Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.weilmuenster.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Referenznummer der Bekanntmachung: 6381/6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90713000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Fortführung einer bestehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71351500
71620000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll in dem Maßnahmenraum Limburg-Weilburg (im Bereich der Gemeinden Weilmünster, Weinbach und Villmar sowie der Stadt Weilburg) durch die Gemeinde Weilmünster im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen als Maßnahmenträger erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung der rd. 140 Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 12 bereits ausgewählten Leitbetrieben und rd. 75 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung der Hoftorbilanzen. Zusätzlich ist in 2 Gemarkungen noch je ein Leitbetrieb zu aquirieren. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. rd. 45 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
Im Maßnahmenraum liegen 17 Gemarkungen mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 4 900 Hektar.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich in dem Maßnahmenraum 2 Wasserschutzgebiete der Klasse C (Gewinnungsanlagen haben Werte von über 25 mg/l Nitrat im Rohwasser) befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Die Beratungsarbeit ist mit dem Kooperationsberater abzustimmen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und spezifische Kenntnisse gemäß Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Technische Ausstattung / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Verlängerung um mindestens 1 Jahr möglich.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind die hochgeladenen Unterlagen mit einzureichen:
— Standartformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen für dieses Vergabeverfahren;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreugesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. I, S 354.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Darstellung der vorhandenen EDV Ausstattung (z. B. GIS – Arbeitsplätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server usw..).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
1. Nachweis der fachlichen Qualifikation des Beratungspersonals, mindestens ein abgeschlossenes Studium mit der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung;
2. Benennung der Anzahl und Qualifikation der im Auftragsfall im Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor-Ort im Beratungsgebiet sein können;
4. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/11/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/11/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Überprüfung der Eignung der Unternehmen bei Angebotsabgabe zu fordern. Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine detailliertere Aufgabenbeschreibung ergeht mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Unternehmen, die hierzu ausgewählt wurden. Eine Weitervermittlung von Teilleistungen an Dritte ist mit Ausnahme der Bodenprobenahme und Analytik nicht möglich. Im Falle der Weitervermittlung dieser Leistungen sind dem Regierungspräsidium Kassel die Auftragnehmer schriftlich nach Auftragserteilung anzuzeigen.
Die Prüfung und Zuschlagserteilung erfolgt nicht öffentlich.
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, bei Bedarf Erläuterungsgespräche mit Bietern zur Angebotsaufklärung zu führen.
Der Zuschlag wird nach Zusage der Mittel durch das Land Hessen sobald als möglich erteilt. Bis zum Ablauf einer Frist von 4 Wochen gilt die Bindung an das Angebot.
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten ein formloses Absageschreiben.
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
Bei der erforderlichen Vorlage eines Beratungskonzeptes ist dieses bereits 4 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2017