Vorlage von Referenzen:
1a.) Aus dem Bereich Architektur (Hochbau):
Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Bereich Architektur (Hochbau) aus dem Zeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 35 %):
— Projektstufen 1 – 5 gemäß § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht;
— Leistungen für die Handlungsbereiche A – E gemäß § 2 AHO erbracht;
— Erweiterungsbau / Neubau mit Anbindung an das Bestandsgebäude;
— Umsetzung bei laufendem Betrieb;
— Projektkosten brutto (Kgr. 200-700) > 15 000 000 EUR.
1b.) Aus dem Fachbereich Versorgungstechnik:
Vorlage von max. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Fachbereich Versorgungstechnik aus dem Zeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 10 %):
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gemäß § 2 AHO) für die Versorgungstechnik;
— Schnittstellenmanagement der Technischen Gebäudeausrüstung;
— Anrechenbare Kosten gemäß § 5 AHO, Brutto (Kgr. 410-430, 470, 480(VT)) > 500 000;
— Projektstufen 1 – 5 gemäß § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht;
— Leistungen für die Handlungsbereiche A, C – D gemäß § 2 AHO erbracht;
— Leistungen für den Handlungsbereich E gemäß § 2 AHO erbracht.
1c.) Aus dem Fachbereich Elektrotechnik:
Vorlage von max. 1 Referenz vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Fachbereich Elektrotechnik aus dem Zeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 10 %):
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gemäß § 2 AHO) für die Elektrotechnik;
— Schnittstellenmanagement für die Elektrotechnik;
— Anrechenbare Kosten gemäß § 5 AHO, Brutto (Kgr. 440-460, 480(ET)): > 500 000 EUR;
— Projektstufen 1 – 5 gemäß § 2 AHO im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht;
— Leistungen für die Handlungsbereiche A, C, D gemäß § 2 AHO erbracht;
— Leistungen für die Handlungsbereiche E gemäß § 2 AHO erbracht.
1d.) Für 1a – 1c gilt darüber hinaus Folgendes:
Die Referenzen aus den Bereichen 1a – 1c sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Die Referenzen aus den Fachbereichen Versorgungstechnik und Elektrotechnik dürfen auch identisch mit den bereits aufgeführten Referenzprojekten aus dem Bereich Architektur (Hochbau) sein.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz für 1a.) Architektur (Hochbau) ist die selbst und vollständige Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 2 – 5, in den Handlungsbereichen C und D im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz für 1b.) Versorgungstechnik und 1c.) Elektrotechnik ist die selbständige und vollständige Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 1 – 5, im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die als erbracht angegebenen Leistungsphasen müssen innerhalb des Referenzzeitraums begonnen und vollständig abgeschlossen sein, nicht aber das Gesamtprojekt.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. Anzahl an Referenzen die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.