WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH
Landesgartenschau Landau gemeinnützige GmbH, Königstraße 21
Kontakt: LGS-Geschäftsstelle
76829 Landau in der Pfalz
DEUTSCHLAND
Tel. +49 6341-138500
E-Mail: MTlgZV1mN2NeaiRjWGVbWGwpJygrJVtc
Fax +49 6341-138509
Internet-Adresse(n)
http://www.lgs-landau2014.de
Weitere Auskünfte erteilen: BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH
Kaiserstraße 15
z. H. Herrn Christoph Heckel
54290 Trier
DEUTSCHLAND
Tel. +49 651-1454615
E-Mail: MjE2WFVTW1VcMFJXWGBcUV4eU19d
Fax +49 651-1454626
Internet: http://www.bghplan.com
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
Kaiserstraße 15
z. H. Herrn Christoph Heckel
54290 Trier
DEUTSCHLAND
Tel. +49 651-1454615
E-Mail: MjE0WldVXVdeMlRZWmJeU2AgVWFf
Fax +49 651-1454626
Internet: http://www.bghplan.com
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
Kaiserstraße 15
z. H. Herrn Christoph Heckel
54290 Trier
DEUTSCHLAND
Tel. +49 651-1454615
E-Mail: MTFnZGJqZGs/YWZnb2tgbS1ibmw=
Fax +49 651-1454626
Internet: http://www.bghplan.com
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Landesgartenschau gemeinnützige GmbH
Freizeit, Kultur und Religion
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Wettbewerb "Landesgartenschau Landau 2014" - einstufiger, offener
Wettbewerb für Landschaftsarchitekten, Architekten und Stadtplaner auf
Grundlage der "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008".
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die Stadt Landau i. d. Pfalz ist im Jahr 2014 Austragungsort der 4.
rheinland-pfälzischen Landesgartenschau. Kerngebiet ist die ehemalige
französische Kaserne "Estienne-Foch" und das südlich angrenzende
Stadtgebiet. Die Revitalisierung des mit rund 24 Hektar größten ehemaligen
französischen Kasernenareals in Landau lässt in unmittelbarer Nähe zum
Stadtzentrum ein attraktives, neues Stadtquartier entstehen. Darüber
hinaus bietet die derzeit ungeordnete und kaum erschlossene Zone zwischen
Kaserne und Naturschutzgebiet Ebenberg ein enormes landschaftsräumliches
Entwicklungspotenzial. Nach Aufgabe der militärischen Nutzungen besteht
jetzt die Möglichkeit, das ehemalige Kasernenareal sowie den gesamten
Südbereich zwischen Bahngraben und Ebenberg in die Stadtentwicklung
einzubeziehen, neue Verknüpfungen mit dem Freiraum zu schaffen und die
Stadt mit dem angrenzenden Landschaftsraum zu verzahnen. Im Rahmen einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll die ehemalige Kaserne zum
"Wohnpark Am Ebenberg" entwickelt werden. Hier wird in den kommenden
Jahren der überwiegende Teil des künftigen städtischen Wohnflächenbedarfs
unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen und Erfordernisse an
moderne städtische Wohnformen sowie nachhaltigem Bauen befriedigt werden.
Hierzu gehört auch die Schaffung eines qualitativen Lebensumfeldes. Für
die geschätzten 2 000 zukünftigen Bewohner des neuen Stadtquartiers, aber
auch für die rund 10 000 Menschen im gesamten südlichen Stadtbereich und
für die dort Arbeitenden sollen neue Erholungsräume, Sport- und
Freizeitflächen entstehen. Mit der Landesgartenschau wird das
freiräumliche Grundgerüst für den neuen Wohnpark und die Übergangszone zum
Ebenberg geschaffen. Unter Wahrung qualitativer freiraumplanerischer und
städtebaulicher Ansprüche wird die Landesgartenschau die bauliche
Entwicklung des südlichen Stadtgebietes beschleunigen und die
Attraktivität und die Bekanntheit des künftigen „Wohnparks Am Ebenberg"
steigern. Darüber hinaus soll das halbjährige Kultur- und
Veranstaltungsprogramm der Landesgartenschau mit dazu beitragen, die Stadt
Landau in der Pfalz als wichtiges Zentrum für Wirtschaft und Forschung,
aber auch für Tourismus, Weinbau und Landwirtschaft weiter bekannt zu
machen und nachhaltig zu stärken.
