1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.
3.) Unter www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „HPA 360 °/ Ausschreibungen“ und dort unter „Ausschreibungsgebiet: Europa; Kategorie: Teilnahmewettbewerbe / Vergabenummer“ ein Bewerbungsformblatt und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
4.) Die schriftlichen Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Mit dem schriftlichen Teilnahmeantrag ist eine digitale Kopie sämtlicher Teilnahmeunterlagen einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist aus vom Bewerber nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen.
5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben siehe Register 2/3 im Bewerbungsformblatt.
6.) Angaben zu Nachunternehmern: siehe Register 5 des Bewerbungsformblatts.
7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem.Pkt. III.1) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese schriftlich mit Angabe der unter Pkt. II.1.1) genannten Referenznummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
Zentraler Einkauf
D-20457 Hamburg
Fax: +49 40 42847-2612
E-Mail: MTZUX2hubFtmX2w/Y2hlW29gOmJqWyhiW2dcb2xhKF5f
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.hamburg-port-authority.de(siehe Pfad unter 3.) veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und ein vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterzeichnetes Bewerbungsformblatt inkl. aller erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von § 51 Abs. 2 SektVO für die Teilnahmeanträge vor.
Die am besten geeigneten Bewerber (max. 6) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. III.1.4) bzw. Bewerbungsformblatt Teil 3
10.) Die Projektsprache ist deutsch.