Deutschland-Oranienburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 144-355493
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Schloßplatz 1
Oranienburg
16515
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Oranienburg – Vergabestelle
E-Mail: MjEzZlReXjNiZVRhXFhhVWhlWiFXWA==
NUTS-Code: DE40A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oranienburg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb nach RPW2013 für Architekten/ Objektplaner gem. §65 BbgBauO und Landschaftsarchitekten „Neubau KiTa Weiße Stadt“, Oranienburg.
Planungswettbewerb nach RPW 2013. Ziel des Wettbewerbes ist die Findung bestmöglich geeigneter Vorschläge für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe für insgesamt 89 Kinder in 5 Gruppen in Oranienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 763 qm Nutzflächen. Der Investitionsrahmen beträgt 2,855 Mio. EUR brutto (KGr. 200-600). Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Grundleistungen für Gebäude und Innenräume n. HOAI §34/ Anlage 10 sowie für Freianlagen n. HOAI §39/ Anlage 11, jeweils in den Leistungsphasen 2-8. Der Planungsbeginn ist spätestens für März 2020 geplant. Die Fragestellung / Übergabe des Bauwerkes ist für den März 2022 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Teilnahme am RPW-Wettbewerbsverfahren sind folgende Unterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu dem unter IV.2.2) genannten Datum einzureichen:
1) Nachweis der Zugehörigkeit zu einem besonderen Berufsstand entsprechend III.2.1), z. B. Kopie der Kammereintragung.
2) Teilnahmeantrag (Anlage) sollten mehr als 11 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los. nach dem Planungswettbewerb sind gem. § 80 VgV von den Preisträgern, die an der Verhandlung teilnehmen, nachfolgende Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, wird der Preisträger vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Preisträger können im Hinblick auf die Nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
a) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE)
b) Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung des Projektverantwortlichen.
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben;
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung Nachzureichen.
e) Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
f) Eigenerklärung des Preisträgers zur Größe realisierter Referenzprojekte. Nachzuweisen ist ein Bauvorhaben (Leistungsphasen entsprechend dem Auftragsumfang) mit Herstellungskosten (KGr. 300 / 400 nach DIN 276, netto) von mindestens 2 000 000 EUR.
g) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Preisträgers. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskrä[e, die für den Au[rag zur Verfügung stehen, ohne Prakakanten und Sekretariat. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen Umzurechnen. Es sind mindestens 2 angestellte Mitarbeiter (Vollzeitstellen) einschließlich der Führungskrä[e erforderlich.
Architekten und bauvorlageberechagte Ingenieure gem. §65 BbgBO.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung Endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen (nicht abschließend):
Städtebauliche Setzung und Erschließung auf dem Grundstück
Architektonischer Ausdruck des Gebäudes
Umsetzung des Raumprogramms und Funktionalität der Grundrisse / Innenraumqualität
Außenräumliche Qualität
Ökologisches und energetisches Konzept
Wirtschaftlichkeit der zu erwartenden Investitions- und Unterhaltungskosten
Die Reihenfolge der genannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Diese wird durch das Preisgericht festgelegt.
Die Wettbewerbssumme wurde gem. RPW 2013 § 7 Abs. 2 auf Basis der HOAI § 35 ermittelt. Es gelten die Honorarzonen nach Anlage 10.2. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt zur Verfügung:
28 000 EUR brutto
Die Aufteilung des Preisgeldes ist aktuell vorgesehen:
1. Preis: 11 250 EUR brutto
2. Preis: 7 000 EUR brutto
3. Preis: 4 250 EUR brutto
Anerkennungen: 2 500 EUR brutto
Die Preisgelder schließen die Mehrwertsteuer ein (Bruttohonorar). Das Preisgericht entscheidet über die endgültige Verteilung
Des Preisgeldes.
Über die Preise hinaus sind keine weiteren Kostenerstattungen vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Kurfürstenstraße 52
Potsdam
14467
Deutschland
Telefon: +49 331275910
E-Mail: MjIwVVpSWyxNVxlOXk1aUFFaTmFeUxpQUQ==
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.4.1) genannte Stelle.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg (siehe VI. 4.1)) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland