Bewerbungsschluss |
02.11.2017, 11:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3 |
Gebäudetyp | Kindergärten, Vorschulen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Offenbach (DE) |
Aufgabe |
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung der Kita Rödernstraße (3) in Offenbach am Main.
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Leistungsumfang | Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in Bezug auf die bauliche Ertüchtigung des bestehenden Kita-Standortes in der Rödernstraße 25 in Offenbach am Main. Die Kita soll an den aktuellen Bedarf und die derzeitigen Anforderungen angepasst werden. Kita Rödernstraße (3) Bestand: Die Kindertagesstätte besteht aus mehreren Gebäudeteilen unterschiedlichster Baujahre. Das teils zweigeschossige Hauptgebäude umfasst 4 Kindergartengruppen und wurde im Jahr 1963 in Massivbauweise mit flachgeneigten Pultdächern aus Stahlbeton und einer verklinkerten Fassade errichtet. Einzig die Nord-Fassade ist als Putzfassade ausgeführt. 1972 und 1974 wurde das Hauptgebäude um einen eingeschossigen Anbau für die Lagerung von Gerätschaften erweitert. Um zwei weitere Kindergartengruppen zu integrieren, wurde 2006 ein weiterer eingeschossiger Erweiterungsbau errichtet, der mittels einer Außenbereich-Überdachung eine bauliche Verbindung zum Hauptgebäude herstellt. Alle Gebäudeteile sind nicht unterkellert, lediglich das Hauptgebäude besitzt einen Kriechgang zur Aufnahme von Installationsleitungen. Auf rund 1 076 m2 Bruttogeschossfläche werden in 6 Gruppen bis zu 150 Kinder im Alter von 3-6 Jahren ganztägig betreut. Das Hauptgebäude ist baulich und technisch in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und ebenso nicht den baulichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. KlnvFG allgemein: Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes gefördert. Die Einhaltung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.6.2015, der Verwaltungsvereinbarung nach §9 Satz 1 KInvFG, der Förderrichtlinien vom 8.2.2016 des Hessischen Ministeriums der Finanzen, sowie aller weiteren im Rahmen der Fördermaßnahmen des Landes Hessen und des Bundes gültigen Gesetze, Regelungen und Auflagen ist zu gewährleisten. Dies umfasst auch alle zukünftigen Änderungen der Fördervorgaben jeweils umgehend ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. |
Adresse des Bauherren | DE-63065 Offenbach am Main |
TED Dokumenten-Nr. | 391507-2017 |
Deutschland-Offenbach am Main: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2017/S 191-391507
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung für die bauliche Ertüchtigung der Kindertagesstätte Rödernstraße (3) in Offenbach am Main.
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung der Kita Rödernstraße (3) in Offenbach am Main.
Rödernstr. 25 (Standort Bestandsgebäude, 63067 Offenbach am Main.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in Bezug auf die bauliche Ertüchtigung des bestehenden Kita-Standortes in der Rödernstraße 25 in Offenbach am Main. Die Kita soll an den aktuellen Bedarf und die derzeitigen Anforderungen angepasst werden.
Kita Rödernstraße (3) Bestand:
Die Kindertagesstätte besteht aus mehreren Gebäudeteilen unterschiedlichster Baujahre.
Das teils zweigeschossige Hauptgebäude umfasst 4 Kindergartengruppen und wurde im Jahr 1963 in Massivbauweise mit flachgeneigten Pultdächern aus Stahlbeton und einer verklinkerten Fassade errichtet. Einzig die Nord-Fassade ist als Putzfassade ausgeführt.
1972 und 1974 wurde das Hauptgebäude um einen eingeschossigen Anbau für die Lagerung von Gerätschaften erweitert. Um zwei weitere Kindergartengruppen zu integrieren, wurde 2006 ein weiterer eingeschossiger Erweiterungsbau errichtet, der mittels einer Außenbereich-Überdachung eine bauliche Verbindung zum Hauptgebäude herstellt.
Alle Gebäudeteile sind nicht unterkellert, lediglich das Hauptgebäude besitzt einen Kriechgang zur Aufnahme von Installationsleitungen.
Auf rund 1 076 m2 Bruttogeschossfläche werden in 6 Gruppen bis zu 150 Kinder im Alter von 3-6 Jahren ganztägig betreut.
Das Hauptgebäude ist baulich und technisch in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und ebenso nicht den baulichen Standards einer Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung.
