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  • DE-35789 Weilmünster
  • 06.11.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-279918)

Gewässerschutzberatung.


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 06.11.2017, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Nicht offenes Verfahren
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Bodenmechanik, Erd-/ Grundbau / sonstige / allgemeine Beratungsleistungen / Umweltverträglichkeitsstudie / Altlastensanierung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster, Weilmünster (DE)
    Aufgabe
    Fortführung einer bestehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.
    Leistungsumfang
    Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll in dem Maßnahmenraum Limburg-Weilburg (im Bereich der Gemeinden Weilmünster, Weinbach und Villmar sowie der Stadt Weilburg) durch die Gemeinde Weilmünster im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen als Maßnahmenträger erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung der rd. 140 Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 12 bereits ausgewählten Leitbetrieben und rd. 75 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung der Hoftorbilanzen. Zusätzlich ist in 2 Gemarkungen noch je ein Leitbetrieb zu aquirieren. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. rd. 45 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.
    Im Maßnahmenraum liegen 17 Gemarkungen mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 4 900 Hektar.
    Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
    Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich in dem Maßnahmenraum 2 Wasserschutzgebiete der Klasse C (Gewinnungsanlagen haben Werte von über 25 mg/l Nitrat im Rohwasser) befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Die Beratungsarbeit ist mit dem Kooperationsberater abzustimmen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
    Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
    Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
    Adresse des Bauherren DE-35789 Weilmünster
    TED Dokumenten-Nr. 393852-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Weilmünster: Beratung in Umweltfragen

      2017/S 192-393852

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Gemeindevorstand des Marktfleckens Weilmünster
      Rathausplatz 8
      Weilmünster
      35789
      Deutschland
      Telefon: +49 6472916930
      E-Mail: 
      MjEzalhVWGUzalhcX2BoWGFmZ1hlIVdY
      NUTS-Code: DE723

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.weilmuenster.de/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.weilmuenster.de/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Gewässerschutzberatung.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 6381/6
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      90713000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Fortführung einer bestehenden Gewässerschutzberatung zur Minimierung diffuser Einträge im Bereich Stickstoff/Phosphor und zur Erosionsminderung sowie die Umsetzung von beratungsbegleitenden Maßnahmen in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71351500
      71620000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE723
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Grundlage für diese Beratung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vom Dezember 2015. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer und Grundwasser soll in dem Maßnahmenraum Limburg-Weilburg (im Bereich der Gemeinden Weilmünster, Weinbach und Villmar sowie der Stadt Weilburg) durch die Gemeinde Weilmünster im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen als Maßnahmenträger erfolgen. Zum Leistungsumfang gehören im vorgegebenen Maßnahmenraum die unterstützende grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung der rd. 140 Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, die umfassende Betreuung von 12 bereits ausgewählten Leitbetrieben und rd. 75 Dauerbeobachtungsflächen einschließlich der Erstellung der Hoftorbilanzen. Zusätzlich ist in 2 Gemarkungen noch je ein Leitbetrieb zu aquirieren. Weiterhin sind beratungsbegleitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören u. a. rd. 45 Nmin-Bodenuntersuchungen im Frühjahr zur Düngeempfehlung und im Herbst zur Kontrolle sowie die vegetationsbegleitende Betreuung der Anbau- und Düngestrategie, die Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden (Fortführung des „Runden Tisches“), Dokumentation und Qualitätssicherung. Für Betriebe außerhalb des Leitbetriebsstatus erfolgt eine Angebotsberatung in Form von Rundschreiben und Veranstaltungen sowie eine tiefergehende Beratung bei entsprechender Nachfrage. Weiterhin erhalten Betriebe auf besonders erosionsgefährdeten Flächen eine Beratung zur Minderung der Erosion.

      Im Maßnahmenraum liegen 17 Gemarkungen mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 4 900 Hektar.

      Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

      Als Besonderheit ist zu berücksichtigen, dass sich in dem Maßnahmenraum 2 Wasserschutzgebiete der Klasse C (Gewinnungsanlagen haben Werte von über 25 mg/l Nitrat im Rohwasser) befinden. In diesen Wasserschutzgebieten bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Landwirten, die sich an den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung orientieren und auch weiterhin bestehen bleiben werden. Die Beratungsarbeit ist mit dem Kooperationsberater abzustimmen. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere Düngeempfehlungen, Nmin-Untersuchungen und Zwischenfruchtanbau. Kooperationsspezifische Untersuchungen und Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

      Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Interessenten, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

      Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und spezifische Kenntnisse gemäß Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 60 %
      Qualitätskriterium - Name: Technische Ausstattung / Gewichtung: 10 %
      Preis - Gewichtung: 30 %
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/01/2018
      Ende: 31/12/2020
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Beschreibung der Verlängerungen:

       

      Sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Verlängerung um mindestens 1 Jahr möglich.

       

      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Ergebnisdaten (Hoftorbilanzen, Herbst- und Frühjahrs-Nmin und Berichte) von der Beratung müssen von jedem Beratungsjahr im Folgejahr unter Fristsetzung geliefert werden.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind die hochgeladenen Unterlagen mit einzureichen:

      — Standartformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);

      — Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen für dieses Vergabeverfahren;

      — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreugesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. I, S 354.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Darstellung der vorhandenen EDV Ausstattung (z. B. GIS – Arbeitsplätze, Datenbankkapazitäten, eigener Server usw..).

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      1. Nachweis der fachlichen Qualifikation des Beratungspersonals, mindestens ein abgeschlossenes Studium mit der Qualifikation Diplom-Agraringenieur (FH) bzw. Bachelor Agrarwissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung;

      2. Benennung der Anzahl und Qualifikation der im Auftragsfall im Projekt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

      3. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater innerhalb von 8 Stunden vor-Ort im Beratungsgebiet sein können;

      4. Erklärung, dass die eingesetzten Beraterinnen und Berater verhandlungssicher deutsch sprechen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Nichtoffenes Verfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 06/11/2017
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 10/11/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Überprüfung der Eignung der Unternehmen bei Angebotsabgabe zu fordern. Es besteht kein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine detailliertere Aufgabenbeschreibung ergeht mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Unternehmen, die hierzu ausgewählt wurden. Eine Weitervermittlung von Teilleistungen an Dritte ist mit Ausnahme der Bodenprobenahme und Analytik nicht möglich. Im Falle der Weitervermittlung dieser Leistungen sind dem Regierungspräsidium Kassel die Auftragnehmer schriftlich nach Auftragserteilung anzuzeigen.

      Die Prüfung und Zuschlagserteilung erfolgt nicht öffentlich.

      Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, bei Bedarf Erläuterungsgespräche mit Bietern zur Angebotsaufklärung zu führen.

      Der Zuschlag wird nach Zusage der Mittel durch das Land Hessen sobald als möglich erteilt. Bis zum Ablauf einer Frist von 4 Wochen gilt die Bindung an das Angebot.

      Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten ein formloses Absageschreiben.

      Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.

      Bei der erforderlichen Vorlage eines Beratungskonzeptes ist dieses bereits 4 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

      Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      04/10/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.10.2017
Zuletzt aktualisiert 06.10.2017
Wettbewerbs-ID 2-279918 Status Kostenpflichtig
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