36043 Fulda

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 269/12140
      Aktenzeichen: 9j-2017-00411-BA10.03.1En
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Heike Glatter / Rajka Merz (Q 11.9)
      Telefon:+49 661 49953-214 / -213
      Fax:+49 661 49953-103
      E-Mail:MjE3V1RYWlQdVltQY2NUYS9cXlFYWx1XVGJiVF0dU1QqFCEfYVBZWlA=MjE5G1pSX2ctWlxPVlkbVVJgYFJbG1FS
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: B 83 - Steilhangsicherung bei Bad Karlshafen
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 04.10.2017 10:30 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lp 8), SiGeKo und Vermessungsleistungen

      A. Auftrag
      A.1. Auftragsgegenstand
      Gegenstand dieses Auftrages sind Ingenieurleistungen zur Überwachung und Abrechnung (Bauoberlei-tung und örtliche Bauüberwachung) der ausgeschriebenen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung des öffentlichen Verkehrs gegen Stein- und Blockschlag im Bereich der B 83 bei Bad Karlshafen (B83 von NK 4322 359, km 2,653 - km 2,678 über NK 4322 357 bis NK 4322 007, km 0,000 - km 0,436) sowie des in diesem Straßenabschnitt verlaufenden Geh- und Radweges. Im Auftrag enthalten ist auch die Überwachung und Begleitung der mit dem Bauvertrag ausgeschriebenen Vegetationsarbeiten.

      Als weitere Leistung wird vom AN-Ing. die SiGeKo-Leistungen für die Ausführungsphase gefordert. Ferner sind die erforderlichen Vermessungsarbeiten, zur und nach Bauausführung sowie zur Erstellung von Bestandsunterlagen/-plänen, vom AN-Ing. zu erbringen.

      Die Vermessungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Absteckung der örtlichen Lage der zu errichtenden Sicherungsbauwerke, z.B. Zauntrassen, Lagen der Netze bzw. der Trassen für die Vegeta-tionsarbeiten (abstecken der Tassen vor Baubeginn und Lage der Bauwerke während der Bauausfüh-rung). 
      Nach Beendigung der Bautätigkeit sind alle im/am Steilhang vorhandenen Sicherungsmaßnahmen einzumessen. Anhand der Vermessung ist vom AN-Ing ein Plan zu erstellen, aus dem die Lage der einzelnen baulichen Maßnahmen (Ist-Zustand nach Bauende) bezogen auf die Kilometrierung der B 83 und deren Stationierung sowie auf das Bezugskoordinatensystem ersichtlich wird. Des Weiteren sind vom AN-Ing Bestandspläne und ein Bestandsübersichtsplan anzufertigen. 

      A.2. Beschreibung der Baumaßnahme
      Die B 83 verläuft im Projektbereich in Fahrtrichtung Beverungen (Höxter) entlang eines Steilhangs mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 m (linksseitig gelegen). Es ragen Felsrippen in Form von Klip-pen/Felswänden mit Höhen von ca. 30 m bis 60 m aus den Hangflächen. Diese stufenartigen Fels-klippen weisen unterschiedlich stark ausgeprägte Absätze auf und beginnen zwischen 10 m und 25 m oberhalb des Straßenniveaus und ragen teilweise senkrecht empor. Der Steilhang des Projektgebietes zieht sich von der Mündung der Diemel in die Weser in Richtung Nordwesten entlang der B 83 bis zur Grenze nach Nordrhein-Westfalen. Der mit Buschwerk und Bäumen bewachsene Hang und die daran anschließenden Areale gehören zu einer WarB-Fläche (Wald außer regelmäßiger Bewirtschaftung). Im Bereich des Steilhangs liegt ein besonders geschütztes Biotop (Edellaubreicher Wald, Biotopskürzel 01.14.B). Das Biotop wird von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Ein Eingriff in dieses besonders geschützte Biotop ist grundsätzlich zu vermeiden. 

      Zwischen der Bundesstraße und dem Steilhang verläuft ein Fußgängerweg, der zum Hang mit einer
      Holzpalisade (Trägerbohlenwand) abgesichert ist. Die Höhen der Palisade variieren zwischen ca. 0,9 und 1,9 m. Die Trägerbohlenwand besteht aus stählernen Doppel-T-Trägern mit eingelegten Rundhölzern. Diese Absicherung setzt sich nach Westen hin bis auf das Gebiet von Nordrhein-Westfalen (NRW) fort. 

      Der in nordöstlicher Richtung an den Projektbereich anschließende Hang befindet sich im Eigentum des Landes NRW. 

      Im südwestlich Projektbereich reicht der Steilhang nicht bis an den Verkehrsraum heran sondern wird durch Wohnbebauung von diesem abgegrenzt. Auch dieser Böschungsabschnitt birgt trotz der Wohnbebauung Stein- und Blockschlagrisiken für den Verkehrsraum der B 83 sowie für die bergseitig der Straße liegende Wohnbebauung. Die Wohnbebauung befindet sich im Eigentum Dritter.

      Zur dauerhaften Sicherung des Verkehrsraums vor Steinschlägen wurde eine Entwurfsplanung inkl. Vorbemessung der Sicherungsanlagen ausgeführt (siehe Erläuterungsbericht). Auf Grundlage dieser Unterlagen wurde eine Ausschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) erstellt und veröf-fentlicht. Das vorliegende Instandsetzungskonzept beinhaltet den erforderlichen Neubau von Siche-rungsbauwerken in Form von Fangzäunen, Übernetzungen, verankerten Spritzbetonplomben usw. so-wie den Rückbau von Maschendrahtzäunen und der am Hangfuß vorhandenen Palisadenwand. 

      Der betreffende Steilhang erstreckt sich im Bereich der B 83, zwischen den Netzknoten (NK) 4322 359 von km 2,653 - km 2,678 über NK 4322 357 bis NK 4322 007, von km 0,000 - km 0,436 ("Baulänge": ca. 0,461 km). 

      Der Steilhang bei Bad Karlshafen weist eine generelle Böschungsneigung zwischen 45 ° und 60 ° (z. T. = 60 °) auf und setzt sich aus freiliegendem Fels und Bereichen aus Hangschutt mit Bodenbildung zusammen. In Teilbereichen ragen senkrechte Felsklippen über mehrere Meter Höhe stufenartig hervor. Im Bereich dieser Felsausbisse bzw. Felsklippen ist keine Lockergesteinsdecke vorhanden. Hier steht direkt ein oberflächennah bis in eine geschätzte Tiefe von ca. 1,5 m aufgelockerter Fels an. Der Ab-stand zur Straße beträgt = 3 m.

      Ferner ist der Steilhang außerhalb der Felsrippen mit Sträuchern und/oder Bäumen bewachsen z. T. dichter Waldbestand. In den untersten Hangbereichen stehen junge Laub- und Nadelbäume sowie Sträucher. In den mittleren und oberen Hangbereichen finden sich hauptsächlich Gehölze mittleren Alters. Ältere Bäume kommen nur selten in den oberen Hangabschnitten vor. Die Oberflächen der Felsrippen sind bereichsweise mit Moos, Gras und Efeu bewachsen, auf Felsbändern wachsen zum Teil Bäume und Sträucher. 

      Der Steilhang weist keine Wasseraustritte in Form von Quellen oder Gerinnen auf. Es kommt im Un-tersuchungsgebiet zu periodischen Wasserführungen. Bei feuchter/nasser Witterung tritt Sickerwasser aus den Schichtenfugen aus.

      Die Zugänglichkeit des Projektgeländes ist aufgrund des extrem abschüssigen (steilen) Geländever-laufes erschwert.


      Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen/Bescheinigungen:
      - Qualifikation des geeigneten Koordinators gemäß RAB 30
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : 
      NUTS-Code : DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
           
          Zeitraum der Ausführung :
          Ausführungstermine:
      Beginn der Ausführung: spätestens 5 Tage nach Zuschlagserteilung. 
      Zuschlagserteilung: voraussichtlich Ende November 2017
      Ein Startgespräch findet voraussichtlich Anfang bis Mitte Dezember 2017 im Dienstgebäude von Hessen Mobil Standort Kassel statt. 

      geplanter Zuschlag auf den Bauvertrag: 01.12.2017 
      Beginn der Ausführung: Anfang Januar 2018
      Vollendung der Ausführung nach Datum: spätestens am 30.09.2018
      Einzelfristen für Vegetationsarbeiten = Abschluss spätestens 28.02.2018
      Einzelfristen für Felssicherungsarbeiten = Beginn ab 01.03.2018
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Die nachfolgend genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit erforderlich:

      a.) Firmenkurzprofil mit Angaben zum Leistungsspektrum

      b.) Vorlage von jeweils 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den folgenden Aufgabenbereichen, die innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden:
      - Objektplanung Ingenieurbauwerke inkl. öBÜ(LP8)
      - SiGeKo-Leistungen (Ausführungsphase)
      - Vermessungsleistungen

