Deutschland-Cottbus: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 053-122087
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Karl-Marx-Str. 67
Cottbus
03044
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
Telefon: +49 355 / 612-2946
E-Mail: MjE0W2BXZSBeU2BZVzJVYWZmVGdlIFZX
Fax: +49 355 / 61213-2946
NUTS-Code: DE402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV „Revitaliserung eines Schulstandortes mit Neubau einer Sporthalle inkl. der Neugestaltung der Außenanlagen“
Nicht offener Realisierungswettbewerb
Nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem
Bewerbungsverfahren nach VgV,
„Revitalisierung eines Schulstandortes mit Neubau einer Sporthalle und Neugestaltung der Außenanlagen“
Hallenser Straße 5a, 03046 Cottbus.
Schulstandort Hallenser Straße
Hallenser Str. 5a
03046 Cottbus
Die Stadt Cottbus beabsichtigt den ehemaligen Schulstandort in der Hallenser Str. 5a in 03046 Cottbus zu reaktivieren. Am Standort soll eine zweizügige Grundschule mit Hort entstehen. Das dafür notwendige Raumprogramm ist ggf. unter baulicher Erweiterung in den Bestandsbau zu integrieren.
Die gesetzlichen Anforderungen zur u.a. Barrierefreiheit, Brandschutz und Energieeffizienz sind zu berücksichtigen.
Eine Sporthalle als Eineinhalbfeldhalle ist als Neubau vorgesehen. Zusätzlich sind die Freiflächen mit Außensportanlagen auf dem Grundstück zu gestalten. Zur Erlangung einer angemessenen planerischen Lösung wird ein nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013, Fassung vom 31.1.2013) unter Mitwirkung der Brandenburgischen Architektenkammer durchgeführt.
Zur Nutzung als Schulstandort ist auf dem vorhandenen Gelände zusätzlich´eine Eineinhalbfach-Sporthalle zu integrieren.
Neben der Inwertsetzung/Neubau der Gebäude sind die Freiflächen (Bestandsfläche ca. 6. 400 m2) inklusive der Berücksichtigung von Außensportanlagen neu anzulegen. Gebäude und Freianlagen müssen barrierefrei errichtet werden.
Die geschätzten Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für das Schulgebäude 3 508 403,00 EUR. Für den Neubau der Turnhalle werden Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von 1 771 429,00 EUR
Angenommen. Für die Außenanlagen werden die anrechenbaren Netto-Baukosten auf 336 134,00 EUR geschätzt.
Die Finanzierung erfolgt zum Teil mit Fördermitteln. Die Ausführung der Baumaßnahme ist bis 2022 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (gem. § 75 VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis von der zuständigen Architektenkammer (z. B. Kopie der Mitgliedsurkunde oder einer Kammerbestätigung),
— Handelsregisterauszug gem. § 44 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 Mio. EUR Personenschäden und 2 Mio. EUR Sachschäden/sonstige Schäden bzw. eine Bestätigung, dass eine Versicherung in der angegebenen Höhe abgeschlossen werden kann (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen),
— 3 Referenzen der letzten 10 Jahre für Hochbauprojekte, davon mind. ein Projekt aus dem Bereich Bildungseinrichtungen oder öff. Einrichtungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Darstellung der Referenzen erfolgt einzeln auf maximal 3 DIN-A4-Blättern (einseitig, farbig/sw, mindestens Schriftgröße 9) je geforderter Referenz einschließlich folgender Angaben:
Bezeichnung, Bauherr (öffentl./privat), Verfasser (= Bewerber, Mitglied), Realisierungszeitraum, Fertigstellung, Baukosten, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen
Referenzprojekte sind unter eigenem Namen geplante und realisierte Projekte, Wettbewerbsbeiträge oder Entwürfe. Es muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bürogemeinschaft Autor des jeweils dargestellten Projektes ist.
Architekten/Bauvorlageberechtigte Ingenieure in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten ausschließlich Architekten/Vorlageberechtigte Ingenieure in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten im Sinne von Ziffer 1 bis 3.
