Deutschland-Hennigsdorf: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 237-542094
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Neuendorfstraße 20 B
Hennigsdorf
16761
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dombert Rechtsanwälte, Dr. Benjamin Grimm
Telefon: +49 3316204270
E-Mail: MTFLUk4/Y25sYWRxcy1jZA==
Fax: +49 3316204271
NUTS-Code: DE40A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lso-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau BioTech Campus Hennigsdorf — nichtoffener Realisierungswettbewerb (nach RPW 2013 und VgV 2016) mit vorgeschaltetem EU-weiten Bewerbungsverfahren mit insgesamt 15 Teilnehmern
Wettbewerbsgegenstand ist die Planung des Neubaus eines multifunktionalen Gebäudeensembles („BioTech Campus Hennigsdorf“) zur Vermietung an Start-Ups und Spin-Off Firmen im Geschäftsfeld Life Science (vor allem Biotechnologie und Medizintechnik) als Erweiterung des Innovationsforums Hennigsdorf. Es sollen drei Hauptgebäude mit Büros und Laboren, die an einen Trakt für gemeinschaftliche Funktionen und an ein Logistikservicezentrum angeschlossen sind, geschaffen werden (insgesamt ca. 10 000 m2 NRF / ca. 11 500 m2 BGF). Die Kerneinheiten für die Vermietung bestehen aus unterschiedlich großen Kombinationen von Labor- (S2-Standard) und Büroflächen. Dabei muss ein Kompromiss gefunden werden, der gewährleistet, dass die Funktionsbereiche so gegliedert und einander zugeordnet werden können, dass einerseits Flexibilität hinsichtlich Größe und Zuschnitt der Mieteinheiten besteht, dass die Mieteinheiten andererseits aber klar voneinander abgegrenzbar sind. In dieser Frage ist die Mitwirkung der technischen Planung wesentlich, da das Versorgungskonzept der Laborbereiche deren architektonische Gliederung vorgibt. Ebenso wichtig ist die effiziente Verknüpfung der Hauptgebäude mit den gemeinschaftlichen Funktionen (z. B. Meeting, Veranstaltung, Kantine) und dem Logistikservicezentrum (qualifizierte Lagerung und Konfektionierung von Stoffen), das als eigenständige Einheit betrieben werden soll. Die Außenraumgestaltung umfasst vor allem die bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung (einschließlich Stellplätzen etc.) und soll darüber hinaus definierte Aufenthaltsbereiche und Bezüge zur umgebenden Stadtlandschaft schaffen. Einschließlich des Gebäudemanagements und der Versorgung wird von ca. 230 Beschäftigten ausgegangen. Das Grundstück liegt am Oder-Havel-Kanal. Die Fläche beträgt 12 000 m2. Das gesamte Projektbudget wird mit ca. 26 Mio EUR (Bezugsjahr 2015) veranschlagt.
Die Gebäude müssen energietechnisch mindestens die Anforderungen der EnEV 2016 erfüllen und sollen sie, wenn dies wirtschaftlich dargestellt werden kann, unterschreiten. Es wird eine Zertifizierung sinngemäß zu dem BNB-Standard für Büro- und Laborgebäude angestrebt.
Das primäre Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl der besten architektonischen und wirtschaftlichen (Baukosten, Lebenszykluskosten, Betriebskosten, Funktionalität und Flexibilität für die Vermietung) Lösung für die komplexen Funktionsanforderungen des BioTech Campus Hennigsdorf. Architektonische und technische Aspekte sind im Bauprogramm eng verflochten und es wird von den Teilnehmern erwartet, dass beide Aspekte gemeinsam entwickelt werden. Auf diese Weise sollen innovative, sich aus der intensiven Beschäftigung mit dem Bauprogramm ableitende Gesamtergebnisse entstehen. Auf eine klare konzeptionelle Erläuterung der Entwürfe anhand der Erläuterungstexte und mit Hilfe von Skizzen und Piktogrammen wird daher besonders Wert gelegt. Es werden originäre Wettbewerbsbeiträge erwartet, die die zukünftige Nutzung auch gestalterisch transportieren.
Am Wettbewerb teilnehmen können Teams aus Architekten (federführend) und Planern der Technischen Ausrüstung. Im Zuge des Wettbewerbs sind folgende Planungsleistungen zu erbringen: Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung gemäß § 33 ff. HOAI aus den Leistungsphasen 2 und Leistungen des Leistungsbildes Planung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, gemäß § 53 ff. HOAI aus den Leistungsphasen 2.
Der Wettbewerb wird mit der Architektenkammer Brandenburg abgestimmt. Die Registrierungsnummer wird mit Ausgabe der Auslobungsunterlagen vergeben.
Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach GRW-I-Richtlinie beantragt (Antragsnummer 85029900).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an (federführende) Architekten bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieure sowie an Ingenieure als Fachplaner der Technischen Ausrüstung, die die gestellte Aufgabe interdisziplinär bearbeiten. Die Beteiligung von weiteren beratenden Fachplanern ist möglich, wird aber für die Auswahlentscheidung nicht positiv oder negativ berücksichtigt. Die Bewerbungsphase beginnt mit dieser Wettbewerbsbekanntmachung. Zunächst geht es um die Auswahl von neun Büros, die neben den 6 gesetzten Teilnehmern zu einem Wettbewerbsbeitrag aufgefordert werden sollen. Das Bewerbungsmemorandum dient der Information der Bewerber, die sich mit dem Bewerbungsbogen um die Teilnahme bewerben können. Die Bewerbungsunterlagen werden unter der oben angegebenen Internetadresse zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich die Bewerbungsbögen zu verwenden. Ist nach Prüfung der Auswahlkriterien die Anzahl der Bewerber, die die Kriterien erfüllen, größer als die benannte max. Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden die Teilnehmer per Losentscheid ermittelt. Die Ausloberin behält sich vor, Teilnehmer nach zu nominieren.
1. Für die Bewerbungen gelten folgende Auswahlkriterien, wobei unter dem Begriff Bewerber auch stets eine mögliche Bewerbergemeinschaft zu verstehen ist. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind mit dem Bewerbungsbogen abzugeben. Im Einzelnen:
1.1 Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein interdisziplinäres Team, das zumindest aus einem Architekten/-in (federführend) bzw. bauvorlageberechtigen Ingenieur/-in sowie einem Ingenieur/-in als Fachplaner für die Technische Ausrüstung besteht. Für die Berufsqualifikation Architektin bzw. Architekt ist § 75 Abs. 1 VgV und für die Berufsqualifikation Ingenieurin bzw. Ingenieur § 75 Abs. 2 VgV – jeweils ggf. in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV – maßgeblich. Die Form der Zusammenarbeit des Teams wird von der Ausloberin für den Planungswettbewerb nicht vorgegeben. Die Nachweise der Berufsqualifikationen sind der Bewerbung beizulegen.
1.2 Der Bewerber verfügt aktuell über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 250 000 EUR (brutto). Ein entsprechender Nachweis ist für diese Bewerbung nicht erforderlich. Dieser wird ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens abgefragt.
1.3 Bezüglich des Bewerbers liegen zu keiner Zeit während des Verfahrens Umstände vor, welche die Ausloberin zu seinem Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten oder nach § 124 GWB bzw. § 4 Abs. 2 RPW 2013 berechtigen. Ein entsprechender Nachweis ist für diese Bewerbung nicht erforderlich. Dieser wird ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens abgefragt.
1.4 Der Bewerber ist, soweit er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, dort entsprechend eingetragen. Ein entsprechender Nachweis ist für diese Bewerbung nicht erforderlich. Dieser wird ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens abgefragt.
1.5 Der Bewerber muss über mindestens 2 geeignete Referenzen verfügen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen (die Referenzen dürfen sich auf ein Projekt beziehen, etwa wenn ein Bewerber hier die Leistungen der Objektplanung und der Planung der Technischen Ausrüstung erbracht hat):
1.5.1 Nutzungsart aus den Bereichen Gesundheit oder Forschung oder eine funktional und technisch vergleichbare Nutzung.
1.5.2 Honorarzone:
— Objektplanung: IV oder höher,
— Technische Ausrüstung: II oder höher
1.5.3 Erbringung von min. 3 Leistungsphasen aus den Lph 1 bis 5, wobei eine Leistungsphase jeweils als erbracht gilt, wenn mindestens 75 % der Grundleistungen nach Siemon-Tabelle ausgeführt wurden.
1.5.4 Die Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 1.1.2010 erbracht worden sein.
Es wird ein interdisziplinäres Team aus einem Architekten bzw. bauvorlagebrechtigen Ingenieur (Objektplanung) und einem Ingenieur (Planung Technische Ausrüstung) gefordert. Für die Berufsqualifikation Architektin bzw. Architekt ist § 75 Abs. 1 VgV und für die Berufsqualifikation Ingenieurin bzw. Ingenieur § 75 Abs. 2 VgV – jeweils ggf. in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV – maßgeblich.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden vom Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet:
— Gesamtkonzept,
— Stadträumliche Einbindung (z. B.: Bezug zur Stadt und zur Landschaft),
— Funktionalität und Raumprogramm,
— Architektur und Gestaltung: äußere und innere Gestaltung (z. B.: Erscheinungsbild, Fassade, Materialität, Aufenthaltsqualität, Belichtung, Belüftung),
— Erschließung: Äußere und innere Erschließung (z. B.: Effizienz, Übersichtlichkeit, Aufenthaltsqualität),
— Flexibilität (z. B.: Verhältnis der Nutzungsbereiche zueinander, Verhältnis der Mietbereiche zueinander, Wandelbarkeit, Ausbildung Büros, Labore, Logistikservicezentrum, Gemeinschaftsfunktionen),
— Energetisches Konzept und Nachhaltigkeit (z. B.: Nachhaltigkeitskriterien sinngemäß BNB-Standard),
— Kosten und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb,
— Einhaltung vo Planungs- und Baurecht, Vorschriften und Richtlinien.
