Deutschland-Nürnberg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 125-306120
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Professor-Ernst-Nathan-Straße 1
Nürnberg
90419
Deutschland
Telefon: +49 9113983575
E-Mail: MTZtbl9qYltoKHRjX2ZjaG1lYzplZmNoY2VvZydob19saFxfbGEoXl8=
Fax: +49 9113983574
NUTS-Code: DE254
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Neubau Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) u. Wirtschaftshof Klinikum Nürnberg-Süd
Das Klinikum Nürnberg-Süd soll über mehrere Bauphasen Ersatzneubauten am Standort Nürnberg-Süd erhalten. Der erste Bauabschnitt dieser Ersatzneubauten ist ein Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) sowie der Wirtschaftshof. Es soll die gesamte Planung, d.h. ab LPH 3 HOAI bis einschl. LPH 9 HOAI an einen Generalplaner vergeben werden. Dies sind die Gebäude- und Technikplanung (Objekt- Tragwerks- und TGA-Planung), die Planung der Freiflächen und Verkehrsanlagen, die Grünordnungsplanung und die Medizintechnik-Planung sowie begleitende Leistungen. Die LPH 1 und 2 HOAI liegen vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Für die Gesamtmaßnahme liegt eine Machbarkeitsstudie in der Schärfe eines Vorentwurfs vor. In diesem sind die Baukörper mit Zuordnung (KFA-Flächen und Geschoss-Schichtungen) der Funktionsstellen definiert. Die Planung ist als genehmigte Vorweg-Festlegung insbesondere für die Herstellkosten für die Realisierung des ersten Bauabschnittes (EKiZ) verbindlich, ansonsten ist die Planung eine Rahmenplanung. Variabiliät besteht hinsichtlich der Betriebs- und Funktionsabläufe, des Erschließungs-Feinlayouts, der Raumbundtiefen, der genauen Lage einzelner Funktionsstellen und der Baukonstruktion und Fassade. Das EKiZ soll auf 206 Betten ausgebaut werden und alle erforderlichen Funktionsstellen erhalten. In diesem Zentrum sollen die Klinik für Neugeborene, Kinder und Jugendliche, die Klinik für Kinderchirurgie, die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter sowie die Klinik für Frauenheilkunde (Geburtshilfe) zusammengeführt werden. Neben den Bettenstationen werden u. a. auch die Entbindungsstation mit Sectio-OP, die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche, Ambulanzen sowie die Funktionsdiagnostik und die Kinderradiologie mit eigenem MRT hier integriert. Angrenzend an den Neubau EKiZ ist in der Mittelfristplanung das Notfallzentrum mit den Funktionen u. a. Notaufnahme, Zentral-OPs/Intensivstationen/ZSVA/Radiologie/Hubschrauberdachlandeplatz vorgesehen. Die funktionale und räumliche Anbindung des EKiZ ist eine wichtige Planungsgrundlage. Bis zur Fertigstellung des Notfallzentrums wird der entsprechende Funktionstrakt im EKIZ interimsweise betrieben, dieser muss ohne große Umbauten oder Stillstandzeiten in den Funktionstrakt des Notfallzentrums integriert werden können; Sparten, innenliegende Flure etc. sind entsprechend vorab auszurichten, so dass eine sinnvolle Anbindung an das Notfallzentrum mit geringstmöglichem Aufwand hergestellt werden kann (dies betrifft z. B. auch eine kostengünstige und demontierbare Interims-Fassade an dieser Nahtstelle, etc.). Das EKiZ wird einschließlich neuer Teile des Wirtschaftshofes rund 14 000 m2 Nutzfläche umfassen und das derzeitige Flächendefizit im Klinikum Nürnberg am Standort Süd deutlich entspannen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Wirtschaftshofes ist zwingende Voraussetzung für den Bau des Notfallzentrums. Die Liegendkrankenvorfahrt (LKV) und die Notfallzufahrt wird teilweise im Zuge des EKiZ errichtet und künftig vom Notfallzentrum und vom EKiZ genutzt. Die künftige Erschließung, insbesondere für Notfälle ist als Durchstich von der Oelser Straße über die Rosenberger Straße vorgesehen. Die Planung des Wirtschaftshofes greift in im B-Plan festgesetzte Verkehrsflächen (Parkierungsfläche), Grünflächen und zum Erhalt festgesetzte Baum- und Gehölzbestände ein. Die Maßnahme Neubau EKiZ wird mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert. Die bauliche Fertigstellung soll im Jahr 2026 erfolgen. Die Generalplanerleistung soll folgende Fachplanungen beinhalten:
— Objektplanung (Gebäude) mit Fassadenplanungm
— Heizungs- Lüftungs- Kälte- und Sanitärplanungm
— Tragwerksplanungm
— Elektroanlagenplanungm
— Planung Brand- und Rauchmeldeanlagen,
— Planung Gebäudeautomation,
— Medizintechnik-Planung,
— Transportanlagen-Planung,
— Brandschutzplanung,
— Grünordnungsplanung (zur Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes),
— Versorgungs- und Logistik-Konzeptplanung,
— Bauphysik,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination-Koordination,
— Vermessungstechnische Leistungen,
— Zur Verfügungstellung einer Datenaustausch-Plattform (PKM-System).
