Deutschland-Garmisch-Partenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 181-410673
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rathausplatz 1
Garmisch-Partenkirchen
82467
Deutschland
Kontaktstelle(n): V. Wohlmannstetter (Geschäftsführer)
E-Mail: MTJlZD5qbWxlamNnZCxiYw==
NUTS-Code: DE21D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.longleif.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seniorenzentrum „Altes Finanzamt“ in Garmisch-Partenkirchen
Planungswettbewerb nach RPW 2013. Die Zielsetzung der Longleif GaPa GmbH umfasst insbesondere gemeinnützige Maßnahmen und Projekte zu Gunsten von alten und pflegebedürftigen Menschen in Garmisch-Partenkirchen.
Die LongLeif GaPa gemeinnützige GmbH plant die Errichtung eines Seniorenzentrums (ca. 1 100 m2 BGF) und einer Seniorenwohnanlage (ca. 2 700 m2 BGF + Kellerräume) auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamts in Garmisch-Partenkirchen.
Das ca. 2 600 m2 große Wettbewerbsgebiet umfasst die Flurstücke des Alten Finanzamts sowie des ehemaligen Zollamts. Auf dem Areal befinden sich das denkmalgeschützte Gebäude des ehemaligen Finanzamts (Baujahr 1904), das so genannte „Kassenhaus“ (ein Anbau späteren Datums) sowie das ehemalige Zollamt. Während das „Alte Finanzamt“ mit seinem Walmdach und seiner neuklassizistischen Putzfassade stark ortsbildprägend und unbedingt zu erhalten ist, sollen die beiden anderen Gebäude einer Neubebauung weichen.
Insgesamt soll das Areal zu einem attraktiven, lebendigen Zentrum mit Fokus auf Senioren entwickelt werden. Die wesentlichen Bausteine hierfür sind ein Seniorenzentrum und eine Seniorenwohnanlage mit den dazu gehörenden Freiflächen. Das Seniorenzentrum und die -wohnanlage können dabei entweder im Zusammenhang, oder als separate Gebäude geplant werden. Gegenüber dem denkmalgeschützten Alten Finanzamt ist ein respektvoller Abstand ebenso vorstellbar, wie ein Anbauen an die nördliche Fassade.
Das Seniorenzentrum wird seinen Platz im Alten Finanzamt finden, das dazu modernisiert und barrierefrei umgebaut werden soll. Hier sollen die lokalen Akteure der Seniorenarbeit zentral vernetzt werden, dafür sind die notwendigen Büro- und Besprechungsräume vorzusehen. Das Seniorenzentrum soll ein lebendiger Ort der Begegnung und eine zentrale Anlaufstelle für Ältere aus ganz Garmisch-Partenkirchen sein; dementsprechend sind auch Räume für Veranstaltungen, Übungskurse und Beratungsgespräche einzuplanen.
Im rückwärtigen Bereich des Wettbewerbsgebiets ist der Neubau einer Wohnanlage für Senioren geplant. Entstehen sollen ca. 20 bis 30 Wohneinheiten sowie angemessen dimensionierte Gemeinschaftsflächen. Das Wohnangebot soll sich vorrangig an bedürftige Senioren richten, die EOF-Förderrichtlinien (Einkommensorientierte Förderung) sind zu beachten.
Abgerundet werden soll das Angebot durch ein Café, das vorrangig den Senioren dienen und als attraktive Anlaufstelle für das Leistungsangebot des Seniorenzentrums fungieren soll. Das Café ist als gemeinschaftstiftendes Element zwischen dem Seniorenzentrum und der Wohnanlage zu verstehen; die örtliche Situierung ist frei gestaltbar.
