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  • DE-51674 Wiehl, DE-51674 Wiehl
  • 01/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-301900)

Umbau und Erweiterung Bildungs- und Kulturzentrum Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Wiehl


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 15.01.2019 Entscheidung
    Verfahren Offener Realisierungswettbewerb
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 20
    Gebäudetyp Schulen / Kultur-, Veranstaltungsgebäude
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 155.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Wiehl, Wiehl (DE)
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Michael Ziller [Vorsitz] , Ulrich Stücker, Prof. Gernot Schulz, Prof. Dr. Susanne Hofmann, Prof. Thomas Fenner, Prof. Hartmut Welters, Michael Pfeiffer, Werner Nohl, Michael Schell, Frank Mistler, Bartholomäus Labenz, Marcus Köster, Jochen Diegel, Ute Piroeth, Ole Flemming, René Rheims, Prof. Bernd Borghoff, Karl Ludwig Riegert, Udo Dabringhausen, Andreas Zurek, Wolfgang Fiedler, Maik Adomeit
    Aufgabe
    Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) in der Stadt Wiehl soll zu einem innovativen und modernen Bildungs- und Kulturzentrum umgebaut werden und dabei eine neue, klar strukturierte und gut erkennbare Adresse erhalten. Die Stadt Wiehl beabsichtigt, das an einer Hauptstraße und östlich des Stadtzentrums gelegene Gymnasium mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle in Teilen zu erhalten und zu sanieren sowie durch Umbau und Neubau zu modernisieren. Dafür sind hochbauliche Maßnahmen im Sinne eines Umbaus und einer Erweiterung des Bildungs- und Kulturzentrums sowie Maßnahmen der Freianlagenplanung hinsichtlich der Umgestaltung der Außenanlagen notwendig. Ungünstige Flächenzuschnitte und mangelnde Barrierefreiheit des überwiegend aus den 1950er bis 1990er-Jahren stammenden Gebäudebestandes geben hierzu Anlass.
    Dem anstehenden Wettbewerb ist von September bis Dezember 2017 eine Planungsphase 0 vorausgegangen, die zusätzlich zu den Untersuchungen und Studien zu vorhandenen Raumbedarfs- und Pädagogikkonzepten eine unter Beteiligung der Akteure zeitgemäße, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Planung für den Umbau und die Erweiterung des DBG gewährleisten soll. Die baulichen und strukturellen Defizite des sehr heterogenen Gebäudeensembles haben eine verstärkte Interaktion mit dem umgebenden Stadtquartier sowohl städtebaulich als auch programmatisch hinsichtlich kultureller oder bürgernaher Veranstaltungen bisher erschwert. Mit einer städtebaulichen und funktionalen Neuplanung sollen die künftigen Bedarfe berücksichtigt, das gesellschaftliche und kulturelle Leben gefestigt sowie lokale Akteure eingebunden und vernetzt werden.
    Finanziert wird das Projekt in Teilen aus Geldern des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und somit aus Zuwendungen des Förderprogramms „Städtebauförderung 2008“.
    Das Grundstück des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums mit über 24 000 qm liegt unmittelbar an der durch das Zentrum und östlich in Richtung Oberwiehl verlaufenden Hauptstraße. An diesem Standort bildet das Gebäudeensemble des DBG, bestehend aus einem Ost-, West- und Mitteltrakt in Verbindung mit dem nördlich gelegenen Oberstufentrakt, einer modernen 3-Feld-Sporthalle sowie der Wiehltalhalle mit Veranstaltungssaal und Mensa, den Eingang zur Altstadt mit restaurierten historischen Fachwerkhäusern.
    Prägend ist die topographische Situation mit einem deutlich von der Hauptstraße aus ansteigenden Hang zur nördlich angrenzenden Ennenfeldstraße, die dem Schulstandort vor allem als fußläufige Erschließung dient. Der Höhenunterschied ausgehend von der Hauptstraße bis zur Ennenfeldstraße beträgt ca. 17 m, so dass das bestehende Schulgebäude von unterschiedlichen Niveaus erschlossen wird. Für den Bereich der Wiehlaue wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im September 2017 entschieden. Dieses Wettbewerbsergebnis ist also auch bei der Freiraumplanung im Rahmen dieses Wettbewerbs einzubeziehen.
    Zu den größten Herausforderungen des Wettbewerbs ist der Umgang mit dem Bestand zu zählen. Aufgrund der für diese Maßnahme bereits genehmigten Städtebaufördermittel durch das Land NRW für einen teilweisen Abriss/Neubau sowie die Modernisierung des verbleibenden Gebäudebestands besteht die Notwendigkeit, den Bestand in signifikantem Umfang zu erhalten und diesen Teil so zu sanieren, dass er den künftigen Anforderungen der Schule optimal entspricht. Im Rahmen der vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurde (unter konventionellen Zielsetzungen für den Schulbau) aufgezeigt, dass etwa 50 % des Bestandes erhalten werden können.
    Unter Berücksichtigung förderrechtlicher Aspekte ist für die Umsetzung des Projekts folgendes Baukostenbudget vorgegeben:
    Kostengruppen 300/400 (gem. DIN 276): rd. 17,2 Mio. EUR netto.
    Kostengruppe 500 (gem. DIN 276): rd. 0,52 Mio. EUR netto.
    Näheres siehe Anlage „Auslobungsbroschüre“
    Adresse des Bauherren DE-51674 Wiehl
    Projektadresse Hauptstraße 81
    DE-51674 Wiehl
    TED Dokumenten-Nr. 204489-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Wiehl: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2018/S 090-204489

