Deutschland-Bernkastel-Kues: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 246-565788
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Mandatstraße 1
Bernkastel-Kues
54470
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: MTJgY3BsaV9xcmNqK2lzY3E+ZmdqamNfcGFmZ3JjaXJjbCxiYw==
NUTS-Code: DEC05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernkastel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Moselufer Bernkastel-Kues
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und/oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften liegt die Federführung beim Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
— Freiraumplanerische Qualität
— Städtebauliche Qualität
— Erfüllung der Anforderungen
— Gestalterische und räumliche Qualität
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1) 22.000 EUR,
2) 13 750 EUR,
3) 8 250 EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. § 47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§ 17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone IV;
2) Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone III.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden;
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation;
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens 2 Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Architekt/Stadtplaner) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 15 %;
3) Wirtschaftlichkeit 15 %;
4) Projektorganisation 15 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Bieter der Ausloberin zur Vergabe der Planungsleistungen empfohlen. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZSFlX2MzYGppX2ohZV9jIVdY
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Mainz
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Telefon: +49 6131165240
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rJ2tlaTlmcG9lcCdrZWknXV4=
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mainz
Deutschland