Deutschland-Köln: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 199-452501
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Linder Höhe
Köln
51147
Deutschland
Kontaktstelle(n): Carolin Jande
E-Mail: MTFiYHFua2htLWlgbWNkP2NrcS1jZA==
NUTS-Code: DE21L
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), mit 16 Standorten in Deutschland und drei Standorten im Ausland - Brüssel, Paris und Washington D.C. -, beschäftigt auf dem Campus in Oberpfaffenhofen ca. 1 800 Personen. Pro Jahr kommen rund 30 000 Besucher aus dem In- und Ausland. Auf dem Campus befinden sich Gebäude der Verwaltung und Forschung. Außerdem gibt es eine (überalterte) Betriebskantine und angrenzend einen kleinen Flughafen.
Was fehlt sind Räumlichkeiten für Tagungen und Kongresse und ein Betriebsrestaurant, das nicht nur den ständig im Campus Beschäftigten dient, sondern auch repräsentativ und einladend für Besucher aus aller Welt ist.
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Neubau eines Konferenzzentrums und Betriebsrestaurants, der über seine eigentlichen Funktionen hinaus künftig ein Ort der Kommunikation, Begegnung und des Austausches in einer angenehmen und ansprechende Atmosphäre werden soll.
Der Auslober wünscht sich mit dem Neubau einen starken Akzent mit großer Außenwirkung auf dem Campus. Betriebsrestaurant und Konferenzzentrum sollen als zentraler Anlaufpunk und Zentrum in der neuen, lebendigen Campusmitte fungieren und sowohl für Mitarbeiter als auch für internationale Besucher den Standort zeitgemäß repräsentieren und eine prägnante, identitätsgebende Gestaltung aufweisen.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen für den Neubau bei ca. 11,8 Mio. EUR und für die Freianlagen bei 0,3 Mio. EUR.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
—— Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche
1) die Berufsqualifikation als „Architekt“ besitzen und die erklären,
2) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und von 3 Mio. EURfür Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied) besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird
3) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und die
4) mindestens zwei Referenzprojekte über den Neubau eines Gebäudes vorlegen
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die nach dem 31.12. 2008 abgeschlossen wurden.
Hinweis zu 1):
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Verbindung mit der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Zu den beiden Referenzprojekten (Neubau Gebäude) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts;
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
c) Zeitpunkt Fertigstellung (Monat/Jahr);
d) Honorarzone;
e) Brutto-Grundfläche des Gebäudes in m2,
f) der eigene Leistungsanteil an der Planung in %.
Auswahl der Bewerber
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 9 neben den 6 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Es werden 2 Referenzen (Neubau Gebäude) bewertet.
Referenz Neubau Gebäude, berücksichtigt werden:
Die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen
(Honorarzone IV und höher = 5,0 Punkte, HZ III = 3,0 Punkte, unter HZ III = 0 Punkte),
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
(BGF >= 2 000 m2 = 5,0 Punkte, BGF >= 1 500 m2 = 4,0 Punkte, BGF >= 1 000 m2 = 3,0 Punkte, BGF < 1 000 m2 = 0 Punkte),
Der eigene Leistungsanteil (jeweils zu 100 % durch Bewerber erbracht: Planung = 5,0 Punkte).
Wurde der eigene Leistungsanteil jeweils zu 100 % durch den Bewerber erbracht erhält der Bewerber die volle Punktzahl, falls nicht vollständig allein durch den Bewerber erbracht (sondern z. B. mit Nachunternehmen oder in Arbeitsgemeinschaft), wird der angegebene prozentuale Leistungsanteil mit der Punktzahl multipliziert). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführter Gesichtspunkte beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.
Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben gemäß folgenden Kriterien:
— Städtebauliche Qualität und Integration,
— Gestaltqualität der Baukörper,
— Funktionalität der Grundrisse unter Berücksichtigung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Innenräumliche Qualität,
— Qualität des Freiflächenkonzepts,
— Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
— Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestand,
— Flächeneffizienz bei der Grundstücksnutzung,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb,
— Barrierefreiheit.
Das Preisgericht behält sich eine Differenzierung der aufgeführten Kriterien und eine Gewichtung vor.
Die Höhe der Preisgelder muss noch abschließend ermittelt werden. Derzeit wird (unverbindlich) von Summen (netto) in folgender Größenordnung ausgegangen:
1) Preis 36 500 EUR;
2) Preis 27 500 EUR;
3) Preis 13 500 EUR.
Anerkennungen 13 500 EUR
Preissumme gesamt netto 91 000 EUR
Es werden keine Bearbeitungsentgelte ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Angaben zur Kommunikation:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per eMail an die unter I.1 der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden auf der unter Ziffer I.3 der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können. Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin müssen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ zu tragen.“ Die Verfassergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten ist verpflichtend einzugehen.
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgabe erfolgt in einem Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen entsprechend Ziffer 2, Unterziffer 1) Aufforderungsschreiben;
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Teilnehmerauswahl zu benennenden Referenzen;
c) Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Für das Leistungsbild Gebäude u. Innenräume Deckungssumme von 3,0 Mio EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Für das Leistungsbild Freianlagen Deckungssumme von 1,5 Mio EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Freianlagen §39 HOAI, Leistungsphasen 1-9
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, in beiden Leistungsbildern mindestens die Leistungsphasen bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKW5wYF9dXHRgbWk7bWBial0pXVx0YG1pKV9g
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, innerhalb der Fristen des §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB, einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabkammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).