WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Villingen-Schwenningen GmbH & Co. KG
Niedere Straße 88
Kontakt: Geschäftsführung
z. H. Rudolf Topp
78050 Villingen-Schwenningen
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n)
www.villingen-schwenningen.de
Weitere Auskünfte erteilen: schreiberplan
Marktstraße 10
z. H. Frau Sperl-Schreiber
72622 Nürtingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 702240700
E-Mail: MTZtajptXWJsX2NcX2xqZltoKF5f
Fax +49 7022407010
Internet: http://www.schreiberplan.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
schreiberplan
Marktstraße 10
z. H. Frau Sperl-Schreiber
72622 Nürtingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 702240700
E-Mail: MjEzZmMzZlZbZVhcVVhlY19UYSFXWA==
Fax +49 7022407010
Internet: http://www.schreiberplan.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: schreiberplan
Marktstraße 10
z. H. Frau Sperl-Schreiber
72622 Nürtingen
DEUTSCHLAND
Tel. +49 702240700
E-Mail: MjE4YV4uYVFWYFNXUFNgXlpPXBxSUw==
Fax +49 7022407010
Internet: http://www.schreiberplan.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Wirtchaftsförderungsgesellschaft
Wirtschaft und Finanzen
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Zweistufiger Wettbewerb Revitalisierung "Jäckle-Areal" in
Villingen-Schwenningen.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Auf der Gewerbebrache "Jäckle-Areal" als wichtigem innerstädtischen
Standort soll eine städtebauliche Revitalisierung erfolgen. In dem
Wettbewerbsgebiet sollen zwei für die Stadt Villingen-Schwenningen
wesentliche Zukunftsprojekte verwirklicht werden, nämlich die neue
Stadtteilhalle für den Stadtbezirk Schwenningen und das "High-Tech-Atrium"
(HTA), ein Vorhaben der IHK-Schwarzwald-Baar-Heuberg. Ergänzende Bebauung
sowie Erschließungs-, Parkierungs- und Grünanlagen komplettieren das
Programm, mit dem eine städtebaulich schlüssige und wirtschaftliche
Nachnutzung des Geländes erreicht werden soll.
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für das
Wettbewerbsgebiet einschließlich der Einbindung in die Umgebung (1. Phase)
sowie ein vertiefender Vorentwurf für das HTA (2. Phase). Wettbewerbsart
ist der offene zweiphasige Wettbewerb. Die Teilnahme erfolgt anonym. Der
Beauftragung geht ein Verhandlungsverfahren nach VOF voraus.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Die Teilnahme an der ersten Phase steht allen teilnahmeberechtigten
Personen (siehe
III.2) offen, die Teilnehmer der zweiten Phase werden zum
Abschluss der ersten Phase nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das
Preisgericht ausgewählt .
In der ersten Wettbewerbsphase geht es vorrangig um die nachvollziehbare
Herleitung einer spezifischen Entwurfshaltung und um die Darlegung
grundsätzlicher Lösungsansätze in funktionaler, gestalterischer und
wirtschaftlicher Hinsicht für die städtebauliche Entwicklung des
Wettbewerbsgebiets. Dabei sind die vorgeschlagenen Gebäude durch
Schemagrundrisse und –schnitte nachzuweisen. Verbindliche Vorgaben sind:
1) Überschreitungen des Wettbewerbsgebiets mit Programminhalten sind
unzulässig;
2) Der Neckar-Radweg ist in seiner Lage und Funktionalität unveränderbar.
Aufgabe des Preisgerichtes ist es, nach Abschluss der 1. Bearbeitungsphase
bis zu 15 Wettbewerbsbeiträge für die vertiefte Weiterbearbeitung in der
2. Phase auszuwählen. Aus diesen Beiträgen wird das Preisgericht dann in
seiner zweiten Sitzung über die Zuerkennung von Preisen und Anerkennungen
entscheiden. Zur durchgängigen Wahrung der Anonymität bis zum Abschluss
des Verfahrens erfolgt die Mitteilung über die Preisgerichtsentscheidung
für die 1. Phase an alle Teilnehmer über einen Notar.
