Der Projektsteuerer bereitet vor und begleitet die Planungsleistungen, die für die Leistungsphasen 1 – 4 nach HOAI durch Dritte zu erbringen sind.
Im Einzelnen sind hierfür insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Entwickeln des Projektablaufs mit Einzelzielvorgaben.
— Entwickeln, Vorschlagen, Festlegen sowie Fortschreiben des Terminrahmens mit Ablaufplanung.
— Erstellen und Fortschreiben der Projektorganisation (Projekthandbuch) mit Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
— Laufende Information und Abstimmung mit dem Auftraggeber.
— Einholen der erforderlichen Zustimmungen und Entscheidungen des Auftraggebers.
— Einberufen und Leitung von Koordinierungsgesprächen – i.d.R. monatlich.
— ggf. Mitwirken bei Planergesprächen.
— Allgemeine Ermittlung von Randbedingungen für die Realisierung der Einzelmaßnahmen.
— Mitwirken bei der Auswahl von Einzelplanungen.
— Mitwirken bei der Konkretisierung des jeweiligen Planungsauftrags.
— Mitwirken bei der Eruierung des Genehmigungsverfahrens.
— Begleitung der Verfahren und Erarbeiten von Vorschlägen zur Auswahl von geeigneten Büros.
— Unterstützung beim Beschaffen von standortrelevanten Unterlagen.
— Überprüfen der Untersuchungs- und Planungsergebnisse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen.
— Begleiten des Planungsprozesses bis zur Einreichung der Genehmigung (soweit erforderlich).
— Sofern für die Maßnahmen ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, begleiten des Genehmigungsverfahrens.
— Mitwirken beim Vertreten der Planungskonzeption.
— Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten.
— Planung von Mittelbedarf und Mittelabfluss.
— Überprüfen der Kostenschätzungen und -berechnungen der beauftragten Büros.
— Prüfen von Rechnungen/Abschlagsrechnungen.
— Dokumentation der wesentlichen projektbezogenen Plandaten in einem Projekthandbuch.
— Mitwirken bei Verhandlungen um Grundstücke und ggf. Mitwirken bei Grundstückskäufen.
— Teilnahme / Vertretung des Projektträgers an Gesprächen u.a. mit der Genehmigungsbehörde und Gesprächen mit Kommunen / Gemeinderäten, Trägern öffentlicher Belange sowie mit dem staatlichen und privaten Naturschutz.
— ggf. Begleiten der Öffentlichkeitsarbeit.
— Aufbau, Unterhaltung und Pflege eines web-basierten DMS
Des Weiteren ist die Landesstudie Gewässerökologie Stufe 2 durch den Projektsteuerer zu begleiten.