      Sofern bestimmte Leistungen / Aufgabenbereiche von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.

      c.) Erklärungen über den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind.

      d.) Bescheinigung über die Berufshaftpflichtversicherung, gefordert werden folgende Deckungssummen: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der vorgenannten Deckungssummen beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. 
      Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.

      e.) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
      - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), 
      - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), 
      - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), 
      - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
      Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

      f.) Erklärung, dass gegen mich/uns kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

      g.) Erklärung, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

      h.) Erklärung, dass ich/wir die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.

      i.) Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist. 

      j.) Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Nachunternehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.

      k.) Nachweis der Zulassung / Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter:
      - Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gemäß BaustellV und RAB 30 
      Es sind die entsprechenden Zulassungs-/ Qualifikationsnachweise vorzulegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.

      Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Nachunternehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

      Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor folgende Unterlagen zu fordern (gilt auch für die Nachunternehmer):
      - Je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
      - Bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung.
      - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. 

      Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      Kriterium A:
      Firmenprofil der sich bewerbenden Organisationseinheit.
      Das Kriterium A wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      - 5 Punkte: bestmögliche Übereinstimmung 
      - 0 Punkte: keine Übereinstimmung
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      Übereinstimmung des Firmenprofils hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.

      Kriterium B:
      Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen erbracht wurden. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
      Das Kriterium B wird mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      - Anzahl der wertbaren Referenzprojekte
      und insbesondere
      - Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung.
      Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
      8.   Zuschlagskriterien
      Preis
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      Anzahl gesetzte Bieter 1
      10.   Auskünfte erteilt: Offizielle Bezeichnung:Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
      Straße:Schillerstraße 8
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      Zu Hdn. von :Sonja Kuchenbrod
      Telefon:+49 661 49953-274
      Fax:+49 661 49953-108
      E-Mail:MTVuamllXClmcF5jYGldbWpfO2hqXWRnKWNgbm5gaSlfYA==
      digitale Adresse(URL): http://www.mobil.hessen.de
      11.   Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: Offizielle Bezeichnung:Es werden nur die unter Punkt 12 genannten Unterlagen digital zur Verfügung gestellt.
      Stadt/Ort:36043 Fulda
      Land:Deutschland (DE)
      12.   Sonstige Angaben: Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht auf Grund der Interessenbekundung nicht.

      Interessierte, die innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabefrist keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurden nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Information der Vergabestelle, dass die Interessenbekundung nicht angenommen wurde, ergeht nicht an die Interessierten.

      Der Auftraggeber stellt für die Teilnahme an dem Interessenbekungsverfahren den Bewerbern kostenfrei folgende Unterlagen zur Verfügung:
      - Vordruck Teilnahmeantrag Interessenbekundungsverfahren
      - Vordruck Eigenerklärung Eignung
      - Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft
      - Vordruck Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
      - Vordruck HE - Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)
      - Umschlagaufkleber

      Die Vordrucke sind der Bekanntmachung in digitaler Form angehängt. 
      Weitere Unterlagen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung.

      Falls Sie bereit sind, an dem Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt 5 genannten Termin an die unter Punkt 1 genannte Adresse einzusenden oder dort abzugeben.
      Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten Umschlagaufkleber zu versehen. 

      Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen:

      1. Die Bewerbung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

      2. Es sind ausschließlich die von der Vergabestllen vorgegebenen Vordrucke zu verwenden und einzureichen. Die Vordrucke sind an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungen werden ausgeschlossen.

      3. Eine nicht fristgerecht eingereichte Bewerbung wird ausgeschlossen.

      4. Eine Bewerbung, die die Mindeststandards nicht erfüllen, wird ausgeschlossen.

      5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Vordruck Erklärung Bewerbergemeinschaft abzugeben,
      - in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
      - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,

      6. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

      7. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seiner Bewerbung die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 21.09.2017
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 21.09.2017
Zuletzt aktualisiert 21.09.2017
Wettbewerbs-ID 2-278497 Status Kostenpflichtig
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