Deutschland-Elze: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 149-342724
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Hauptstraße 61
Stadt Elze
31008
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralph Geffert
Telefon: +49 506846440
E-Mail: MTZsKGFfYGBfbG46X2Z0XyheXw==
NUTS-Code: DE925
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elze.de/
Anne-Conway-Str. 1
Bremen
28359
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zita Schulze Brexel
Telefon: +49 42189769904
E-Mail: MTJjanhjPmJxaStla2BmLGJj
Fax: +49 42189769948
NUTS-Code: DE501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Anne-Conway-Str. 1
Bremen
28359
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Zita Schulze Brexel
Telefon: +49 42189769904
E-Mail: MTFka3lkP2NyaixmbGFnLWNk
Fax: +49 42189769948
NUTS-Code: DE501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb „Hauptstraße“ Stadt Elze
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Mit der Neugestaltung der Hauptstraße – und damit des innerstädtischen Versorgungsbereiches – soll dieser als zentraler Bereich des Grundzentrums weitergehend qualifiziert und nachhaltig gestärkt werden. Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität werden tragfähige und innovative Vorschläge zur Verbesserung der Funktionalität im Hinblick auf den Verkehr und dessen Nutzergruppen erwartet. Die Vereinbarkeit der Anforderungen an den öffentlichen Raum als Treff- und Kommunikationsraum des Gemeinwesens mit der Notwendigkeit des zu berücksichtigenden Verkehrsaufkommens ist zentrale Aufgabenstellung der Konzeption.
Zusammenstellung der Termine:
Einsendeschluss Bewerbung 11.9.2018
Ausgabe der Unterlagen 8.10.2018
Kolloquium 25.10.2018
Abgabe Wettbewerbsarbeit 14.12.2018
Preisgerichtssitzung 29.1.2019
Ausstellung (voraussichtlich) Feb.19
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/elze/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt.
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750 000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Formale Kriterien zur Zulassung der Bewerbung:
— fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Ein Bewerbungsformular wird unter dem Link http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/elze/ am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 11.9.2018, 12.00 (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Elze“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
— DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Formalleistungen
— Leistungs-und Programmerfüllung
Gestalterisches Konzept
— Freiraumqualität/öffentlicher Raum
— Funktionalität (Verkehrskonzept, Barrierefreiheit)
— Materialität und Nutzbarkeit
— Anbindung an den Bestand
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 17 500 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der § 48 bzw. § 38 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 7 000,00 EUR
2) Preis 5 250,00 EUR
3) Preis 3 500,00 EUR
Anerkennungen 1 750,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 47 bzw. § 37 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Für den Realisierungsbereich des Wettbewerbs ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme mit anrechenbaren Kosten von rund 750 000 EUR netto geplant. Die Umsetzung von Maßnahmen für den Betrachtungsbereich ist z.Zt. zeitlich nicht einzuordnen. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis
— 40 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
— 10 % Angebotspreis
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVibCNjXlpZWmdoVlhdaFpjI1la
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN2RuJWVgXFtcaWpYWl9qXGUlW1w=
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZjRhayJiXVlYWWZnVVdcZ1liIlhZ
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de