1.Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem geltenden Landesrecht (§ 8 Baukammergesetz NRW) berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nach §58 LBauNW zu tragen und in der Bundesrepublik als Ingenieur zugelassen sind.
Zugelassen werden Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure. Zur Bewerbung sind zugelassen in den Mitgliedsstatten des europäischen Wirtschaftsraumes ansässige Architekten gemäß VgV § 75 (1) Fachrichtung Hochbau sowie "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind.
Juristische Personen sind zugelassen, sofern sie die gleichen Anforderungen wie eine natürliche Person erfüllen.
2.Der Teilnahmeantrag ist mittels der Formblätter des AG einzurechnen, welche beim AG unter der Internet-Adresse http://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/finanzen/vergabeplattform/ffentlicheausschreibungnachvobteila3abs11/ffentlicheausschreibungnachvobteila3abs11_1.jspherunter geladen oder im Einzelfall per mail abgefordert werden können.
Der Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet an folgende Adresse zu senden:
Landschaftsverband Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, Zimmer D 334 im Landeshaus.
Vermerk:" Bewerbungsunterlagen – Bitte nicht öffnen- LVR APX Neubau Entdeckerforum, Objektplanung".
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt wird (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerber.
Bei Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Mitglied eine separate Erklärung zum nicht vorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen (siehe Nr. 2.1 Teilnahmeantrag). Reicht ein Bewerber/ eine Bewerberin geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ein, ist sicherzustellen, das die EEE sämtliche im Formblatt "Teilnahmeantrag" abgefragten Erklärungen / Nachweise enthält bzw. die fehlenden Angaben mit dem Formblatt "Teilnahmeantrag" ergänzend angegeben werden.
Mit dem Teilnahmeantrag geforderte weitere Angaben (zusätzlich zu vorgenannten Angaben und nachstehend unter III.1.2 und 1.3 genannten Angaben):
— Erklärung nach §§ 123, 124 GWB-Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien;
— Bei beabsichtigter Eignungsleihe (§ 47 VgV): Nachweis über die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten durch Drittunternehmen, Nachweis über die Eignung des Drittunternehmens, Erklärung über die gemeinsame Haftung (bei Eignungsleihe in finanzieller / wirtschaftlicher Hinsicht).
Die Nichtverwendung der Formblätter des AG führt ebenso wie fehlende oder nicht rechtsverbindliche Unterschriften zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zum Ausschluss von Teilnahmeanträgen gemäß § 57 VgV.