WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 42
Johannesgasse 35
Kontakt: Magistrat der Stadt Wien, MA 42 - Wiener Stadtgärten
z. H. Ing. Margit Grassinger
1030 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 1400042051
E-Mail: MjEzYFRlWlxnIVplVGZmXGFaWGUzalxYYSFaaSFUZw==
Fax +43 140009942051
Internet-Adresse(n)
http://www.wien.gv.at/umwelt/parks/
Weitere Auskünfte erteilen: ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria
Baumgartner, Technische Büros für Landschaftsplanung
Seidengasse 13/3
Kontakt: ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner
z. H. DI Dr. Karin Standler
1070 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 15954549 / 69913554566
E-Mail: MjE5YFJSXU5fWC1UWmUbTmE=
Fax +43 15235843
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner, Technische Büros für
Landschaftsplanung
Seidengasse 13/3
Kontakt: ARGE DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner
z. H. DI Dr. Karin Standler
1070 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 15954549 / 69913554566
E-Mail: MThrXV1oWWpjOF9lcCZZbA==
Fax +43 15235843
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: Bürogemeinschaft DI Dr. Karin Standler und DI Maria Baumgartner,
Technische Büros für Landschaftsplanung
Seidengasse 13/3
1070 Wien
ÖSTERREICH
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Sonstiges Entwicklungs- und Verwertungsgesellschaft
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Nicht offener einstufiger landschaftsarchitektonischer
Realisierungswettbewerb für den Oberschwellenbereich – aspern Seepark.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung eines Gestaltungskonzepts für
das modulhaft aufgebaute Freiraumsystem des Seeparks aspern mit einem
Zentral-, West- und Ostpark sowie einer Promenade um den See der Seestadt
aspern. Der Seepark hat ein Flächenausmaß von ca. 9,7 ha und wird das
zentrale Element der neu entstehenden Seestadt aspern im Nordosten von
Wien sein. Die Auslober beabsichtigen bei Realisierung der
Wettbewerbsaufgabe laut Punkt A 2 der Auslobung, den ersten Preisträger
unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren
Planungsleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Detailplanung, Kostenschätzung,
künstlerische Oberleitung) zu beauftragen. Die Umsetzung der Planung ist
in 2 Bauetappen bis 2020 geplant. Für die erste Bauetappe stehen ca. 5 000
000 EUR Nettoherstellungskosten zur Verfügung.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71420000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Die Auswahlkriterien sind nachstehend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung
angeführt:
1. Gestaltungsqualität der Referenzprojekte und Innovationspotential des
Bewerbers auf Basis der drei ausführlich vorgestellten Referenzprojekte
auf den Referenzblättern gemäß Formblatt F 1, Pkt. 2 der
Auslobungsunterlagen. (Gewichtungsfaktor: 60 %),
2. Berufliche Erfahrungen mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren
Aufgabenstellungen und Lösungskompetenz auf Basis der laut Formblatt F 1
unter 2.1 genannten geleisteten Projekte und den unter 1.8 des Formblattes
angeführten Arbeitsschwerpunkten und Leistungsbereichen des Bewerbers.
(Gewichtungsfaktor: 30 %),
3. Wirtschaftlich - organisatorische Leistungskapazität auf Basis der
Angaben zur Bürostruktur des Unternehmens unter 1.5 und zur Qualifikation
des Schlüsselpersonals unter 1.6 laut Formblatt F 1. (Gewichtungsfaktor:
10 %).
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie
Teilnehmer- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die über eine Befugnis auf dem
Fachgebiet der Landschaftsarchitektur verfügen und alle weiteren unter A
6.2 der Auslobungsunterlagen angeführten Eignungsnachweise der allgemeinen
beruflichen Zuverlässigkeit, der finanziellen, wirtschaftlichen und
technischen Leistungsfähigkeit belegen können. Es dürfen keine
Ausscheidensgründe oder Ausschließungsgründe gem. A 6.6 der Auslobung
vorliegen. Der Zulassungsbereich für die Teilnahme am gegenständlichen
Wettbewerbsverfahren umfasst alle EWR-Staaten und die Schweiz sowie alle
weiteren Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das
öffentliche Beschaffungswesen GPA. Bewerber, die im Gebiet einer anderen
Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die
für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche
Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben
ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor
Ablauf der Bewerbungsfrist einzuleiten.