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Wiehl
      Bahnhofstraße 1
      Wiehl
      51674
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
      E-Mail: MTluYFxfYzdjbFpfa1xpX1hlW2slW1w=
      NUTS-Code: DEA2A

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://luchterhandt.de/

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      büro luchterhandt
      Shanghaiallee 6
      Hamburg
      20457
      Deutschland
      Telefon: +49 4070708070
      E-Mail: MjE0aVtXWl4yXmdVWmZXZFpTYFZmIFZX
      Fax: +49 40707080780
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      büro luchterhandt
      Shanghaiallee 6
      Hamburg
      20457
      Deutschland
      Telefon: +49 4070708070
      E-Mail: MjIwY1VRVFgsWGFPVGBRXlRNWlBgGlBR
      Fax: +49 40707080780
      NUTS-Code: DE600

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Offener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Umbau und Erweiterung Bildungs- und Kulturzentrum Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Wiehl

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71221000
      71420000
      71220000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) in der Stadt Wiehl soll zu einem innovativen und modernen Bildungs- und Kulturzentrum umgebaut werden und dabei eine neue, klar strukturierte und gut erkennbare Adresse erhalten. Die Stadt Wiehl beabsichtigt, das an einer Hauptstraße und östlich des Stadtzentrums gelegene Gymnasium mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle in Teilen zu erhalten und zu sanieren sowie durch Umbau und Neubau zu modernisieren. Dafür sind hochbauliche Maßnahmen im Sinne eines Umbaus und einer Erweiterung des Bildungs- und Kulturzentrums sowie Maßnahmen der Freianlagenplanung hinsichtlich der Umgestaltung der Außenanlagen notwendig. Ungünstige Flächenzuschnitte und mangelnde Barrierefreiheit des überwiegend aus den 1950er bis 1990er-Jahren stammenden Gebäudebestandes geben hierzu Anlass.

      Dem anstehenden Wettbewerb ist von September bis Dezember 2017 eine Planungsphase 0 vorausgegangen, die zusätzlich zu den Untersuchungen und Studien zu vorhandenen Raumbedarfs- und Pädagogikkonzepten eine unter Beteiligung der Akteure zeitgemäße, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Planung für den Umbau und die Erweiterung des DBG gewährleisten soll. Die baulichen und strukturellen Defizite des sehr heterogenen Gebäudeensembles haben eine verstärkte Interaktion mit dem umgebenden Stadtquartier sowohl städtebaulich als auch programmatisch hinsichtlich kultureller oder bürgernaher Veranstaltungen bisher erschwert. Mit einer städtebaulichen und funktionalen Neuplanung sollen die künftigen Bedarfe berücksichtigt, das gesellschaftliche und kulturelle Leben gefestigt sowie lokale Akteure eingebunden und vernetzt werden.

      Finanziert wird das Projekt in Teilen aus Geldern des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und somit aus Zuwendungen des Förderprogramms „Städtebauförderung 2008“.

      Das Grundstück des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums mit über 24 000 qm liegt unmittelbar an der durch das Zentrum und östlich in Richtung Oberwiehl verlaufenden Hauptstraße. An diesem Standort bildet das Gebäudeensemble des DBG, bestehend aus einem Ost-, West- und Mitteltrakt in Verbindung mit dem nördlich gelegenen Oberstufentrakt, einer modernen 3-Feld-Sporthalle sowie der Wiehltalhalle mit Veranstaltungssaal und Mensa, den Eingang zur Altstadt mit restaurierten historischen Fachwerkhäusern.

      Prägend ist die topographische Situation mit einem deutlich von der Hauptstraße aus ansteigenden Hang zur nördlich angrenzenden Ennenfeldstraße, die dem Schulstandort vor allem als fußläufige Erschließung dient. Der Höhenunterschied ausgehend von der Hauptstraße bis zur Ennenfeldstraße beträgt ca. 17 m, so dass das bestehende Schulgebäude von unterschiedlichen Niveaus erschlossen wird. Für den Bereich der Wiehlaue wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im September 2017 entschieden. Dieses Wettbewerbsergebnis ist also auch bei der Freiraumplanung im Rahmen dieses Wettbewerbs einzubeziehen.

      Zu den größten Herausforderungen des Wettbewerbs ist der Umgang mit dem Bestand zu zählen. Aufgrund der für diese Maßnahme bereits genehmigten Städtebaufördermittel durch das Land NRW für einen teilweisen Abriss/Neubau sowie die Modernisierung des verbleibenden Gebäudebestands besteht die Notwendigkeit, den Bestand in signifikantem Umfang zu erhalten und diesen Teil so zu sanieren, dass er den künftigen Anforderungen der Schule optimal entspricht. Im Rahmen der vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurde (unter konventionellen Zielsetzungen für den Schulbau) aufgezeigt, dass etwa 50 % des Bestandes erhalten werden können.

      Unter Berücksichtigung förderrechtlicher Aspekte ist für die Umsetzung des Projekts folgendes Baukostenbudget vorgegeben:

      Kostengruppen 300/400 (gem. DIN 276): rd. 17,2 Mio. EUR netto.

      Kostengruppe 500 (gem. DIN 276): rd. 0,52 Mio. EUR netto.

      Näheres siehe Anlage „Auslobungsbroschüre“

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architektin/Architekt und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt (Nachweis durch z. B. Kammerurkunden)

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Beurteilungskriterien.

      — Erfüllung der formalen Vorgaben.

      — Städtebauliche Qualität: Maßstäblichkeit der Bebauung, Integration in den Stadtraum und die Topographie, Adressbildung und Funktionalität des Außenraums.

      — Hochbauliches Konzept: Architektonische Qualität, Gestaltqualität der Fassaden/Baukörpergliederung, Erschließungskonzept, Barrierefreiheit, Integration der bestehenden Gebäude.

      — Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms; Flächeneffizienz.

      — Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt und Betrieb.

      — Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit.

      Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 07/08/2018
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Preise und Anerkennungen.

      Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 155 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:

      1. Preis 52 000 EUR

      2. Preis 34 000 EUR

      3. Preis 24 000 EUR

      4. Preis 15 000 EUR

      Anerkennungen 30 000 EUR.

      Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gem. § 7 Abs. 2 RPW 2013 vorzunehmen und die Anzahl der Preisträger zu verändern (allerdings nicht hinsichtlich einer Erhöhung der Anzahl der Preisträger).

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Ulrich Stücker, Bürgermeister der Stadt Wiehl, Stadtplaner
      Prof. Gernot Schulz, Architekt, Köln
      Prof. Dr. Susanne Hofmann, Architektin, Berlin
      Michael Ziller, Architekt, München
      Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
      Prof. Hartmut Welters, Mitglied Stadtentwicklungsbeirat
      Michael Pfeiffer, Vorsitzender Schulausschuss
      Werner Nohl, Vorsitzender Bau- und Verkehrsausschuss und Betriebsausschuss Abwasserwerk
      Michael Schell, Beigeordneter Stadt Wiehl
      Frank Mistler, Schulleiter Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
      Bartholomäus Labenz, Bezirksregierung Köln (angefragt)
      Marcus Köster, Fachbereich 6, Stadt Wiehl
      Jochen Diegel, Fachbereich 6, Stadt Wiehl
      Ute Piroeth, Architetkin, Köln
      Ole Flemming, Architekt, Hamburg
      René Rheims, Landschaftsarchitekt, Krefeld
      Prof. Bernd Borghoff, Mitglied Stadtentwicklungsbeirat
      Karl Ludwig Riegert, stellv. Vorsitzender Schulausschuss
      Udo Dabringhausen, stellv. Vorsitzender Bau- und Verkehrsausschuss und Betriebsausschuss Abwasser
      Andreas Zurek, Fachbereich 9 ISEK und Sonderprojekte Stadt Wiehl
      Wolfgang Fiedler, stellv. Schulleiter Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
      Maik Adomeit, Beigeordneter Stadt Wiehl

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Auf bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen der Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgabe gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.

      Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität - führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.

      Voraussichtliche Termine.

      22.5.2018 Frist für schriftliche Rückfragen

      25.5.2018 Rückfragenkolloquium

      7.8.2018 Abgabe der Pläne

      17.8.2018 Abgabe des Modells

      11./12.10.2018 Preisgerichtssitzung

      Im Nachgang: Ausstellung der Arbeiten

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
      Zeughausstraße 2-10
      Köln
      50667
      Deutschland
      E-Mail: MTZQRUxiZl4nRTpcX3RsX2EnZWlfZmgoaGxxKF5f
      Fax: +49 2211472889
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

      a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
      Zeughausstraße 2-10
      Köln
      50667
      Deutschland
      E-Mail: MTdPREthZV0mRDlbXnNrXmAmZGheZWcnZ2twJ11e
      Fax: +49 2211472889
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      09/05/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.05.2018
Ergebnis veröffentlicht 01.03.2019
Zuletzt aktualisiert 02.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-301900 Status Kostenpflichtig
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