1) Natürliche freiberufliche Personen (entspr. Regelungen Heimatstaat) mit Berufsbezeichnung Architekt/ Vorlageberechtigter Ingenieur, Landschaftsarchitekt ist dies im Heimatstaat nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur, Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2) Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3) Teilnahmegemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen des Wettbewerbes nach RPW 2013 werden nicht zurückgesandt.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei den aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmern dürfen sich keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).
Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los. Die ausgewählten Bewerber werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens, bzw. nach Durchführung des Losverfahrens schriftlich benachrichtigt Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.
Im Fall der Absage eines durch das Los ermittelten Bewerbers zur Teilnahme an den weiteren Verfahrensphasen, wird durch einen Losentscheid der entspr.Nachrücker ermittelt.
Nur die für den Wettbewerb ausgewählten Büros oder Bürogemeinschaften werden zur Teilnahme aufgefordert und erhalten die vollständigen Auslobungs-unterlagen.
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) mayerwittig Architekten, Stadtplaner GbR, Cottbus/ n.n;
2) Zimmermann + Partner Architekten BDA, Cottbus/atelier 8 landschaftsarchitekten, Baruth/Mark;
3) Hampel Kotzur & Kollegen, Cottbus/LandschaftsArchitekturbüro Engelmann, Cottbus;
4) Wanta Architekten GbR BDA, Cottbus/n.n.;
5) Planungsgruppe Prof. Sommer, Cottbus/n.n.
Die Einhaltung der formalen Kriterien für die Bewertung der Projektebei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:
— städtebauliche Einbindung und architektonisches Erscheinungsbild,
— Umsetzung der Raumkonzepte und Außenflächen,
— Funktionalität und Gestaltungsqualität,
— Nachhaltigkeit und Energie,
— Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Kostenschätzung DIN 276),
— Umgang mit dem Bestand,
— Barrierefreiheit,
— Erschließungskonzept des Grundstückes und des Schulgebäudes
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Wichtung dar.
Angaben zu Preisen und Preisgericht (siehe Anlage Angaben zum Preisgericht):
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben.
Anzahl und Höhe der zu vergebenen
Preise:
Die Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 ist auf der Basis der § 35 HOAI (i. d. Fassung v. 10.07.2013) ermittelt worden. Es gelten die Honorarzonen nach Anlage 10.2 der HOAI.
Es steht ein Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 56 500 EUR zur Verfügung. In der Wettbewerbssumme ist eine Aufwandsentschädigung
Enthalten. Sie ist wie folgt aufgeteilt:
1) Preis 17 000,00 EUR;
2) Preis 10 200,00 EUR;
3) Preis 6 800,00 EUR.
Die genannten Beträge berücksichtigen die geforderten Leistungen (wie Modell, Perspektiven und Skizzen). Die angegebenen Beträge sind Netto-Werte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % wird den inländischen Teilnehmern/innen zusätzlich vergütet. Die 15 Teilnehmer erhalten nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500,00 EUR pro Teilnehmer, also max. 22.500,00 EUR, die auf alle Wettbewerbsteilnehmer aufgeteilt werden.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsverfahren sind wie folgt (siehe auch Formular „Matrix-Zuschlag“):
— Wettbewerbsergebnis/ Wichtung Höchstpunktzahl 500, entspricht 46,73 %,
— Projektorganisation/ Wichtung Höchstpunktzahl 90, entspricht 8,41 %,
— Projektteam/ Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 %,
— Lösung der konkreten Aufgabenstellung/Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 % – Angebot/ Wichtung Höchstpunktzahl 300, entspricht 28,04 %
— Umgang mit Honorarvertrag/ Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 5,61 %
Höchstpunktzahl gesamt 1070, entspricht 100 %
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYD0B
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661617
E-Mail: MjEwWFtXamhfWVskXWhrW2RYW2hdNmNtWyRYaFdkWltkWGtoXSRaWw==
Fax: +49 3318661652
entfällt
Deutschland
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Neumarkt 5
Cottbus
03046
Deutschland