Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Verbandsgemeinde Montabaur wurden in 2016 in der Innenstadt Montabaurs Grundstücke mit einer Fläche von rd. 3 000 m2 erworben und Abbruchmaßnahmen durchgeführt. Die Bedarfsermittlung mit dem Raum- und Funktionsprogramm, die Bestandteil der Auslobung ist, wurde erarbeitet und abgestimmt.
Eckpunkte der Planung sind ein Hochbau mit ca. 5 700 m2 BGF, eine Tiefgarage für ca. 60
Stellplätze sowie Frei- und Verkehrsanlagen.
Für das zu planende Gebäude sind folgende gestalterische Vorgaben bindend:
— sensibles Einfügen in die Umgebung,
— eine geeignete Dachform ist frei zu wählen,
— eine Begrenzung auf fünf Geschosse, bei maximal vier Vollgeschossen, ist zwingend einzuhalten.
Das neue Verwaltungsgebäude soll hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Wirtschaftlichkeit Vorbildfunktion haben.
Die TGA-Planungsleistungen werden in einem separaten VgV-Verfahren ausgelobt.
Das TGA Konzept wird im Rahmen der Vorplanung durch den TGA-Planer erarbeitet. Für die Wärmeerzeugung werden regenerative Energieträger favorisiert.
Im Gebäudeentwurf ist eine Be- und Entlüftung für das Bürogebäude, evtl. auch im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage, zu berücksichtigen. Hierfür geeignete Raum- und Bauteilhöhen sind zu bestimmen. Inwieweit eine Kühlung (z.B. thermische Bauteilaktivierung) für das gesamte Gebäude oder nur für Teilbereiche eingesetzt wird, hängt auch von wirtschaftlichen Faktoren ab und wird im Rahmen der Vorplanung (TGA-Planer) festgelegt. Daher sind für die Technische Gebäudeausrüstung die technischen Funktionsflächen der Bedarfsplanung im Gebäude nach den einzelnen Gewerken einzuplanen.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden Aussagen zum grundsätzlichen Energiekonzept des Gebäudes erwartet.
Das Raum- und Funktionsprogramm, das Bestandteil der Auslobung ist, stellt den Raumbedarf passend zu der derzeitigen Verwaltungsstruktur dar. Die Organisation der Verbandsgemeindeverwaltung unterliegt jedoch natürlicherweise einem permanenten Veränderungsprozess. Organisatorische Änderungen, die Einfluss auf die Mitarbeiterzahl, die Raumbelegung sowie die Gliederung in 7 Fachbereiche haben, können für die nahe Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Auch der momentane Bedarf an Stauraum für Papierakten wird künftig zugunsten digitaler Arbeitsprozesse andere Anforderungen an das Gebäude stellen.
Daher ist es von hoher Bedeutung für die Planung des Bürogebäudes, dass eine maximale Flexibilität für künftige Veränderungen im Grundriss gegeben ist. Eine intelligente Gliederung der Grundrisse und Fassaden, z.B. in geeigneten Modulen und Rastern, kann eine spätere bauliche Änderung erleichtern. Insbesondere bei der Anordnung der Einzel- und Doppelbüros in Verbindung mit den Zwischenarchiven und Besprechungsräumen soll die Variabilität sehr hoch sein.
Das Foyer im Haupteingangsbereich soll offen, einladend und barrierefrei gestaltet werden. Im Vordergrund steht eine gute Orientierung und hohe Aufenthaltsqualität für die Besucher.
Der große Sitzungssaal kann als das Herzstück des Verwaltungsgebäudes bezeichnet werden. Neben einer hohe Funktionalität wünscht sich der Auslober vorallem für die Bereiche Foyer und Sitzungssaal ein hohe architektonische Qualität.