Die Laufzeit des Vertrages wird um mind. 4 Jahre (LPH 9 des Auftrages) verlängert. Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass – eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis führt oder – sich die Bauzeit aus bauablauftechnischen Gründen verändert oder – die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen gem. III.1.3 (Voraussetzung) werden gewertet:
1) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Generalplaner-Leistungen: Gewichtung 15 von 240 Punkten;
2) Technische Leistungsfähigkeit – Personalstärke in der Generalplanung: Gewichtung 15 von 240 Punkten;
3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Objektplanung d. h. mind. LPH 3-8 §34 HOAI von baulich fertiggestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. 1 U/B-Bereich mit Eingriffsräumen und insgesamt mehreren Funktionsbereichen, 2 Referenzprojekte, eines davon ein Krankenhaus der Maximalversorgung, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 90 von 240 Punkten;
4) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Planung d. h. mind. LPH 3-8 von baulich fertiggestellten Wirtschaftshöfen für die Güterversorgung, Verteilfunktion und Wahrenannahme, 2 Referenzprojekte, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 30 von 240 Punkten;
5) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Elektroanlagenplanung d.h. mind. LPH 3 und 5-8 § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 einschl. SV-Planung von baulich fertiggestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen, 2 Referenzprojekte, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 30 von 240 Punkten;
6) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der Lüftungs- und Kälteanlagenplanung mind. LPH 3 und 5-8 § 55 HOAI, Anlagengruppe 3 gem. § 53 HOAI von baulich fertiggestellten Anlagen in Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. einem U/B-Bereich, 2 Referenzprojekte, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 30 von 240 Punkten;
8) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen: Erfahrung in der medizintechnischen Planung und Realisierung von baulich fertiggestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. 1 U/B-Bereich 2 Referenzprojekte, eines davon ein Krankenhaus der Maximalversorgung, Fertigstellung nach 1.1.2013, 30 von 240 Punkten. Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage „Wertung Eignung“ zu ersehen. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 5 VgV). Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen.
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen, die erste Auftragsstufe umfasst eine Bauvoranfrage sowie ab LPH 3 die Erstellung der HU-Bau und die Genehmigungsplanung,
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit,
— Grundleistungen und besondere Leistungen, die sich im Zuge der Planung und Realisierung als nicht erforderlich herausstellen, werden im Zuge der stufenweisen Beauftragung nicht beauftragt.
Im Zuge der Angebotserstellung (Phase 2) beauftragt der Auftraggeber bei den Bietern geringfügige konzeptionelle Leistungen, deren Bewertung durch den Auftraggeber in die Angebotswertung einfließt. Diese Leistungen sind abschließend mit dem Erstangebot zu submittieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird bzw. der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
3) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs.1SchwarzArbG,§ 21 Abs. 1 AEntG,
4) Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs.1VgV;
5) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
8) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
9) Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen. (brutto EUR), 15 von 240 Punkten
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 5 000 000 EUR für Personenschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden. Die Berufshaftpflicht muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Leistung (siehe Ziff. II.2.7), sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Im Auftragsfall ist Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Vom Versicherungsgeber ist eine im Auftragsfall Bestätigung auszustellen, dass im Fall einer Nicht-Entrichtung der Versicherungsprämien diese vom AG aus einbehaltenen Honoraren beglichen werden können.
Siehe Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen. Es werden Angaben gefordert zur Anzahl der angestellten Architekten/Ingenieure im Bereich Generalplanung.
