Deutschland-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 246-565787
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Pappelallee 4
Potsdam
14469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der ProPotsdam GmbH
E-Mail: MjE2RlViV1FSVTBgYl9gX2RjVFFdHlRV
NUTS-Code: DE404
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.propotsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYHYYY1
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer 3-zügigen Grundschule mit Hort und Kita in Krampnitz, Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten nach RPW 2013
Das ehemalige Kasernenareal Krampnitz mit ca. 140 ha soll in den nächsten 10 bis 15 Jahren für eine zivile Nachnutzung als attraktives Stadtquartier entwickelt werden. Es entsteht ein modernes Quartier mit ca. 4 400 Wohneinheiten für rd. 10 000 Einwohner sowie Flächen für soziale Infrastruktur, Gewerbe, Handel und Dienstleistung.
Unter Einbeziehung von 2 denkmalgeschützten Bestandsgebäuden soll eine 3-zügige Grundschule für 450 Kinder mit Hort und Zweifach-Sporthalle und eine Kita für 140 Kinder sowie Außensport-, Spiel- und Freiflächen errichtet werden.
Das umzusetzende Raumprogramm umfasst insgesamt eine Nutzfläche von 6 500 m2, unterteilt in ca. 3 500 m2 Nutzfläche für die Grundschule, ca. 850 m2 Nutzfläche für den Hort, ca. 800 m2 Nutzfläche für die Kindertagesstätte und ca. 1 400 m2 Nutzfläche für den Neubau einer Zweifach-Sporthalle.
Die Kita-, Schul- und Sportfreiflächen sollen als integraler Bestandteil des Entwurfs, mit hohem gestalterischen Ansatz den Charakter des Bildungsstandortes im städtebaulichen Kontext prägen.
Für die Entwicklungsmaßnahme sind in den Kostengruppen 300-400 für die Grundschule mit Hort und Kita sowie für den Neubau der Sporthalle ca. 20 Mio. EUR (brutto) vorgesehen. Für die Pausen- und Außensportflächen (inkl. Rückbau der vorhandenen Flächen) stehen ca. 1,6 Mio. EUR brutto (Kostengruppe 500) zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme soll zum Schuljahresbeginn 2022/23 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen:
Vollständig ausgefüllter und vom/den Büroinhaber/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §123 und §124 vorliegen,
— Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1),
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV,
— Eigenerklärung des Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt),
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung,
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Mindestanforderungen:
— Nettojahresumsatz für Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015/2016/2017): Mindestanforderung ≥ 0,4 Mio. EUR netto pro Jahr im Durchschnitt,
— Anzahl der festangestellten Architekten bzw. Ingenieure (inkl. Bueroinhaber) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015/2016/2017) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S. HOAI 2013 §34 mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden: Mindestanforderung ≥ 4 pro Jahr im Durchschnitt,
— Nettojahresumsatz für Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015/2016/2017); Mindestanforderung ≥ 0,2 Mio. EUR netto pro Jahr im Durchschnitt,
— Anzahl der festangestellten Landschaftsarchitekten (inkl. Bueroinhaber) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2015/2016/2017) im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen: Mindestanforderung ≥ 2 pro Jahr im Durchschnitt.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
Referenzprojekte:
a) Referenzen im Leistungsbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34: Nachweis von genau 2 unter eigenem Namen geplanten Referenzprojekten mit Zuordnung Neubau / Umbau-bzw. Modernisierungsmaßnahmen i.S. HOAI 2013 §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI 2013 §34 in den letzten 10 Jahren (01/2009-12/2018) durch den Bewerber durchgehend erbracht worden sind mit Baukosten (KG 300-400 nach DIN276) ≥ 2 Mio. EUR netto i.S. HOAI §35.