Auch die umgebenden Freianlagen sind im Rahmen des Wettbewerbs zu entwerfen. Gewünscht werden Freiflächen, die das Konzept des lebendigen Seniorenzentrums unterstützen und der speziellen Lage zwischen GEP (Einkaufszentrum), Kongresshaus und Fußgängerzone gerecht werden.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen für den Neubau Seniorenwohnen bei ca. 4,64 Mio. EUR , für den Umbau / die Modernisierung des „Alten Finanzamts“ zu einem Seniorenzentrum bei ca. 1,37 Mio. EUR und für Freianlagen bei ca. 0,14 Mio. EUR.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 2 bis 5 bzw. die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
—— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche
1) die Berufsqualifikation als „Architekt“ bzw. als „Landschaftsarchitekt“ besitzen und die erklären,
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und die
3) mindestens ein Referenzprojekt, über den Neubau eines Gebäudes und
4) mindestens ein Referenzprojekt über einen Umbau/Modernisierung eines Gebäudes und
5) mindestens ein Referenzprojekt über eine Freianlage benennen können.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 31.12. 2008 abgeschlossen wurden.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts,
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c) Art und Nutzung des Gebäudes/der Freianlage
d) Zeitpunkt Fertigstellung (Monat/Jahr),
e) Honorarzone,
f) Brutto-Grundfläche des Gebäudes/Fläche der Freianlage in m2,
g) der eigene Leistungsanteil an der Planung in %
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl neben vorausgewählten 5 Teilnehmern von max. 10 weiteren Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Es wird
1 Referenz Neubau Gebäude,
1 Referenz Umbau/Modernisierung Gebäude und
1 Referenz Freianlagen
Bewertet.
Referenz Neubau Gebäude, berücksichtigt werden:
Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen
(Honorarzone III und höher = 5 Punkte, HZ II = 3 Punkte, unter HZ II = 0 Punkte),
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
(BGF >= 1.000 m2 = 5,0 Punkte, BGF >= 800 m2 = 4,0 Punkte, BGF >= 600 m2 = 3,0 Punkte, BGF < 600 m2 = 0 Punkte),
Der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5,0 Punkte).
Referenz Umbau/Modernisierung Gebäude, berücksichtigt werden:
Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen
(Honorarzone IV und höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
(BGF >= 500 m2 = 5,0 Punkte, BGF >= 400 m2 = 4,0 Punkte, BGF >= 300 m2 = 3,0 Punkte, BGF < 300 m2 = 0 Punkte),
Der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5,0 Punkte).
Referenz Freianlagen, berücksichtigt werden:
Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen
(Honorarzone III und höher = 5 Punkte, HZ II = 3 Punkte, unter HZ II = 0 Punkte),
Die Vergleichbarkeit der Fläche
(A >= 800 m2 = 5,0 Punkte, A >= 600 m2 = 3,0 Punkte, A < 600 m2 = 0 Punkte),
Der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5 Punkte).
Wurde der eigene Leistungsanteil jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht erhält der Bewerber die volle Punktzahl, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z. B. mit Nachunternehmen oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert).
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführter Gesichtspunkte beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.
Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben gemäß folgenden Kriterien:
— Städtebauliche Qualität und Integration
— Gestaltqualität der Baukörper
— Funktionalität der Grundrisse unter Berücksichtigung des Raum- und Funktionsprogramms
— Innenräumliche Qualität
— Qualität des Freiflächenkonzepts
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung
— Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestand
— Flächeneffizienz bei der Grundstücksnutzung
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb
— Barrierefreiheit
Das Preisgericht behält sich eine Differenzierung der aufgeführten Kriterien und eine Gewichtung vor.
Die Höhe der Preisgelder muss noch abschließend ermittelt werden. Derzeit wird (unverbindlich) von Summen (netto) in folgender Größenordnung ausgegangen:
1) Preis 21 000 EUR
2) Preis 16 000 EUR
3) Preis 8 000 EUR
Anerkennungen 8 000 EUR
Preissumme gesamt netto 52 000 EUR
Es werden keine Bearbeitungsentgelte ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Angaben zur Kommunikation:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per eMail an die unter I.1 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden auf der unter Ziffer I.3 der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu tragen.“ Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgabe erfolgt in einem Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen entsprechend Ziffer 2, Unterziffer 1) Aufforderungsschreiben;
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Teilnehmerauswahl zu benennenden Referenzen;
c) Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Für das Leistungsbild Gebäude u. Innenräume Deckungssumme von 3 Mio EUR für Personenschäden und von 3 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Für das Leistungsbild Freianlagen Deckungssumme von 1,5 Mio EUR für Personenschäden und von 1 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Die LongLeif GaPa gGmbH schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
Freianlagen §39 HOAI, Leistungsphasen 1–9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qJmttXVxaWXFdamY4al1fZ1omWllxXWpmJlxd
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, innerhalb der Fristen des §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB, einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabkammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Rathausplatz 1
Garmisch-Partenkirchen
82467
Deutschland