Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und/oder Architekten in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Der Stadtplaner/Architekt ist der federführende und gegenüber der Ausloberin bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Auslobung bevollmächtigt sind, die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Architekt bzw. Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe in den Bereichen Städtebau bzw. Landschaftsarchitektur entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Entwurfsverfasser der juristischen Person müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Bewerber können weitere Fachberater hinzuziehen. Die Fachberater müssen nicht entsprechend den oben genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein. Diese müssen lediglich in der Verfassererklärung erwähnt und noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benannt werden.
Die Gesamtzahl wird auf 25 Wettbewerbsteilnehmer beschränkt. Sofern die Bewerberzahl die Anzahl an verfügbaren Teilnahmeplätzen übersteigt, wird ein Losverfahren entscheiden. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht in den Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Düsseldorf statt. Es werden nur solche Bewerber zum Losverfahren zugelassen, die die Teilnahmevoraussetzungen dieser Auslobung erfüllen.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen (Formblatt)
Nachweis über die Berechtigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Berufsbezeichnung Stadtplaner und/oder Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu tragen (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG)
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Auslobung freier Mitarbeiter eines Bewerbers bzw. eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind.
Die Bewerbung ist bis zum 31.10.2018 fristgerecht bei folgender Stelle einzureichen:
Plan-lokal
z.Hd. Sarah Werlemann
Bovermannstraße 8
44141 Dortmund
Oder
MjExaFZnVl0jbFpnYVpiVmNjNWVhVmMiYWRgVmEjWVo=