III1.1. Mindestanforderungen.
III.1.1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderungen an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015-2017) muss im Bereich Objektplanung Gebäude (LPH 2 – 8 nach §§ 34ff HOAI) mindestens >= 200 000 EUR netto betragen.
III.1.1.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Mindestanforderungen an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:
a) Personelle Ausstattung: Die Summe der Büroinhaber und der Mitarbeiter mit Hochschulabschluss beträgt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015-2017) mindestens 4.
b) Nachweis der Bauvorlageberechtigung gemäß BauOBln.
Hinweis zu III.1.1.1 und III.1.1.2:
Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Umsatz und zu der personellen Ausstattung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden erst nach Abschluss des Wettbewerbs geprüft.(Teil 2 des Bewerbungsbogens ist vom Preisträger einzureichen.).
c) Mit dem Bewerbungsbogen Teil 1 sind innerhalb der Bewerbungsfrist zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte – P1 und P2 – zur Objektplanung Gebäude vorzustellen, die unter eigenem Namen erstellt wurden und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sind.
Zusätzlich gelten folgende Mindestanforderungen:
— P1 muss im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum Tag der Veröffentlichung als Neubau realisiert worden sein. „Realisiert“ bedeutet hierbei, dass das Gebäude funktionsfähig und bis auf unerhebliche Restarbeiten bis zum Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens fertiggestellt und an den Nutzer übergeben wurde,
— Projekt P1: mind. EUR 5 EUR Mio. (netto) Baukosten in den KG 300-400 nach DIN 276 (oder vergleichbar) mit mindestens Leistungsphasen 2-5 nach HOAI (oder vergleichbar: Vorplanung bis Ausführungsplanung), vom Bewerber vollständig erbracht,
— Projekt P2 muss nicht realisiert sein, doch muss mindestens die Leistungsphase 2 nach HOAI nach dem 1.1.2011 abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können Referenzprojekte von jedem Partner der Bewerbergemeinschaft genannt werden. Referenzprojekte eines Nachunternehmers sind nichtzugelassen.
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich für P1 und P2:
A. der stadt-, innenräumlichen Qualität des Gestaltungskonzepts (max. 30 Punkte pro Projekt);
B. Konstruktion, Material, Details (max. 20 Punkte pro Projekt)
Erwartet wird eine Darstellung des Projektes, die eine Bewertung nach den zuvor genannten Kriterien zulässt. Die Darstellung pro Referenzprojekt ist auf jeweils ein DIN A 3 großes Blatt, einseitig bedruckt, zu beschränken. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen. Die Bewerbung ist in Papierform einzureichen.
Hinweis: Da bei nicht realisierten Projekten, die Ergebnisse der gestalterischen Durcharbeitung zu Konstruktion, Material und Detailausführung nur eingeschränkt (oder nur in Ansätzen) präsentiert werden können, werden solche Referenzprojekte bei der Bewertung in dieser Kategorie die volle zu vergebende Punktzahl nicht erreichen können. Um Beachtung wird gebeten.