In der zweiten Phase des Wettbewerbs wird das Preisgericht unter den bis
zu 15 im Verfahren verbliebenen Teilnehmern diejenigen auswählen, deren
städtebauliche Konzeption und bauliche Umsetzungsvorschläge für das HTA
den Anforderungen der Auslobung in funktionaler, gestalterischer und
wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommen. Die Ausloberin behält sich
ausdrücklich vor, mit der Aufforderung zur Teilnahme an der zweiten
Wettbewerbsphase die vorliegende Auslobung dahingehend zu modifizieren,
dass die Erkenntnisse aus der ersten Wettbewerbsphase verwertet werden.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird die Ausloberin ein
VOF-Verhandlungsverfahren durchführen. Die Kriterien und deren Gewichtung
ergeben sich aus dem Auslobungstext.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst die Staaten des europäischen
Wirtschaftsraums (EWR), sowie die Staaten der Vertragsparteien des
Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und Drittstaaten, die
ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens sind. Der
Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle abzugebenden
Unterlagen müssen in deutscher Sprache gefasst sein.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche und
juristische Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften die/deren Mitglieder zur
Führung der nachfolgenden Berufsbezeichnungen berechtigt sind:
— Architekt/-in,
— Architekt/-in und Stadtplaner/in in Arbeitsgemeinschaft,
— Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/in in Arbeitsgemeinschaft,
— Architekt/-in, Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in in
Arbeitsgemeinschaft.
Die Ausloberin empfiehlt die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die
Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen jeweils als natürliche oder
juristische Personen die geforderte fachliche Anforderung erfüllen. Als
Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 2008 §4 Abs. 2 beschriebenen
Gründe. Die Zusammenarbeit mit Fachberatern wird empfohlen. Jede
Arbeitsgemeinschaft benennt eine(n) Architekt/-in als bevollmächtigte(n)
Vertreter/-in, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die
fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn alle Teilnehmer gemäß
Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tag der
Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung „Architekt/-in“,
„Stadtplaner/-in“ oder „Landschaftsarchitekt/-in“ zu führen. Ist in dem
jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt/-in“, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (Anerkennung von
Berufsqualifikation) gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit
gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen
sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen sind die fachlichen
Anforderungen erfüllt, wenn zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und
wenn der Bevollmächtigte der juristischen Person und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche
Personen gestellt werden. Fachplaner/innen oder andere Berater/innen
müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen
erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend
auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Mit der Verfassererklärung zur ersten
Bearbeitungsphase sind die Arbeitsgemeinschaften vollständig zu benennen.
Änderungen sind im weiteren Verlauf des Wettbewerbsverfahrens nicht mehr
zulässig, Die Fachberater können für die 2. Phase ausgewechselt oder
ergänzt werden. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer
Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der
betreffenden Arbeitsgemeinschaften zur Folge. Die Teilnehmerauswahl für
die zweite Phase wird durch das Preisgericht zum Abschluss der ersten
Phase festgelegt. Diese Teilnehmer werden unter Wahrung der Anonymität von
einem von der Ausloberin bestimmten Notar unmittelbar benachrichtigt. Die
Teilnehmerzahl für die zweite Phase ist auf bis zu 15 Teilnehmer
beschränkt und wird vom Preisgericht bestimmt.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Offen
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Beurteilungskriterien:
1. Idee und Plausibilität;
2. Funktionale und räumlich - gestalterische Qualität des städtebaulichen
Entwurfs;
3. Flexibilität des Gesamtkonzeptes;
4. Funktionale und architektonische Qualität der Gebäude;
5. Wirtschaftlichkeit des Städtebaus und der Gebäude sowie Einschätzung
der Folgekosten.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
II-STB-Verw/84-2010/Bee,-2602
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
14.9.2010
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 100,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Der schriftlichen Anforderung der
Wettbewerbsunterlagen an die Wettbewerbsbetreuerin (siehe I.1 -
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) ist ein
Verrechnungsscheck ausgestellt auf die Ausloberin beizufügen. Sie wird den
Teilnehmern erstattet, die eine zur Beurteilung zugelassenen
Wettbewerbsarbeit eingereicht haben, oder sämtliche Wettbewerbsunterlagen
bis zum 27.9.2010 unbeschädigt an die Wettbewerbsbetreuerin (s. I.1 -
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) zurückgegeben
haben. Die Auslobung einschließlich Anlagen wird ausschließlich digital in
Form einer CD-ROM verschickt. Die zur Verfügung gestellten
Zeichnungsdateien dürfen ausschließlich zum Zweck der Wettbewerbsteilnahme
verwendet werden und müssen nach Abschluss des Wettbewerbs von den
Teilnehmern eigenverantwortlich gelöscht werden. Die Teilnehmer bestätigen
diese Verpflichtung durch die Anforderung der Wettbewerbsunterlagen. Dies
gilt auch, wenn letztlich keine Wettbewerbsteilnahme erfolgt.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
8.10.2010 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
28.10.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Für Preise und Anerkennungen
stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
70 000 (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird nach Beurteilung
durch das Preisgericht ausschließlich an Teilnehmer der zweiten
Wettbewerbsphase zugesprochen.
Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
Preisgelder: 1. Preis 20 000 EUR, 2. Preis 16 000 EUR, 3. Preis 12 000
EUR, 4. Preis 10 000 EUR.
Anerkennungen: 12 000 EUR. Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
wird zusätzlich ausgezahlt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem
Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Siehe
VI.2)
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Ja
geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt
EFRE-Förderung.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
I: Verfahrensbedingungen, Registrierung:
Vorliegende Wettbewerbsauslobung basiert auf Grundlage der folgenden
Regelwerke:
— Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008,
— Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2009,
— VOF 2009.
Jeder Teilnehmer und alle Mitglieder des Preisgerichtes erklären sich
durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Wettbewerbsverfahren mit den
vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2008
einverstanden. Die Architektenkammer hat an der vorliegenden Auslobung
mitgewirkt. Tag der Auslobung ist der 28.7.2010.
II: Abgabe und Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten.
Die Wettbewerbsleistungen müssen in einer Sendung bei der in I.1
(Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen) genannten
Adresse abgegeben werden.
Einlieferungstermin (Submission) für die erste Wettbewerbsphase ist der
8.10.2010, bis spätestens 12:00 Uhr (siehe
IV.4.3).
Einlieferungstermin (Submission) für die zweite Wettbewerbsphase ist der
3.12.2010, bis spätestens 12:00 Uhr.
Abgabe durch Boten ist möglich montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr (Ortszeit). Die Wettbewerbsarbeit kann bei Bahn, Post oder einem
anderen Transportunternehmen aufgegeben werden. Zur Wahrung der Anonymität
ist in diesem Fall die Anschrift der Ausloberin als Absender zu verwenden.
Die Abgabetermine sind jeweils mit Datum und Uhrzeit als Ausschlussfrist
festgelegt. Zu diesen Terminen muss die Wettbewerbsarbeit bei der
angegebenen Adresse vorliegen. Zur Wahrung der Anonymität ist jede
Wettbewerbsleistung, auch der Umschlag Verfassererklärung, an der rechten
oberen Ecke mit einer Kennzahl aus 6 arabischen Ziffern (1 cm hoch und 6
cm breit) zu versehen. Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten
Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten
können nach Abschluss der Ausstellung nach vorheriger Abstimmung beim
Wettbewerbsbetreuer abgeholt werden. Zeitraum und Ort werden noch bekannt
gegeben. Planunterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt
wurden, werden - soweit eine versandfähige Verpackung (Planrolle o.ä.)
mitgeliefert wurde - an die Teilnehmer auf Anforderung unfrei
zurückgesandt. Die unfreie Rücksendung der Arbeiten kann bis 2 Wochen nach
Ende der Ausstellung beim Betreuer eingefordert werden. Arbeiten, die
weder abgeholt noch zurückgefordert werden, können nicht aufbewahrt
werden.
III: Rückfragen und Kolloquium:
Zur Auslobung können in der 1. Wettbewerbsphase Rückfragen gestellt
werden. Die Fragen sind schriftlich (E-Mail) an die Wettbewerbsbetreuerin
(siehe I.1 - Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) zu
richten bis 27.8.2010 (Posteingang) Die Teilnehmer haben
selbstverantwortlich für den rechtzeitigen Eingang ihrer Rückfragen beim
Wettbewerbsbetreuer zu sorgen. Am 14.9.2010, 14:00 Uhr führt die
Ausloberin in Villingen - Schwenningen ein Rückfragenkolloquium mit den
Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Betreuern
durch. Dazu werden alle Beteiligte separat eingeladen. Das Protokoll zum
Kolloquium wird allen am Verfahren Beteiligten zugesandt und wird
Bestandteil der Auslobung.
