— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2014 [beauftragte Leistungen zwischen 2014 und 2017 abgeschlossen], Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte [für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner]).
Wünschenswerte Referenzen = Bauvermessung/Vermessungsstelle für ein Straßenbauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber. Ferner wünschenswert sind Erfahrungen mit Bauvermessung/Vermessungsstelle im Rahmen von Bundesfernstraßenneubauprojekten (mit Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken) für öffentliche Auftraggeber.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2014 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 2 Personen vorzulegen:
1) Projektleiter / 1. Vermesser (Verantwortlicher für 1. Messtrupp),
2) stellvertretender Projektleiter / 2. Vermesser (Verantwortlicher für 2. Messtrupp).
Wünschenswerte Referenzen = Bauvermessung/Vermessungsstelle für ein Straßenbauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber. Ferner wünschenswert sind Erfahrungen mit Bauvermessung/Vermessungsstelle im Rahmen von Bundesfernstraßenneubauprojekten (mit Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken) für öffentliche Auftraggeber.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung (Vermessung).
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
— zu § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen: 400 000 EUR.
— zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Die ausführenden Personen müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder Vergleichbares und mindestens 7 Jahre Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung) aufweisen.
— zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber muss in den letzten 3 Geschäftsjahren eine vergleichbare Referenz (Bauvermessung/Vermessungsstelle für ein Straßenbauprojekt (mit Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) für einen öffentlichen Auftraggeber) erbracht haben.
— zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber muss mindestens über 3 Messtrupps verfügen (Messtruppe = 2 Personen).
— zu § 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bewerber muss mindestens zu folgenden Punkten Angaben machen: Angabe zur OKSTRA-Kompetenz, Anzahl GNSS-Anlagen, Anzahl Tachymeter, Fein-Nivellement-Ausrüstung, Netzausgleichssoftware.