KlnvFG allgemein:
Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes gefördert. Die Einhaltung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24.6.2015, der Verwaltungsvereinbarung nach §9 Satz 1 KInvFG, der Förderrichtlinien vom 8.2.2016 des Hessischen Ministeriums der Finanzen, sowie aller weiteren im Rahmen der Fördermaßnahmen des Landes Hessen und des Bundes gültigen Gesetze, Regelungen und Auflagen ist zu gewährleisten. Dies umfasst auch alle zukünftigen Änderungen der Fördervorgaben jeweils umgehend ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe.
Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter
Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben,
Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die
Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt
nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2014-2016). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen
aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,6 Mio EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,45 Mio EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 0,3 Mio EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 0,3 Mio EUR/Jahr = 0 Punkte.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern.
b1) Objektart: Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Kitabauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Kita: liegt vor = 10 Punkte; Schule/Lehreinrichtung/Hort = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3
Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.
b2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 2 000 m² BGF).
Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt:
>= 2 000 m² = 10 Punkte, >= 1 500 m² = 5 Punkte, >= 1 000 m² = 2 Punkte, < 1 000 m² = 0 Punkte
b3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 3 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen).
Bei Projekten die kleiner sind als 3 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 3 000 000 EUR = 10 Punkte, >= 2 000 000 EUR = 5 Punkte, >= 1 000 000 EUR = 2 Punkte, < 1 000 000 EUR = 0 Punkte.
b4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 9 8 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
b5) Projektart: Bestandssanierung, hier anteilige qm:
Nachweis vergleichbarer Bestandssanierungsprojekte (maximal 10
Punkte pro Referenzprojekt).
Bestandssanierung liegt vor >= 2 000 m² = 10 Punkte; >= 1 500 m² = 5
Punkte; >= 1 000 m² = 2 Punkte; < 1 000 m² = 0 Punkte.
b6) Energetischer Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der
Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
max. 150 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte
Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:
Stufe I: LP 1 (100 %), LP 2 (100 %)
Stufe II: LP 3 (100 %), LP 5 (50 %), LP 6 (50 %)
Stufe III: LP 4, LP 5 (50 %), LP 6 (50 %), LP 7 – LP 8 (100 %)
Stufe IV: LP 9 (100 %)
Die Auftragsstufe III + IV wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt.
Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Die Stadt Offenbach hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen.
Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen treuhänderisch an die OPG vergeben, welche diese Leistungen in der Regel an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufe III + IV auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe.
Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III + IV hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß Punkt 1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt.
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß Punkt 1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
A.1.Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentl. Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B
2.Angabe der techn. Fachkräfte
3.Erklärung,aus der die durchschnittliche jährl. Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten drei Jahre ersichtlich ist
4.Angabe,welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
B.Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mind. 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet,der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Es sind -wie im Teilnahmeantrag vorgesehen- 3 Referenzen ausreichend um die Höchstpunktzahl zu erreichen. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neu-/ Erweiterungsneubauten und Sanierungen) zu erbringen. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Pkt. bewertet): Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung mit aussagekräftigen Fotos – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Tel. Nummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
a-Angabe der Objektart/en, d. h. ob Kindertagesstätte, Hort, Schule, Lehreinrichtung oder Büro-/ Verwaltungsgebäude, jedoch ohne Lagerhallen, Werkstattgebäude, etc. (Sonstige Nutzungen werden mit 0 Pkt. bewertet)
b-Angabe der Projektart/en, d. h. mit kurzer Erläuterung der Aufgabenstellung (Neu- und/ oder Erweiterungsbauten, Vollsanierung, Hüllflächensanierung), jeweils im Hochbau (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
c-Projektumfang in Netto-Baukosten mind. 1 000 000 EUR für KG 300+400 in EUR (netto), (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
d-Projektgröße in qm BGF, mind. 500 m2 BGF (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
e-Beauftragte Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß § 33 HOAI 2009 i. V. m. Anlage 11 oder § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10, als Mindestbedingung müssen die Leistungsphasen 3 – 8 beauftragt worden sein (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
f-handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB oder bezügl. der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts)
g-Zeitpunkt der Fertigstellung: als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme; der nicht vor 2011 liegen darf (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet)
h-energetischer Standard, Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a)
(Ein Primärenergiebedarf >150 kWh/(m2a) wird mit 0 Pkt. bewertet).
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc“ und/oder „Master Architecture“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
1. Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in (und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter/in) zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
2. Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
3. Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
4. Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
5. Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 ist vor Auftragsvergabe abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag VgV_Objektplanung Hochbau Kita Rödernstraße (3), VOF 15/2017 HAD Ref.1493/496“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am
Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend. Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im
Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen.
Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen
Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
wenn es schon in der engeren Wahl war.
Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft unter Angabe des bevollmächtigten Vertreters abzugeben.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 05.10.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 05.10.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-279872 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 92 |
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