Auf Basis der Teilnahmeanträge ist seitens der Jury beabsichtigt, 16
Landschaftsarchitekten, davon 4 junge Büros, auszuwählen. Entsprechend der
festgelegten Teilnehmeranzahl werden jene geeigneten Bewerber, die die
Auswahlkriterien am besten erfüllen, ausgewählt.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl: 16
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Beurteilungskriterien gelangen in der angeführten Reihenfolge zur
Bewertung:
1. Gestalterische Qualitäten und freiraumplanerischer Lösungsansatz,
2. Soziale Aspekte und funktionelle Lösungen,
3. Wirtschaftliche Aspekte.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
25.10.2010 - 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
25.10.2010 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die
ausgewählten Bewerber
3.12.2010
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch. Englisch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Für die zu prämierenden
Wettbewerbsarbeiten sind insgesamt als Preise 70 950,00 EUR (exkl. MwSt)
vorgesehen:
1. Preis 21 500,00 EUR (exkl. MwSt),
2. Preis 17 200,00 EUR (exkl. MwSt),
3. Preis 12 900,00 EUR (exkl. MwSt).
3 Anerkennungspreise zu je 6 450,00 EUR (exkl. MwSt) stehen zur Verfügung.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Vorsitzende: Prof. DI Andrea Cejka (A/BRD/CH)
2. Stellvertreter: DI Guido Hager (CH)
3. DI Anna Detzlhofer (A)
4. Ing. Karl Hawliczek (A)
5. DI Andrea Kreppenhofer (A)
6. DI (FH) Axel Lohrer (BRD)
7. DI Claudia Nutz (A)
8. DI Eva Prochazka (A)
9. Ing. Rainer Weisgram (A)
10. Bernhard Wolf (A)
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Voraussichtliche Preisgerichtssitzung zur Auswahl der Teilnehmer: Montag,
29.11.2010. Download der Auslobungsunterlagen von Webadresse:
http://www.aspernseepark.at.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): offizielle Bezeichnung: Wien
3420 Aspern Development AG. Postanschrift: Rosthorngasse 5, AT-1220 Wien.
Kontaktstelle(n): Wien 3420 Aspern Development AG. Bearbeiter: Ing. Roman
Koselsky. Telefon: +43 17740274-21. E-Mail: MjE0ZCBdYWVXXmVdazJpW1dgJSYkIiBTZg==. Fax:
+43 17740274-99. Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.wien3420.at.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekontrollsenat Wien
Wipplingerstraße 8
1010 Wien
ÖSTERREICH
E-Mail: MjE3X15iYy9lVGFWUFFUWl5dY2FeW1tiVF1QYx1mWFRdHVBj
Tel. +43 1400097117
Internet: http://www.wien.gv.at/vks/index.html
Fax +43 140009997115
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Anträge auf Nachprüfung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung sind bei
einer Übermittlung der Entscheidung auf elektronischem Weg oder mittels
Telefax sowie bei einer Bekanntmachung der Entscheidung binnen zehn Tagen
einzubringen, bei einer Übermittlung auf brieflichem Weg binnen 15 Tagen.
Die Frist beginnt mit der Absendung der Entscheidung bzw. mit der
erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung.
Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen
sowie der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages können über den
genannten Zeitraum hinaus bis spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist
zur Vorlage der Wettbewerbsarbeiten oder der Teilnahmefrist eingebracht
werden, sofern diese Frist mehr als 17 Tage beträgt. Wenn die
Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen bzw. die Aufforderung zur
Abgabe eines Teilnahmeantrages auf brieflichem Weg übermittelt werden,
tritt die Verlängerung der Nachprüfungsfrist erst ein, wenn die Frist zur
Vorlage der Wettbewerbsarbeiten oder die Teilnahmefrist mehr als 22 Tage
beträgt. Ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist nur
zulässig, wenn er vor Ablauf der genannten Fristen für die Geltendmachung
der betreffenden Rechtswidrigkeit eingebracht wird.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekontrollsenat Wien
Wipplingerstraße 8
1010 Wien
ÖSTERREICH
E-Mail: MjE0YmFlZjJoV2RZU1RXXWFgZmRhXl5lV2BTZiBpW1dgIFNm
Tel. +43 1400097117
Internet: http://http://www.wien.gv.at/vks/index.html
Fax +43 140009997115
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
13.9.2010