Der Bewerber hat den Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit für sich und seine Bewerberpartner/Subplaner folgendermaßen zu erbringen:
Die Nachweise für die Mindestbedingungen und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen (Nummerierung).
Ein entsprechender Bewerbungsbogen ist bei der o.bg. Vergabestelle anzufordern. Die entsprechenden Nachweise dürfen maximal 6 Monate alt sein, der Nachweis zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bankerklärung) max. 2 Monate. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Die Erklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Erklärungen, fehlende oder unvollständige Unterlagen, Bescheinigungen oder Nachweise können zum Ausschluss der Bewerbung führen.
Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in andere als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen Sollten die geforderten Nachweise unvollständig sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt. Das Recht darauf behält sich der Auftraggeber aber vor.
Folgende Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen:
1.1 Angabe, ob eine Bietergemeinschaft vorgesehen ist.
1.2 Allgemeine Angaben zum Bewerber.
1.3 Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen und zur auf den Auftrag bezogenen Zusammenarbeit mit Anderen gemäß § 43 VgV.
1.4 Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen gemäß § 46 VgV.
1.5 Erklärung des Bewerbers zu den Ausschlusskriterien nach § 42 VgV.
1.6 Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 VgV).
1.7 Erklärung zur Berufsqualifikation gemäß § 75, Abs. 1 u. 2 VgV und zusätzlich bei juristischen Personen gemäß VgV § 75 Abs. 3. Bei einer Bewerbung als junge oder kleine Büroorganisation: Kopie der Eintragungsurkunde (Ingenieurkammer) und/oder Kopie des Personalausweises und/oder Erklärung über die Bürogröße.