Für die vorgenannten Referenzprojekte sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass in den letzten 10 Jahren (1.2009 bis 12/2018) realisiert worden ist (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI 2013 §34 [mind. Übergabe an den Auftraggeber]),
— mind. 1 Referenzprojekt mit einer Bruttogrundfläche BGF ≥ 3 000 qm,
— mind. 1 Referenzprojekt das mit der Bauaufgabe „Gebäude für Bildung und Schule“ vergleichbar ist.
b) Nachweis von genau 2 unter eigenem Namen geplante Referenzprojekte mit Zuordnung Freiflächengestaltung, bei denen mindestens die LPH 2-5 i.S. HOAI 2013 § 39 in den letzten 10 Jahren (Zeitraum 1.2009 bis 12.2018 durch den Bewerber durchgehend erbracht worden ist mit Baukosten (KG 500 nach DIN276) ≥ 0,5 Mio. EUR netto i.S. HOAI § 40.
Für die vorgenannten Referenzprojekte sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass in den letzten 10 Jahren (1.2009 bis 12.2018) realisiert worden ist (Abschluss) LPH 8 i.S. HOAI 2013 §39 [mind. Übergabe an den Auftraggeber]),
— mind. 1 Referenzprojekt mit einer bearbeiteten Freifläche von ≥ 2 000 qm,
— mind. 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe „Entwicklung von Schul-/Sport-/Freizeitfreiflächen“ vergleichbar ist.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, bauvorlagenberechtigte Ingenieure und Landschaftsarchitekten. Eine Eigenerklaerung zur beruflichen Befaehigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen Punkt 2 und Anlage A der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption
— Städtebauliche Gesamtlösung,
— Freiraumplanerische Gesamtlösung, Funktionalität,
— Städtebauliche Bezüge und Verflechtung,
— Gestalterische Vorgaben für Freianlagen,
— Gestaltung des öffentlichen Raums,
— Räumliche Gestaltung, Raumbildung, Pädagogische Konzepte,
— Verkehrskonzept,
— Erschließung der Frei- bzw. Schulanlagen und Sporthallen,
— Funktionale Anforderungen (Feuerwehrzufahrten, Barrierefreiheit),
— Wirtschaftlichkeit und Pflegeanforderungen.
Architektonische Konzeption und Gestaltungsqualität
— Baukörpergestaltung,
— Materialien,
— Konstruktion,
— Aufenthaltsqualitäten,
— Pädagogische Konzepte.
Funktionalität und Erfüllung Raumprogramm
— Programmerfüllung,
— Erschließung (außen und innen),
— Vertikalerschließung,
— Funktionale Zuordnung,
— Räumliche Qualität,
— Raumzuschnitte, Foyerbildung,
— Barrierefreiheit,
— Belichtung (Tages- und Kunstlichtnutzung), Verschattung,
— Belüftung, Luftqualität/-hygiene,
— Genehmigungsfähigkeit, Brandschutztechnisches Konzept.
Wirtschaftlichkeit
— Investitionskosten,
— Einhaltung des Kostenrahmens,
— Verhältnis Raumprogrammfläche/BGF.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis des § 34 und § 37 HOAI 2013 ermittelt worden. Für Preise stehen insgesamt 125.000,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:
1) Preis: 50 000 EUR;
2) Preis: 37 500 EUR;
3) Preis: 22 500 EUR; sowie bis zu 3 Anerkennungen mit einem Gesamtwert von 15 000 EUR.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Bieterkommunikation hat elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYHYYY1
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist, bis spätestens Freitag, den 11.1.2019, 17.00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT8YYHYYY1
Termine Wettbewerb:
— Ausgabe der Auslobungsunterlagen 11.2.2019,
— Rückfragenkolloquium 26.2.2019,
— Schriftliche Beantwortung der Rückfragen bis 08.03.2019,
— Abgabe Pläne 8.4.2019,
— Abgabe Modell 15.4.2019,
— Preisgericht 9.5.2019.
Sonstige Informationen:
Neben 8 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiterer max. 12 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 5.1 bis 5.3) mit den geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied, sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgewiesen werden. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Alle Mindestkriterien muessen durch die Referenzprojekte insgesamt erfüllt sein.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wirtschaft.brandenburg.de/
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
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