Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Seebrücken Scharbeutz und Haffkrug – Offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit 2 Losen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von 2 neuen Seebrücken in 2 Losen für die Gemeinde Scharbeutz. Die bestehenden Seebrücken in Scharbeutz und der zu Scharbeutz gehörigen Dorfschaft Haffkrug sind sanierungsbedürftig und sollen durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative, ungewöhnliche Vorschläge für beide Seebrücken zu erhalten, die einerseits die klassische Funktion, sich auf das Meer hinaus bewegen zu können erfüllen, andererseits auch andere Nutzungsangebote für die vielfältigen Alters- und Nutzergruppen bieten und überdies eine unverwechselbare Gestalt haben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt, Ingenieur, Tragwerksplaner, Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Es gelten nachfolgende Beurteilungskriterien pro Los:
— Erfüllung der formalen Vorgaben,
— Originalität und Gestaltqualität,
— Nutzbarkeit und funktionale Qualität,
— Qualität der Einbindung in den Landschaftsraum, Erschließung,
— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
— Barrierefreiheit,
— Baukosten, Wirtschaftlichkeit in Unterhalt und Betrieb,
— Realisierbarkeit,
— Nachhaltigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/11/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb stehen Wettbewerbssummen in Höhe von:
— Seebrücke Scharbeutz: 65 000 EUR (netto),
— Seebrücke Haffkrug: 35 000 EUR (netto)
zur Verfügung. Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssummen teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten (siehe IV.3.2).
Los 1: Seebrücke Scharbeutz
1. Preis 28 000 EUR
2. Preis 19 000 EUR
3. Preis 12 000 EUR
eine Anerkennungen 8 500 EUR
Los 2: Seebrücke Haffkrug
1. Preis 16 000 EUR
2. Preis 11 000 EUR
3. Preis 7 500 EUR
Anerkennungen 3 000 EUR.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die insofern geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung von 2 500 EUR (netto).
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dr. Thomas Klähne, Beratender Ingenieur
Dr. Vladimir Chaikevitch, Beratender Ingenieur
Alexandra Bub, Freie Architektin, Hamburg
Klaus-H. Petersen, Feier Architekt, Schleswig-Holstein
Hans-Hermann Krafft, Freier Landschaftsarchitekt, Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Bietergemeinschaften) von Architekten oder Ingenieuren und Tragwerksplanern und
Landschaftsarchitekten oder die Bewerbung als Einzelbewerber, der drei Fachrichtungen vertritt, ist zwingend vorgeschrieben.
Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss teilnahmeberechtigt sein, d. h. mindestens eine der geforderten Berufsqualifikationen
nachweisen – dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Kiel
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen.
a. 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber;
b. vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
c. vor Ablauf der Angebotsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
d. innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
e. siehe § 101b Abs. 2 GWB;
f. 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU: 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Kiel
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/09/2017