Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, EWR-weitem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch und das Verfahren anonym.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 begrenzt. Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Bei mehr als 15 Bewerbern gleicher Qualifikation entscheidet das Los.
Modalität der Bewerbung:
Eine Bewerbung ist nur mit dem von der Ausloberin ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann ab dem 1.11.2017 unter:
http://www.pad-weimar.eu heruntergeladen werden. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen und zwar mindestens Leistungsphase 2 bis Leistungsphase 5 (It. HOAI 2013, Objektplanung Freianlagen nach § 39) mit stufenweiser Beauftragung. Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Nachweise der Preisträger
Im anschließenden Verhandlungsverfahren müssen folgende Nachweise der Teilnahmeberechtigung und Eignung erbracht werden. Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden, erforderlichen Eignungsnachweise hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahrens, also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen.
Im Zuge der Einladung zum anschließenden Verhandlungsverfahren wird eine Eignungsprüfung dergestalt durchgeführt, dass vom Gewinner die Vorlage folgender Nachweise gefordert wird (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV):
— Büro mit entsprechender Mitarbeiteranzahl (mindestens 3 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber),
— Nachweis über jährliche Umsatzerlöse von durchschnittlich mindestens 100 000 EUR (ohne USt.) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis über die erfolgreiche Abwicklung eines vergleichbaren Projektes in der Honorarzone IV.
Sollten die angeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.