Deutschland-Erfurt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 108-246133
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Heinrichstraße 78
Erfurt
99092
Deutschland
Kontaktstelle(n): PAD Baum Freytag Leesch, Graben 1, 99423 Weimar
Telefon: +49 3643420407
E-Mail: MjE5Wk5WWS1dTlEaZFJWWk5fG1FS
Fax: +49 3643420408
NUTS-Code: DEG0I
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
BUGA 2021 – Bastionskronenpfad Petersberg – Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Die Stadt Erfurt möchte den Petersberg mit seiner jahrhundertelangen Geschichte als Standort der BUGA 2021 besser erschließen und zugänglich machen. Ein Kernelement der zukünftigen Entwicklung ist neben der barrierefreien Erschließung und der attraktiven Nutzung der Liegenschaften die Einrichtung von Rundwegen und Führungen über die barocke Festungsanlage. Im Rahmen eines Wege- und Erschließungskonzepts ist die Etablierung eines touristisch hochwertigen Rundweges über bisher wenig erschlossene Teile der Festungsanlage geplant. Der Bastionskronenpfad soll im Bereich der Petersbergstraße beginnen und über die Bastionen Gabriel und Martin bis zur Bastion Kilian führen. Im Bereich der Bastion Gabriel soll er sensibel über den Geschützten Landschaftsbestandteil „Petersberg“ geführt werden. Als Teil des Weges sollen zwei neue Verbindungen (Brücken) über das Lauentor hinweg geschaffen und damit die Bastion Martin in die Wegeführung und als Aussichtspunkt in das Konzept einbezogen werden.
Petersberg
99092 Erfurt
Beabsichtigt ist die Vergabe von Planungsleistungen nach § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-7) und § 51 HOAI (Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Fördermitteln. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Kostenrahmen von 3,2 Mio EUR eingeplant (Kostengruppen 300 und 400). An die Planung werden hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt.
Aus Sicht der Auftraggeberin wird der Konstruktion und Gestaltung der Brückenbauwerke über die Lauentorstraße sowie ihrer städtebaulichen Einbindung eine besondere Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grund werden die ausgewählten Bewerber zur Erarbeitung eines Stegreifentwurfs für diesen Kernbereich der Aufgabe gemäß § 76 VgV aufgefordert. Dazu werden Teilleistungen der Leistungsphase 2 nach § 43 HOAI abgefordert: Erarbeitung eines skizzenhaften Planungskonzeptes mit zeichnerischen Darstellungen und schriftlichen Erläuterungen für die Brückenbauwerke bzw. den Bastionskronenpfad unter Beachtung der prägenden Grünstrukturen des Geschützten Landschaftsbestandteils. Die jeweiligen Ergebnisse sind auf max. einem Blatt DIN A0 anonym einzureichen und werden vom Auftraggeber unter Wahrung der Anonymität bewertet. Diese Teilleistung wird gemäß § 77 VgV und §§ 43, 44 HOAI und Anlage 12 mit 10.000,- EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vergütet. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Bei einer Beauftragung werden dem ausgewählten Bewerber diese Teilleistungen der Leistungsphase 2 bis zur Höhe der Vergütung Stegreifentwurf nicht erneut vergütet, wenn der Stegreifentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nach der Bewertung der Stegreifentwürfe werden die ausgewählten Bewerber zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Aufgrund der Spezifik des Vorhabens und der besonderen Aufgabenstellung wird empfohlen, im Rahmen der Bearbeitung des Stegreifentwurfs Fachberater des Bereichs Landschaftsarchitektur zu konsultieren. Leistungen der Objektplanung Freianlagen werden innerhalb dieses Verfahrens nicht vergeben.
Nach Erfordernis
— Persönliche Lage gem. III.1.1),
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2),
— technische Leistungsfähigkeit gem. III.1.3),
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
– 10 %, Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen — 65 %, Personelle Kapazitäten/Mitarbeiterstruktur,
– 25 %. Die Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Die Beauftragung erfolgt in einem ersten Schritt für Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 43 und § 51 HOAI mit dem Ziel einer Kostenberechnung nach DIN 276, um daraus unter Berücksichtigung der Kostendeckung die Leistungsschwerpunkte festlegen zu können. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen ist beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 122 und § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c. Berufsstand: Beratende Ingenieure/Ingenieure (Konstruktiver Ingenieurbau), Architekten.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen; Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
d. Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV;
e. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
a. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen);
b. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliche Gesamthonorar – für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren)
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,50 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,00 Mio EUR für sonstige Schäden.
a. Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angabe des Bauausführungszeitraums (von-bis), Baukosten Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 (Netto), der erbrachten Leistungsphasen, des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planung/Gestaltung von Brücken, Stegen, Aussichtsplattformen als Objekte des konstruktiven Ingenieurbaus sowie deren Einfügung in den städtebaulichen bzw. landschaftlichen Kontext dokumentieren. Der Nachweis von Planungen dieser Objekte im denkmalgeschützten Zusammenhang (Denkmalensemble, Einzeldenkmale) bzw. in Verbindung mit historischen Befestigungsanlagen ist von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 4 Referenzprojekten auf max. 4 Seiten DIN A3, einseitig bedruckt / davon 2 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke und 2 Referenzen für die Tragwerksplanung). Auch sind Erfahrungen im Bereich von öffentlich geförderten Baumaßnahmen sowie Erfahrungen interdisziplinärer Zusammenarbeit bei vergleichbaren Projekten durch Nennung von Projektbeispielen darzustellen;
b. Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) – Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
c. Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) – Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen), Fortbildungsnachweise;
d. Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) – Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;
e. Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) – jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten 3 Jahre;
f. Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) – Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung;
Die vorgelegten Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung über die Referenz liegt vor,
— Abschluss / Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (1.6.2008 bis 31.5.2018),
— mindestens Lph. 2-5 nach § 43 bzw. § 51 HOAI vollständig erbracht,
— Referenzprojekte wurden von der bewerbenden Niederlassung bearbeitet,
— Referenz ist auf einer DIN A 3 Seite grafisch dargestellt.
Bewerbungen sind zwingend als Bewerbergemeinschaft Beratender Ingenieur bzw. Ingenieur (Konstruktiver Ingenieurbau) / Architekt vorzunehmen.
Es gelten die HOAI i.d.g.F und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. der Richtlinien der Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können ab dem 08.06.2018 im Downloadbereich unter http://www.pad-weimar.eu heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro, ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung »VgV-Verfahren Baumkronenpfad Petersberg« bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Jorge-Semprun-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 36137737276
E-Mail: MjExY1ZYXWVnalpbamNcaGhpWmFhWjVpYWtsViNpXWpaZ15jXFpjI1la
Fax: +49 36137739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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