Deutschland-Meiningen: Architekturentwurf
2018/S 092-209459
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Obertshäuser Platz 1
Meiningen
98617
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Heiko Kümmel
E-Mail: MjE3V1RYWl4dWmRUXFxUWy9bYVAcYlwdU1Q=
NUTS-Code: DEG0B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-sm.de
Vennhofallee 97
Bielefeld
33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Part GmbB: Gudrun Walter
E-Mail: MjE0WWdWZGdgIGlTXmZXZDJWWmIfZVdgYFdlZlNWZiBWVw==
NUTS-Code: DEA43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Projektentwicklung Besucher- und Erlebniszentrum Hohe Geba
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen erstreckt sich von den Höhenzügen des Thüringer Waldes im Nordosten über das von Südost nach Nordwest verlaufende Werratal bis zu den Kuppen der Rhön im Südwesten.
Hier stellt das Plateau der Hohen Geba mit 751 m ü.NN. die höchste Erhebung der Thüringer Rhön dar und eröffnet außerordentlich weite Panoramablicke rundum. Aufgrund der ehemaligen Grenzlage und der langjährigen Nutzung des Areals durch die Sowjetarmee als Radarstation (1962 – 1992) besteht noch immer bei der touristischen Erschließung Nachholbedarf.
Bereits 2010 wurden in einem Workshop (organisiert vom Rhönforum e. V.) Themen, Potenziale und Projekte für die touristische Entwicklung der Thüringer Rhön beraten. Die Errichtung eines Besucher- und Erlebniszentrums ging eindeutig als zentrale Projektidee daraus hervor.
Die Umsetzung des Projektes wurde 2013 mit der Entwicklung einer Nutzungskonzeption und des Entwurfes für ein Besucher- und Erlebniszentrum durch das Architekturbüro Bießmmann + Büttner (Schmalkalden) und der Fachhochschule Schmalkalden Fakultät Wirtschaftswissenschaften im Auftrag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen eingeleitet. Ein Zuschussantrag für eine 90 %-ige Förderung des mit 14 Mio. EUR veranschlagten Projektes wurde gestellt. Das Projekt – insbesondere der geplante 70 m hohe und um 23o geneigte Turm mit einem an Seilen abgespannten großen begehbaren Ring – stieß in der Öffentlichkeit aber vermehrt auf Kritik, die in einen Bürgerentscheid innerhalb Südthüringens mündete. Mit 59 % wurde das Projekt im September 2014 abgelehnt. Die Befürworter kamen allerdings mehr aus der unmittelbaren Umgebung.
Die Überlegungen zur Weiterentwicklung des landschaftlichen Erlebnisses, zur Ankurbelung des Tourismus und Erhöhung der Gästezahlen und zur Stärkung der Region insgesamt wurden damit nicht ad acta gelegt und es besteht in der ortsansässigen Politik und Bürgerschaft Konsens darüber, dass weiterhin erhebliche Investitionen hierfür notwendig werden. Die Projektentwicklung Hohe Geba hat im Landkreis Schmalkalden-Meiningen oberste Priorität. Sie wird in der Bedeutung als Teil des Dreiecks gesehen, in dem die Wasserkuppe in Hessen (950 m ü.NN) und der Kreuzberg in der bayerischen Rhön (928 m ü.NN.) die beiden anderen Eckpunkte bilden.
Die Hohe Geba als beeindruckendes und geschichtsträchtiges Gipfelplateau mit einer bereits vorhandenen infrastrukturellen und touristischen Grundausstattung besitzt das Potenzial, in der Rhön zu einem weiteren in die Umgebung ausstrahlendem Kristallisationspunkt entwickelt zu werden. Ergänzend zum besonderen landschaftlichen Angebot der Rhön – Land der offenen Fernen – soll ein Informationspunkt entstehen, der das Wissen zur Region mit Erlebnisangeboten verbindet.
Ziel ist es, über alternative Konzepte neue Impulse für die Projektentwicklung Hohe Geba zu kreieren und geeignete Auftragnehmer für die weitere Planung und Realisierung des Projektes zu finden.
Grundlage für die Ermittlung der Wettbewerbssumme ist ein Kostenrahmen von 12 – max. 15 Mio. EUR (brutto) für die Gesamtmaßnahme, wobei sich diese Summe sehr unterschiedlich auf einzelne Planungsbestandteile (Freiraumplanung, Objektplanung mit unterschiedlich möglichen Ausprägungen) verteilen kann und auch nicht ausgeschöpft werden muss. Die Realisierung ist von der gesicherten Durchfinanzierung abhängig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— Zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach § 6 ThürAIKG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— Der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
Der/die in der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge;
2. Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 14.6.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name der Bewerber (bei Büropartnern reicht jeweils ein Name für die Bewerbung); die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Fachrichtung,
— Eintragung der Bewerber in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Adresse inkl. Telefon und E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. der Arbeit führen.
15 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters des Landkreises Schmalkalden-Meiningen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben.
Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
Gestaltqualität:
— Einbettung in die Landschaft und das Biosphärenreservat,
— Zeichenhaftigkeit / Anziehungskraft,
— Freiraum- und Aufenthaltsqualität,
— Landschaftsarchitektonische / architektonische Qualität.
Funktionalität:
— Ausbildung eines Hotspots von überregionaler Bedeutung,
— Erlebnisqualität,
— Wissensvermittlung,
— Erreichbarkeit – fußläufig, Fahrrad, PKW, Bus / Barrierefreiheit,
— Berücksichtigung der Lage in einem Biosphärenreservat.
Wirtschaftlichkeit:
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 33.000 EUR
2. Preis: 22.000 EUR
3. Preis: 17.000 EUR
4. Preis: 12.000 EUR
Anerkennungen: 16 000 EUR (z. B. 2 x 8 000 EUR).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Termine:
15.6.2018 Losziehung,
19.6.2018 Versand der Unterlagen,
24.6.2018 Rückfragenfrist,
26.6.2018 Kolloquium,,
24.9.2018 Abgabe Planunterlagen
30.10.2018 Preisgericht,
5.11.2018 Ausstellungseröffnung;
2. Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 3(4) und 38 (Freianlagen) bzw. § 33 (Objektplanung) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere:
— Soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Bei Durchführung von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern fließt das Wettbewerbsergebnis als ein Zuschlagskriterium mit 40 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013 für Gebäude als auch Freianlagen in die Honorarzone IV Mindestsatz eingestuft;
3. Die vollständige Auslobung Teil A kann auf der Homepage des Betreuungsbüros und auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen eingesehen und heruntergeladen werden:
http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
4. die Zusammensetzung des Preisgerichtes wird auf der Homepage des Betreuungsbüros aktualisiert;
5. der Architektenkammer Thüringen liegt die Auslobung zur Registrierung vor.
Postfach 2249
Weimar
99403
Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1hWWNkThthVWJSX1ZbVFJbG1FS
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postfach 2249
Weimar
99403
Deutschland
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNnX2lqVCFnW2hYZVxhWlhhIVdY
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer