Deutschland-Karlsruhe: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 237-542096
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Adenauerring 7
Karlsruhe
76131
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: https://www.subreport.de/E56936471
E-Mail: MThvZ2BmXWY4a28lY1kmXF0=
NUTS-Code: DE122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sw-ka.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E56936471
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Wohnanlage für Studierende“ auf dem KIT Campus-Ost, Karlsruhe nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren für Generalplanungsleistungen
Das Studierendenwerk Karlsruhe plant auf dem Campus Ost des Karlsruher Instituts für Technologie die Errichtung einer studentischen Wohnanlage mit rund 2 400 m2 BGF in einem zu sanierenden Altbau und rund 6 000 m2 BGF in einem Neubau, für insgesamt mindestens 256 Wohnplätze. Davon sind in dem zu sanierenden denkmalgeschützten ehemaligen Stabsgebäude der Mackensen-Kaserne mindestens 66 Wohnplätze in Wohngruppen und Wohngemeinschaften und in einem Neubau mindestens 190 Wohnplätze in 1-Zimmerappartements und in Wohngruppen vorgesehen.
Da Wohnraum für Studierende dringend benötigt wird, soll der Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes zeitgleich mit dem Neubau erfolgen. Nach geplanter Auftragsvergabe Mitte 2019 wird die Baugenehmigung im Frühjahr 2020 angestrebt, so dass eine Fertigstellung zum Wintersemester 2021 erfolgen kann.
Ziel des Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Planung für eine neue Wohnanlage für Studierende. Ziel des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (Generalplaner) zu finden, der in der Lage ist, in einem relativ kurzen Zeitrahmen als interdisziplinäres Team die gesamten Planungsleistungen (Lph 1-9 bzw. Tragwerksplanung 1-6 und Bes. Leistung in Lph 8) für die Wohnanlage für Studierende und die fachliche Begleitung des Bauvorhabens vorzunehmen.
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Planung der Umnutzung des Bestandsgebäudes (ehem. Stabsgebäude), des Neubaus und der Freianlagen für die studentische Wohnanlage auf dem Wettbewerbsgrundstück im KIT Campus Ost in Karlsruhe.
Der Nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Generalplanerleistungen vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV). Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
— Wettbewerbsrgebnis = 45 %,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 20 %,
— Projektmanagement/-abwicklung = 15 %,
— Organisation, Erfahrung und Qualifikation des Projektteams = 15 %,
— Honorarangebot/Nebenkosten = 5 %.
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit der weiteren Generalplanung der neuen Wohnanlage auf dem KIT Campus Ost, im Zusammenhang mit der Objektplanung der Neubauten, der Sanierung/des Umbaus des Bestandsgebäudes und der Freianlagen, entsprechend der HOAI 2013 sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll beauftragen:
Folgende Planungsleistungen sollen im Wege der Generalplanervergabe beauftragt werden:
— Objektplanung Gebäude entsprechend § 34 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
— Objektplanung Freianlagen entsprechend § 39 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
— Tragwerksplanung entsprechend § 49 ff HOAI, Lph 1-6 und besondere Leistungen in Lph 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen),
— Technische Ausrüstung HLS und E entsprechend § 53 ff, Lph 1-9.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:
— Stufe 1 = Leistungsphasen 1-4,
— Stufe 2 = Leistungsphasen 5-7,
— Stufe 3 = Leistungsphasen 8 + 9.
Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
Das Verfahren ist anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerbererklärung (ausgefüllter Bewerbungsbogen) mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters des Bewerbers) in Textform nach § 126 b BGB.
Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation (Architekt/in) vorliegt bzw. die Berechtigung besteht, entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und dass im Auftragsfall eine ausr. Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden und 3 Mio für sonstige Schäden abgeschlossen wird.
Bei jur. Personen sind Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben die o.g. fachlichen Anforderungen erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied d. Bewerbergemeinschaft die fachliche Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RPW 2013).
Das Auswahlgremium überprüft u. bepunktet eingereichte Referenzen mit max. 6 möglichen Punkten. Bewerber die 2 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungs-wettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 12 Bewerber, entscheidet das Los.
Referenz 1 (max. 3 Punkte): Nachweis einer Gebäudeplanung für ein vergleichbares, fertig gestelltes (Lph 8 abgeschlossen im Zeitraum 1.1.2008 bis 22.12.2018) Projekts. Vergleichbar ist z. B. eine Wohnanlage f. Studierende oder ein vergl. Wohngebäude (z. B. Appartementhaus, Seniorenanlage, Mehrfamilienhaus...jew. Neubau) mit einer BGF von ca. 6 000 m2. Als nicht vergleichbar gelten Nichtwohngebäude, Einfamilienhäuser, etc. Der Bewerber bzw. die für das Bauvorhaben vorgesehenen Personen müssen min. die Leistungsphase 2-5 der benannten Referenzen selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche der Bewerber oder die von ihm für das Bauvorhaben vorgesehenen Personen als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies d. Büroinhaber des anderen Büros schriftlich bestätigt.
Bewertung: Das Referenzprojekt deckt sich mit den Anforderungen an diese Aufgabe vollständig oder überschreitet die Anforderungen = 3 Punkte; nahezu vollständig und weist leichte Abweichungen auf = 2 Punkte; weitgehend jedoch mit deutlichen Abweichungen = 1 Punkt; weist erhebliche Abweichungen auf und ist nicht mehr vergleichbar/keine Einreichung = 0 Punkte.
Referenz 2 (max. 3 Punkte): Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Ankauf/Anerkennung) an einem regelger. Architektenwb. nach GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichbare Wettbewerbserfolge) der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2008 = Datum der Preisgerichtssitzung bis zum Tag der Bewerbungseinreichung) zum Thema Wohnanlage für Studierende o. vergleichbares Wohngebäude (siehe auch oben). Mehrfachbeauftragungen/VOF- bzw. VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugelassen. Alternativ: Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projektes (Architekturpreis wie z.B. Auszeichnung oder BDA-Preis, Architektenkammer o. ä.) aus den letzten 10 Jahren (ab 1.1.2008 = Datum der Preisverleihung bis zum Tag der Bewerbungseinreichung) zum Thema Wohnen f. Studierende oder vergl. Wohngebäude – Neubau). Dies kann auch ein Projekt aus einem studentischen Wettbewerb oder Auszeichnungsverfahren sein (Nachweis ist beizulegen).
Bewertung: 1. Preis/Auszeichnung = 3 Punkte; weitere Preise = 2 Punkte; Ankauf/Anerkennung = 1 Punkt; keine Einreichung = 0 Punkte.
Weitere Einzelheiten in Auslobung, Ziff. A 10.3.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien:
— Entwurfsidee,
— städtebauliches Konzept,
— freiraumplanerisches Konzept,
— Funktionalität,
— architektonische und gestalterische Qualität außen und innen,
— Angemessenheit der Mittel und Materialien,
— Nachhaltigkeit (Bauökonomie, Bauökologie).
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen (Objektplanung Gebäude und schematische Darstellung Objektplanung Freianlagen) einen Betrag von 95 000 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI 2013.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 38 000 EUR;
2) Preis 28 000 EUR;
3) Preis 18 000 EUR.
Anerkennung(en) 11 000 EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachweis für das Vorliegen der jeweiligen Berufsqualifikationen (Architekt, Landschaftsarchitekt und Fachingenieure) und die folgenden Referenzen sind (erst!) im anschließenden Verhandlungsverfahren zu erbringen:
Tragwerksplanung: Ein Neubauprojekt (seit 1.1.2008 bis Eingang der Bewerbung, LPH 6 abgeschlossen, Rohbau abgeschlossen), mind. der Honorarzone II, mind. im Büro erbrachte LPH 2-6, Projektvolumen (anrechenbare Nettoherstellungskosten) iHv min. 2 000 000 EUR .
Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1-3 und 8: Ein realisiertes, fertiggestelltes Projekt (Neubau) (seit 1.1.2008 bis Eingang der Bewerbung, LPH 8 abgeschlossen), mind. der Honorarzone II, mind. im Büro erbrachte LPH 2-5, Projektvolumen (anrechenbare Nettoherstellungskosten) für die Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 iHv min. 800 000 EUR .
Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6: Ein realisiertes, fertiggestelltes Projekt (Neubau) (seit 01.01.2008 bis Eingang der Bewerbung, LPH 8 abgeschlossen), mind. der Honorarzone II, mind. im Büro erbrachte LPH 2-5, Projektvolumen (anrechenbare Nettoherstellungskosten) für die Kostengruppen 440, 450 und 460 iHv min. 400 000 EUR.
Objektplanung Freianlagen: Ein realisiertes, fertiggestelltes Projekt (seit 1.1.2008 bis Eingang der Bewerbung, LPH 8 abgeschlossen), mind. der Honorarzone II, mind. im Büro erbrachte LPH 2-5, Projektvolumen (anrechenbare Nettoherstellungskosten) iHv min. 200 000 EUR.
Wenn die Fachplaner und die Landschaftsarchitekten als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer in dem anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen, ist von diesen (erst) für das Verhandlungsverfahren vorzulegen:
Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden und 3 Mio für sonstige Schäden abgeschlossen wird.
Wichtiger Hinweis!
Wenn sich der Bewerber in der einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft gemeinsam mit Fachplanern/Landschaftsarchitekt an dem anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligen möchte, gilt folgendes: Der Bewerber hat bereits im Bewerbungsverfahren (Bewerbungsbogen) für den Realisierungswettbewerb anzugeben, welche Personen/Büros die nachstehenden Fachdisziplinen übernehmen (Tragwerksplaner/in, Fachplaner/in für Technische Ausrüstung (HLS und E) und Landschaftsarchitekt/in). Im Unterschied zu § 4 Abs. 2 RPW 2013 müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die im Rahmen der Auftragsausführung für die Fachdisziplinen zuständig sind, nicht die fachlichen Anforderungen für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb (= Architekt) erfüllen.
Die Bewerbergemeinschaft bildet im Wettbewerbsverfahren eine Arbeitsgemeinschaft und, sofern die Arbeitsgemeinschaft als Preisträger als dem Wettbewerbsverfahren hervorgeht, im Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft. Eine Veränderung der Mitglieder ist nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungsbögen (9.1.2018) nicht möglich.
Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Regiestrieren Sie sich dafür kostenfrei bei subreport ELVis unter:
https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung oder bei technischen Fragen zur Vergabeplattform benötigen, unterstützt Sie Herr Rose vom subreport unter 0221/985 78-47.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MjE1YWBkZWRlVl1dVjFjYVwfU2hdH1VW
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe76137Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvPW9taCtfdGkrYWI=
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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