Die Reihung der Entscheidungskriterien stellt keine Gewichtung dar.
Erster Preis 85 000,00 EUR (netto), Zweiter Preis 52 000,00 EUR (netto), Dritter Preis 33 000,00 EUR (netto), 2 Anerkennungen zu je 15 000,00 EUR (netto). Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Entschädigung je Teilnehmer 4 000,00 EUR (netto) bei vollständiger Abgabe des Wettbewerbsbeitrages.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wettbewerbsablauf (vorläufig):
— Bekanntmachung: 3.12.2018,
— Bewerbungsfrist bis: 9.1.2019,
— Aufforderung Teilnahme: 21.1.2019,
— Ausgabe Unterlagen ab: 29.1.2019,
— Schriftl. Rückfragen bis: 7.2.2019,
— Preisgerichtsvorbesprechung: 12.2.2018, 10.00 Uhr,
— Kolloquium: 12.2.2019, 14.30 Uhr,
— Rückfragenbeantwortung: 14.2.2019,
— Abgabe Planungsunterlagen bis: 17.4.2019,
— Abgabe Modell bis: 30.4.2019,
— Preisgerichtssitzung: 21.5.2019 + 22.5.2019,
— Übergabe Protokoll: 28.5.2019,
— Ausstellung ab: 18.6.2018.
2. Im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens nach VgV ist die Erfüllung der folgenden Eignungsanforderungen nachzuweisen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise nachzufordern.
2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV): Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) ist, soweit er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, dort entsprechend eingetragen.
2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
2.2.1 Nachweis durchschnittlicher Mindestjahresumsatzes Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) in Höhe von 1,5 Mio. EUR brutto bezogen auf die Jahre 2015, 2016, 2017.
2.2.2 Berufshaftpflichtversicherungsschutz des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) mit einer Deckung für Personenschäden von min. 5 EUR Mio. (brutto) sowie für Sach- und Vermögensschäden von min. 4 EUR Mio. (brutto). Als Nachweis reicht eine verbindliche Erklärung des Versicherers aus, dass er im Falle der Beauftragung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit vorgenannten Deckungssummen abzuschließen bereit ist.
2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
2.3.1 Vorlage von vier Referenzen (zwei Referenzen Objektplanung, 2 Referenzen Planung der Technischen Ausrüstung) mit folgenden Mindestanforderungen (auch hier dürfen die Referenzen für Objektplanung und Planung Technische Ausrüstung sich ggf. auf ein — insgesamt als min. zwei — Projekte beziehen):
2.3.1.1 Nutzungsart: Gesundheit oder Forschung oder eine funktional und technisch vergleichbare Nutzung.
2.3.1.2 Honorarzone:
— Objektplanung: IV oder höher,
— Technische Ausrüstung: II oder höher
2.3.1.3 Leistungsspektrum: Mindestens 3 Leistungsphasen der Leistungsphasen 5 bis 8 mit einem jeweils erbrachten Mindestanteil der Grundleistungen von 75 % (nach Siemon-Tabellen).
2.3.1.4 Baukosten:
— Objektplanung: 3 500 000,00 EUR netto für die Kostengruppen 300 und 400,
— Ingenieur: 1 500 000,00 EUR netto für die Kostengruppe 400.
2.3.1.5 Leistungszeitraum: Die Leistungen in den Referenzprojekten müssen zumindest teilweise nach dem 1.1.2010 erbracht worden sein.
2.3.2 Angaben zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und deren Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV): Hier Beschäftigung von mindestens 4 Architekten und 3 Ingenieuren in Vollzeit (bzw. Vollzeitäquivalent).
2.3.3 Angaben zur technischen Ausrüstung und Qualitätssicherung nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV.
2.3.4 Verbindliche Erklärung zum Einsatz von BIM (Building Information Modeling).
2.3.5 Angaben zu den Beschäftigtenzahlen der letzten drei Jahre nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
2.3.6 Nachweise zu Ausbildung sowie Bescheinigungen über Erlaubnis zur Berufsausübung (§46 Abs. 3 Nr.6 VgV).
3. Mit den Preisträgern tritt die Ausloberin in die Verhandlung über die Beauftragung der Planungsleistungen Objektplanung (§34 HOAI 2013) und Technische Ausrüstung (§55 HOAI 2013) bzgl. der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe. Objektplaner und Planer der Technischen Ausrüstung (Anlagegruppen 1-8) sollen mit allen dem Wettbewerb folgenden Leistungsphasen (HOAI) beauftragt werden. Der Abruf der Leistungsphasen erfolgt stufenweise, zunächst bis zur vierten Leistungsphase. Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der – auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Wettbewerbs – weiterhin gesicherten Finanzierung.
Heinrich-Mann-Allee 107
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Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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