loading
© Rohdecan / QuerfeldEins

  • DE-20355 Hamburg, DE-22767 Hamburg
  • 03/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-300224)

Neubau Schulcampus Struenseestraße in Hamburg


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 29.03.2019 Entscheidung
    Achtung Änderung am Oct 12, 2018
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur
    Kategorie junge und/oder kleine Büros: Ja
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 14 - max. 14
    Gesetzte Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Schulen / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 252.500 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg, Hamburg (DE)
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Jürgen Böge, Johannes Gerdelmann, Franz-Josef Höing, Stefan Jäckel, Florian Otto, Prof. Katja-Annika Pahl [Vorsitz], Silvia Schellenberg-Thaut , Klaus Hoppe
    Aufgabe
    Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

    Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

    Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.

    Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z. B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.

    Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.

    Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

    Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

    Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
    Leistungsumfang
    SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestraße
    Informationen

    Die Aufwandsentschädigung von insgesamt 126.000,- Euro (netto) wird jeweils zu gleichen Teilen auf die 14 Planungsteams verteilt. 
     
    Als Aufwandsentschädigung für die Überarbeitung der Entwürfe der Preisträger stellt die Ausloberin – zusätzlich zu den oben genannten Preisgeldern und Aufwandsentschädigungen – eine Summe von 12.500 Euro netto je Planungsteam zur Verfügung.

    Gesetzte Teilnehmer - Hemprich Tophof Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
    - coido architects Cordsen Ipach + Döll GmbH, Hamburg
    - ARGE rohdecan Architekten GmbH / QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden
    Adresse des Bauherren DE-20355 Hamburg
    Projektadresse Struenseestraße 20
    DE-22767 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 179695-2018
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Änderungen

    maximieren

    • Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 197-446280

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 080-179695)

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

       

       

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
      Hamburg
      20355
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVmRTWTFkU1kfWVJeU2ZjWB9VVg==
      Fax: +49 40427310143
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.

      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      08/10/2018
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 080-179695

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: II.2.4)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Bschreibung der Beschaffung
      Anstatt:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.

      Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z. B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.

      Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der vorgegebenen Flächen- und damit der Kostenobergrenze führt zum Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerbsverfahren (vgl. § 5 (1) Satz 2 RPW 2015).

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      muss es heißen:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.

      Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z. B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.

      Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

       

      Hinweis:

      Das Wettbewerbsverfahren wurde zwischenzeitlich in seiner Bezeichnung geändert auf: SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestraße

      Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 17.8.2018 wurde seitens des Preisgerichts einvernehmlich festgelegt, dass die Nicht-Einhaltung von Flächen und Kosten – abweichend von den Vorgaben in der Bekanntmachung und in der Auslobung – nicht zwingend zum Ausschluss einer Wettbewerbsarbeit aus dem Verfahren führen soll. Gleichwohl weist die Ausloberin darauf hin, dass Entwürfe mit Flächen- und/oder Kostenüberschreitung AG-seitig nicht realisierbar sind.

       


       

      Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 099-226882

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 080-179695)

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
      Hamburg
      20355
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Einkauf/Vergabe
      E-Mail: MTNzYm9kXl9icHFiaWlicF9lPXBfZStlXmpfcm9kK2Fi
      Fax: +49 40427310143
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit QUERFELD EINS (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15.280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.

      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. Euro netto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle drei Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. Euro netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      23/05/2018
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 080-179695

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: II.1.1)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags
      Anstatt:

       

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr.

       

      muss es heißen:

       

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestraße

       

      Abschnitt Nummer: II.2.4)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
      Anstatt:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit QUERFELD EINS (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.

      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. Euro netto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle drei Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      muss es heißen:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit QUERFELD EINS (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z.B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.

      Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z.B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.

      Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle drei Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der vorgegebenen Flächen- und damit der Kostenobergrenze führt zum Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerbsverfahren (vgl. § 5 (1) Satz 2 RPW 2015).

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      Abschnitt Nummer: III.1.10)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
      Anstatt:

       

      Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 11 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten. Der Objektplaner kann einer der u.g. Kategorien angehören. Eine Kategorisierung der Landschaftsarchitekten erfolgt nicht!

      Von den 11 TN sollen 9 Planungsteams mit einem „bauerfahrenen“ Objektplaner ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsteam mit einem „jungen“ Objektplaner und einem „kleinen“ Objektplaner ausgewählt werden.

      Zusätzlich zu den 11 im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Planungsteams werden 3 Planungsteams für den Wettbewerb gesetzt.