IV. Preisgericht:
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden in beiden Wettbewerbsphasen
durch ein Preisgericht beurteilt. Dieses wurde in folgender Besetzung
gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:
Fachpreisrichter.
Fußhoeller, Rolf, Dipl.-Ing.,1. Bügermeister Villingen-Schwenningen
(Stimmrecht).
D´Inka, Gabriele, Dipl.-Ing., Architektin, Fellbach (Stimmrecht).
Haag, Karl, Dipl.-Ing., Architekt und Stadtplaner, Stuttgart (Stimmrecht).
Raff, Hellmut, Prof., Architekt, Tübingen (Stimmrecht).
Rosenberger, Eckart, Dr.-Ing., Architekt und Stadtplaner, Gerlingen
(Stimmrecht).
Stock-Gruber, Uta, Prof., Landschaftsarchitektin, Freising (Stimmrecht).
Keune, Henning, Dipl.-Ing., Stadtplaner, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen (o.S.).
Kleinhans, Dieter, Dipl.-Ing., Architekt, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen (o.S.).
Vogel, Dirk, Dipl.-Ing., Architekt, Heilbronn (o.S.).
Sachpreisrichter.
Kubon, Rupert, Dr., Oberbürgermeister Villingen-Schwenningen (Stimmrecht).
Albiez, Thomas, Hauptgeschäftsführer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
(Stimmrecht).
Rothfelder, Michael, Stadtrat Villingen-Schwenningen (CDU-Fraktion)
(Stimmrecht).
Schurr, Edgar, Stadtrat Villingen-Schwenningen (SPD-Fraktion)
(Stimmrecht).
Janasik, Gerhard, Stadtrat Villingen-Schwenningen (Freie Wähler)
(Stimmrecht).
Baur, Helga, Stadträtin Villingen-Schwenningen (Grüne) (o.S.).
NN. Stadtrat Villingen-Schwenningen (FDP-Fraktion) (o.S.).
Wildi, Dietmar, Stadtrat Villingen-Schwenningen (CDU-Fraktion) (o.S.).
Biswurm, Erich, Stadtrat Villingen-Schwenningen (Freie Wähler) (o.S.).
Pfeiffer, Heinz, Stadtrat Villingen-Schwenningen (SPD-Fraktion) (o.S.).
Sachverständige Berater (o.S.).
Herbst, Heinz, Dipl.-Ing., Architekt, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen.
Kurtz, Wolfgang, Dipl.-Ing.,Bauingenieur, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen.
Lidola, Bernd, Dipl.-Ing., Umweltingenieur, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen.
Schott, Armin, Dipl.-Ing., Ökologe, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen.
Topp, Rudolf, RA, Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Villingen-Schwenningen.
Woyzella, Ralf, Dipl.-Ing., Stadtplaner, Stadtverwaltung
Villingen-Schwenningen.
Vorprüfung Büro schreiberplan.
Schreiber, Wolfgang, Prof., Architekt BDA, Stadtplaner,
Landschaftsarchitekt BDLA.
Sperl-Schreiber, Irene, Dipl.-Ing., Architektin, Stadtplanerin.
V. Weiterbeauftragung/VOF-Verhandlung:
Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts,
einem Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs HTA
erforderlichen Planungsleistungen übertragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnameberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Für das HTA bezieht sich die Weiterbeauftragungszusage auf die
Architektenleistungen des § 33 HOAI mindestens bis einschließlich Lph. 5.
Für den Fall, dass die Ausloberin von der Realisierung teilweise oder
vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer
Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche zu. Im Falle einer weiteren
Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der
Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht neu
vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTZsX11ibjpbZVxxKF5f
Tel. +49 71121960
Internet: http://akbw.de
Fax +49 7112196121
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs
unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung nach Abschluss
der 2. Phase unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich
bekannt. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der
Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber
der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des
Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls,
so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Ausstellung. Die Ausloberin
trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen
Wettbewerbsausschuss. Zeit und Ort der Ausstellung werden rechtzeitig an
alle Teilnehmer bekanntgegeben.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Architektenkammer Baden-Württemberg
Danneckerstraße 54
70182 Suttgart
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEzZVhWW2czVF5VaiFXWA==
Tel. +49 71121960
Internet: http://akbw.de
Fax +49 7112196121
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
28.7.2010