20.10.2017|Projekt-ID 161392|Meldungsnummer 988545|Ausschreibungen
Ausschreibung
Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG 20.10.2017
Publikationsdatum Simap: 20.10.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinderat Stetten
Beschaffungsstelle/Organisator: Metron Raumentwicklung AG, zu Hdn. von Raphaela Guin, Stahlrain 2, Postfach, 5201 Brugg, Schweiz, E-Mail: MTZsYW86Z19ubGloKF1i
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Gemeinderat Stetten
"Erneuerung und Erweiterung Primarschulhaus Egg, Stetten", Schulhausstrasse 4, 5608 Stetten AG, Schweiz, E-Mail: MTZsYW86Z19ubGloKF1i
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
06.11.2017
Bemerkungen: Zum Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen sind fristgerecht per Email einzureichen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 04.12.2017 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die verlangten Submissionsunterlagen müssen verschlossen und versehen mit dem Vermerk "Erneuerung und Erweiterung Primarschulhaus Egg, Stetten" (auf der Couvertvorderseite) eintreffen. Einreichungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
1.5 Datum der Offertöffnung:
05.12.2017, Bemerkungen: Das Protokoll zur Offertöffnung, wird den Teilnehmern erst nach der Beurteilung zugestellt.
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.2 Projekttitel der Beschaffung
"Erneuerung und Erweiterung Primarschulhaus Egg, Stetten"
2.4 Aufteilung in Lose?
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
Der Gemeinderat Stetten möchte das Primarschulhaus erneuern und erweitern. Hierfür wurde ein Vorprojekt + erstellt. Für die weiteren, nun zu offerierenden Planungsphasen wünscht die Auftraggeberin ein versiertes Planerteam aus Architektur (Generalplaner), Bauingenieurwesen, HLS- und Elektroplanung, welches die Planung der Phasen 32-53 (Bauprojekt, Bewilligungsverfahren, Ausschreibung sowie Realisierung), basierend auf den Ordnungen SIA 102 ff erbringt.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
Stetten AG
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: bei Planungsverzögerungen
2.9 Optionen
Nein
2.10 Zuschlagskriterien
Preis Honorarofferte Gewichtung 40%
Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Generalplaners/Architekturbüros Gewichtung 20%
Zugang zur Aufgabe und Qualität der Referenzen Gewichtung 40%
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Nein
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
2.13 Ausführungstermin
Beginn 01.01.2018 und Ende 31.12.2019
3. Bedingungen
3.7 Eignungskriterien
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
bis: 29.06.2018
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
zu beziehen von folgender Adresse:
Metron Raumentwicklung AG, Stahlrain 2, Postfach, 5201 Brugg, Schweiz, URL www.metron.ch/Datentransfer.html
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.10.2017 bis 04.12.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Folgende Unterlagen werden online auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Der Versand der Unterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
4. Andere Informationen
4.7 Rechtsmittelbelehrung
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.