      Objektplanung – Anforderungen an alle Bewerber

      Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3))

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung

      — Nachweis der berufl. Qualifikation

      Objektplanung – Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“

      Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,25 Mio. Euro (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 8 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. und 5 weitere Absolventen der Fachrichtung Ingenieur oder technische Angestellte beschäftigt waren

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.

      Objektplanung – Anforderungen an „Junge Büros“

      Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:

      — Nachweis für alle Büroinhaber, Geschäftsführer und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2013 erfolgte.

      Objektplanung – Anforderungen an „kleine Büros“

      Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre maximal 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.

      freianlagen – Anforderungen an alle Bewerber

      Von allen Bewerbern sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3))

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung

      — Nachweis der berufl. Qualifikation

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern.

      Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.

      Auswahl der Planungsteams mit „Bauerfahrenem“ Objektplaner

      Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung sowie einem Referenzprojekt für den Leistungsbereich Freianlagen.

      Auswahl der Planungsteams mit „Jungen“ und „kleinem“ Objektplaner

      Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung.

      Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!

       

      muss es heißen:

       

      Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 11 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner (§ 33 ff HOAI) und Landschaftsarchitekt (§ 38 ff HOAI), auftreten. Der Objektplaner kann einer der u.g. Kategorien angehören.

      Von den 11 TN sollen 9 Planungsteams mit einem „bauerfahrenen“ Objektplaner ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsteam mit einem „jungen“ Objektplaner und einem „kleinen“ Objektplaner ausgewählt werden.

      Zusätzlich zu den 11 im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Planungsteams werden 3 Planungsteams für den Wettbewerb gesetzt.

      Objektplanung/Hochbau – Anforderungen an alle Bewerber

      Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3))

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung

      — Nachweis der beruflichen Qualifikation

      OBJEKTPLANUNG/HOCHBAU - ANFORDERUNGEN AN „BÜROS MIT BAUERFAHRUNG“

      Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,25 Mio. Euro (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 8 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. und 5 weitere Absolventen der Fachrichtung Ingenieur oder technische Angestellte beschäftigt waren

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.

      Objektplanung/Hochbau – Anforderungen an „Junge Büros“

      Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:

      — Nachweis für alle Büroinhaber, Geschäftsführer und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2013 erfolgte.

      Objektplanung/Hochbau – Anforderungen an „kleine Büros“

      Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre max 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.

      Freianlagenplanung – Anforderungen an alle Bewerber

      Von allen Bewerbern sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3))

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung

      — Nachweis der beruflichen Qualifikation

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern.

      Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.

      Auswahl der Planungsteams mit „Bauerfahrenem“ Objektplaner

      Die Auswahl erfolgt anhand von 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung sowie einem Referenzprojekt für den Leistungsbereich Freianlagen.

      Auswahl der Planungsteams mit „Jungen“ und „kleinem“ Objektplaner

      Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung.

      Detaillierte Angaben zum TN-Wettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“, „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!

       

      Abschnitt Nummer: IV.1.9)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Kriterien für die Bewertung der Projekte
      Anstatt:

       

      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien

      Formalleistungen;

      städtebauliche Qualität;

      hochbauliches Konzept;

      freiraumplanerisches Konzept;

      Funktionales Konzept.

      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

       

      muss es heißen:

       

      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien

      Formalleistungen;

      städtebauliche Qualität;

      hochbauliches Konzept;

      freiraumplanerisches Konzept;

      Funktionales Konzept.

      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      Der Ablauf der Vorprüfung entspricht der Anlage VI der RPW 2015.

       

      Abschnitt Nummer: IV.3.1)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Preisen
      Anstatt:

       

      Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 252.500,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 126.600,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:

      1) Preis: 63 250,– EUR

      2) Preis: 37 950,– EUR

      3) Preis: 25 300,– EUR

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.

      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form einer Aufwandsentschädigung auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

      Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:

      1) Wettbewerbsergebnis 45 %

      2) Fachlicher Wert 10 %

      3) Qualität 10 %

      4) Ausführungszeitraum 10 %

      5) Kosten 25 %

      Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen.

      Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.

       

      muss es heißen:

       

      Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 252 500,– EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 126 600,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:

      1) Preis: 63 250,– EUR

      2) Preis: 37 950,– EUR

      3) Preis: 25 300,– EUR

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.

      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form einer Aufwandsentschädigung auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

      Im Anschluss an den hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:

      1) Wettbewerbsergebnis 45 %

      2) Fachlicher Wert 10 %

      3) Qualität 10 %

      4) Ausführungszeitraum 10 %

      5) Kosten 25 %

      Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen.

      Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.

       

      Abschnitt Nummer: VI.3)
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
      Anstatt:

       

      Der Wettbewerb wird gemäß § 3 (2) RPW der FHH 2015 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt.

      Weitere Informationen zum Teilnahmewettbewerb

      Für die Teilnahme (TN) am TN-Wettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.

      Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWmhXXTVoV10jXVZiV2pnXCNZWg==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

      Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 34, 39 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt optional durch Bestimmung der Auftraggeberin. Die AG behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

      — Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Objektplanung gem. § 34 HOAI,

      — LPH 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Freianalgen gem. § 39 HOAI,

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen),

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen).

      Der Wettbewerbsausschuss hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_04_18_HLRW mit Datum vom 21.4.2018 vergeben.

      Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung:

      Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie).

      Im Rahmen des TN-Wettbewerbs ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mind, 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssummen beträgt.

      Der Versicherungsnachweis muss aktuell, nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.

      Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung keine Aufteilung in Personen- und Sachschäden vorsieht, ist im Rahmen des TN-wettbewerbs eine Versicherungshöhe von mind. 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall zwingend nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Sieht die landestypische Versicherung keine Maximierung vor, muss eine entsprechend höhere Gesamtversicherungssumme (d.h. mind. 4,0 Mio. Euro) nachgewiesen werden.

      Erhöhung der Deckungssummen zum Wettbewerbsbeginn:

      Die Deckungssummen sollen mit Aufforderung zur TN am Wettbewerb wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall).

       

      muss es heißen:

       

      Der Wettbewerb wird gemäß § 3 (2) RPW der FHH 2015 als nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt.

      Weitere Informationen zum Teilnahmewettbewerb

      Für die Teilnahme (TN) am TN-Wettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.

      Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MTdvXmtgWltebG1eZWVebFthOWxbYSdhWmZbbmtgJ11e. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

      Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 34, 39 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt optional durch Bestimmung der Auftraggeberin. Die AG behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

      — Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Objektplanung gem. § 34 HOAI,

      — LPH 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Freianlagen gem. § 39 HOAI,

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der AG festzulegenden Stufen),

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der AG festzulegenden Stufen).

      Der Wettbewerbsausschuss hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_04_18_HLRW mit Datum vom 21.4.2018 vergeben.

      Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung:

      Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie).

      Im Rahmen des TN-Wettbewerbs ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. Euro (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mind. 1,0 Mio. EUR(pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das 2-fache der Versicherungssummen beträgt. Der Versicherungsnachweis muss aktuell, nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.

      Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Sofern die geforderten Deckungssummen vom Landschaftsarchitekten mit der bestehenden Versicherung nicht nachgewiesen werden können, ist eine Bestätigung des Versicherers sowie eine Eigenerklärung des Landschaftsarchitekten einzureichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall auf mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) angehoben werden.

      Weitere Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung siehe Dokument „Verfahrenshinweise“.

       

      Abschnitt Nummer: IV.2.2
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Anstatt:
      Tag: 06/06/2018
      Ortszeit: 14:00
      muss es heißen:
      Tag: 15/06/2018
      Ortszeit: 14:00
      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

       

      Aufgrund der Änderung des Leistungsumfangs wird der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge auf den 15.6.2018 um 14.00 verschoben.


      Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 094-214107

      Berichtigung

      Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

      Dienstleistungen

      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 080-179695)

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
      Hamburg
      20355
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
      E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVGJRVy9iUVcdV1BcUWRhVh1TVA==
      Fax: +49 40427310143
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.

      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

       

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16/05/2018
      VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 080-179695

      Abschnitt VII: Änderungen

      VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
      Abschnitt Nummer: IV.2.2
      Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Anstatt:
      Tag: 23/05/2018
      Ortszeit: 14:00
      muss es heißen:
      Tag: 06/06/2018
      Ortszeit: 14:00
      VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

       

      Aufgrund einer sich aktuell konkretisierenden Änderung des Leistungsumfangs wird jetzt bereits der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge auf den 6.6.2018 um 14.00 verschoben.

      Die o. g. Änderung des Leistungsumfangs wird kurzfristig in einer weiteren Bekanntmachung bekannt gegeben.

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 080-179695

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
      Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
      Hamburg
      20355
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
      E-Mail: MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkcmFnP3JhZy1nYGxhdHFmLWNk
      Fax: +49 40427310143
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr

      Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.

      Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit 6 teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit QUERFELD EINS (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.

      Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.

      Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.

      Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.

      Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.

      Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

      Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 11 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten. Der Objektplaner kann einer der u.g. Kategorien angehören. Eine Kategorisierung der Landschaftsarchitekten erfolgt nicht!

      Von den 11 TN sollen 9 Planungsteams mit einem „bauerfahrenen“ Objektplaner ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsteam mit einem „jungen“ Objektplaner und einem „kleinen“ Objektplaner ausgewählt werden.

      Zusätzlich zu den 11 im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Planungsteams werden 3 Planungsteams für den Wettbewerb gesetzt.

      OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER.

      Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3)),

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung,

      — Nachweis der berufl. Qualifikation.

      OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „BÜROS MIT BAUERFAHRUNG“.

      Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,25 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre,

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 8 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. und 5 weitere Absolventen der Fachrichtung Ingenieur oder technische Angestellte beschäftigt waren,

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.

      OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „JUNGE BÜROS“.

      Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:

      — Nachweis für alle Büroinhaber, Geschäftsführer und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2013 erfolgte.

      OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „KLEINE BÜROS“.

      Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre maximal 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren.

      FREIANLAGEN – ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER.

      Von allen Bewerbern sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3)),

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung,

      — Nachweis der berufl. Qualifikation,

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre,

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren,

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern.

      Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.

      AUSWAHL DER PLANUNGSTEAMS MIT „BAUERFAHRENEM“ OBJEKTPLANER.

      Die Auswahl erfolgt anhand von 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung sowie einem Referenzprojekt für den Leistungsbereich Freianlagen.

      AUSWAHL DER PLANUNGSTEAMS MIT „JUNGEN“ UND „KLEINEM“ OBJEKTPLANER.

      Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung.

      Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 14
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Hemprich Tophof Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
      coido architects Cordsen Ipach + Döll GmbH, Hamburg
      ARGE rohdecan Architekten GmbH / QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.

      FORMALLEISTUNGEN;

      STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;

      HOCHBAULICHES KONZEPT;

      FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;

      FUNKTIONALES KONZEPT.

      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 23/05/2018
      Ortszeit: 14:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 252 500 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 126 600 EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:

      1. Preis: 63 250 EUR

      2. Preis: 37 950 EUR

      3. Preis: 25 300 EUR

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.

      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form einer Aufwandsentschädigung auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

      Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:

      1. Wettbewerbsergebnis 45 %

      2. Fachlicher Wert 10 %

      3. Qualität 10 %

      4. Ausführungszeitraum 10 %

      5. Kosten 25 %

      Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen.

      Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 252 500 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (126 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Der Wettbewerb wird gemäß § 3 (2) RPW der FHH 2015 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt.

      WEITERE INFORMATIONEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB.

      Für die Teilnahme (TN) am TN-Wettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.

      Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MjEyallmW1VWWWdoWWBgWWdWXDRnVlwiXFVhVmlmWyJYWQ==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

      Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 34, 39 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt optional durch Bestimmung der Auftraggeberin. Die AG behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

      — Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Objektplanung gem. § 34 HOAI,

      — LPH 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Freianalgen gem. § 39 HOAI,

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen),

      — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen).

      Der Wettbewerbsausschuss hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_04_18_HLRW mit Datum vom 21.04.2018 vergeben.

      Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung:

      Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie).

      Im Rahmen des TN-Wettbewerbs ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mind, 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssummen beträgt.

      Der Versicherungsnachweis muss aktuell, nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.

      Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung keine Aufteilung in Personen- und Sachschäden vorsieht, ist im Rahmen des TN-wettbewerbs eine Versicherungshöhe von mind. 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall zwingend nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Sieht die landestypische Versicherung keine Maximierung vor, muss eine entsprechend höhere Gesamtversicherungssumme (d.h. mind. 4,0 Mio. EUR) nachgewiesen werden.

      Erhöhung der Deckungssummen zum Wettbewerbsbeginn:

      Die Deckungssummen sollen mit Aufforderung zur TN am Wettbewerb wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall).

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
      Neuenfelder Straße 19
      Hamburg
      21109
      Deutschland
      Fax: +49 40427310499
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit.

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
      An der Stadthausbrücke 1
      Hamburg
      20355
      Deutschland
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfbW5fZmZfbVxiOm1cYihiW2dcb2xhKF5f
      Fax: +49 40427310143
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      23/04/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 25.04.2018
Ergebnis veröffentlicht 08.05.2019
Zuletzt aktualisiert 09.04.2020
Wettbewerbs-ID 2-300224 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 5666