1) Mind. 10 angestellte Architekten/Ingenieure im Bereich Objektplanung 2) Referenzprojekte zu:
— Erfahrung in der Objektplanung d.h. mind. LPH 3-8 § 34 HOAI von baulich fertig gestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. 1 U/B-Bereich mit Eingriffsräumen und insgesamt mehreren Funktionsbereichen, eines davon ein Krankenhaus der Maximalversorgung, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013,
— Erfahrung in der Generalplanung von baulich fertig gestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. 1 U/B-Bereich und insgesamt mehreren Funktionsbereichen, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013,
— Erfahrung in der Planung d.h. mind. LPH 3-5 und 8 von baulich fertiggestellten Wirtschaftshöfen für die Güterversorgung, Verteilfunktion und Wahrenannahme, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013,
— Erfahrung in der Elektroanlagenplanung d. h. mind. LPH 3- 8 § 55, Anlagengruppen 4 und 5 HOAI § 53 einschl. SV-Planung von baulich fertiggestellten Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013,
— Erfahrung in der Lüftungs- und Kälteanlagenplanung d. h. mind. LPH 3-8 § 55 HOAI, Anlagengruppe 3 gem. § 53 HOAI von baulich fertiggestellten Anlagen in Krankenhäusern oder Krankenhausbereichen mit mind. einem U/B-Bereich, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013,
— Erfahrung in der Tragwerksplanung bei einem hochinstallierten Neubau im Hochbau vergleichbarer Komplexität (KG 400 mind. 70 % der KG 300 gem. DIN 276), mind. LPH 3-6 § 51 HOAI und Kontrollen auf der Baustelle durch den Bewerber geleistet, mind. Honorarzone III und KG 300 mind. 20 Mio. EUR brutto,
— Erfahrung in der Planung von Brand- und Rauchmeldeanlagen einschl. Zentralen sowie auch Sprachalarmierungsanlagen, Anlagengruppe 5 bei einem hochinstallierten Gebäude vergleichbarer Komplexität (KG 400 mind. 70 % der KG 300 gem. DIN 276,), mind. LPH 3 und 5-8 § 55 HOAI durch den Bewerber geleistet, Honorarzone III und KG 450 mind. 1,0 Mio. EUR brutto,
— Erfahrung in der Fördertechnikplanung Anlagengruppe 6, AWT sowie Rohrpost vergleichbarer Komplexität, mind. LPH 3 und 5-8 § 55 HOAI durch den Bewerber geleistet, mind. Honorarzone II und KG 460 mind. 1,0 Mio. EUR brutto,
— Erfahrung in der Sanitär- und Heizungsanlagenplanung Anlagengruppen 1 und 2 einschl. Zentralen vergleichbarer Komplexität, mind. LPH 3 und 5-8 § 55 HOAI durch den Bewerber geleistet, mind. Honorarzone II und KG 410 und 420 mind. 2,0 Mio. EUR brutto,
— Erfahrung in der Medizintechnik-Planung für Krankenhäuser oder Einrichtungen vergleichbarer Komplexität (mehrere medizintechnische Großgeräte mit Anschaffungskosten jeweils mind. EUR 100 TSD), durch den Bewerber geleistet, Gesamtumfang mind. 2,0 Mio. EUR brutto,
— Erfahrung in der Brandschutzplanung vergleichbarer Komplexität für Krankenhäuser (insges. mind. 10 000 m2 BGF), durch den Bewerber geleistet, 2 Referenzprojekte. Die hierzu geforderten Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3) Über die Anforderungen zur Erbringung der Leistung gem. III.2.1 hinaus: Verantwortliche Leistungserbringer mit Qualifikation „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik wie auch der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. Maschinenbau müssen benannt werden. Es gelten die Anforderungen wie unter III.2.1;
4) Vom Projektleiter wie auch vom stv. Projektleiter des Generalplaners wie auch vom Projektleiter und stv. Projektleiter der Fachingenieure wird eine Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten von mind. 5 Jahren gefordert.
1) Baukammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern:
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet,
— juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
2) Berechtigung zur Vorlage von Standsicherheitsnachweisen gem. Art. 62 BayBO. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschätszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Leistungen ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt; die Bewerber müssen sich eigenständig über die Modalitäten und Beschränkungen der Vergabeplattform informieren. Die Dateigröße auf der Vergabeplattform ist auf 20 MB beschränkt;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden;
3) Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitglied gesondert in einem Formularsatz einzureichen;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Sofern im Zuge des Bewerbungsverfahrens Fragen von Bewerbern eingehen und deren Beantwortung Informationen über die in der Auftragsbekanntmachung oder Teilnahmeantrags veröffentlichten Inhalte enthält, werden diese auf dem Vergabeportal als Fragen- und Antwortliste bekanntgemacht;
6) Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
7) Der Auftraggeber verwendet sein Vertragsmuster für den Generalplanervertrag.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981/531277
E-Mail: MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxLW1ucWNhYHhkcW0/cWRmLGxlcS1hYHhkcW0tY2Q=
Fax: +49 981/531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.