Wettbewerbsaufgabe: Gesamtkonzeption für die dauerhafte Gestaltung der
Freiräume innerhalb des zukünftigen „Wohnparks am Ebenberg“ unter
Berücksichtigung der zu erhaltenden Gebäude sowie der vorgegebenen
Baufelder und der Erschließungsstruktur aus der städtebaulichen
Rahmenplanung; Ideen für eine Bebauungsstruktur innerhalb der vorgegebenen
Baufelder; Gesamtkonzeption für die dauerhafte freiraumplanerische
Gestaltung der Übergangszone zum Ebenberg („Grüngürtel Süd“) als
Naherholungsraum mit Sport- und Freizeiteinrichtungen, der
Trasseneinbindung einer geplanten Erschließungsstraße, der Gestaltung von
Bodenmodellierungen sowie Gestaltungsideen für Brückenbauwerke,
Funktionsgebäude und einen Aussichtspunkt; Ideen zur Gestaltung der
Übergänge zum Siedlungs- und Landschaftsraum (Ideenteil);
Ausstellungskonzept Landesgartenschau mit Darstellung der Gesamtkonzeption
für das Ausstellungsjahr mit Themen- und Ausstellungsbereichen sowie
Darstellungen zur Organisation der Landesgartenschau (Erschließung und
Wegenetz, Einfriedung, Eingänge, Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche);
detailierte Ausarbeitung eines Vertiefungsbereiches des
Ausstellungskonzeptes.
Der vorgesehne Investitionsrahmen der zur Realisierung anstehenden
Maßnahmen für die dauerhafte Gestaltung beläuft sich auf ca. 10 500 000
EUR (netto), weiterhin sind ca. 1 600 000 EUR (netto) für investive
Maßnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau vorgesehen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71222000, 71221000, 71410000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Schweiz.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die über die im § 19 Abs.1
VOF erwähnte Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekten, Architekten
oder Stadtplaner verfügen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen
Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt, Architekt oder Stadtplaner zu führen. Ist die
Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so
erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255
S. 22) entspricht.
Teilnahmeberechtigt sind weiterhin juristische Personen nach § 4 Abs. 1
VOF, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören,
die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Architekten und Stadtplaner sind
nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
Die Federführung liegt bei dem Landschaftsarchitekten.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß §
19 Abs.1 VOF benennen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sowie sonstige
Gesellschaften (Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und
Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sind ebenfalls teilnahmeberechtigt,
wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft genannt und
teilnahmeberechtigt ist.
Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, gelten für die
Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Teilnahmeanforderungen, die an
natürliche bzw. juristische Personen und an sonstige Gesellschaften
gestellt werden.
Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft
führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaften.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Offen
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
1. Leitidee;
2. Programmerfüllung und funktionale Anforderungen;
3. Stadträumliche und freiraumplanerische Qualität;
4. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
29.10.2010 - 17:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
29.10.2010 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Insgesamt steht eine
Wettbewerbssumme von 120 000,00 EUR (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
zur Verfügung.
Die Staffelung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 35 000,00 EUR; 2.
Preis: 25 000,00 EUR; 3. Preis: 20 000,00 EUR; 4. Preis: 15 000,00 EUR; 5.
Preis: 10 000,00 EUR; Anerkennungen, ges.: 15 000,00 EUR. Die Aufteilung
der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts
neu festgelegt werden.
Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoß
gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die
übrigen Preisträger sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des
Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls
nichts anderes bestimmt hat.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Siehe
VI.2) Sonstige Informationen
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Hermann Brenner, Landschaftsarchitekt, Landshut;
2. Markus Gnüchtel, Landschaftsarchitekt, Kassel;
3. Michael Heder, Stadtbaudirektor Stadt Landau;
4. Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, München;
5. Prof. Guido Jax, Architekt, Koblenz;
6. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn;
7. Hans-Dieter Schlimmer, Oberbürgermeister Stadt Landau;
8. Dr. Karl Schockert, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz;
9. Gerhard Bukenberger, Projektgesellschaft Landesgartenschau
Rheinland-Pfalz GmbH;
10. Matthias Schmauder, Geschäftsführer LGS Landau 2014 GmbH;
11. 5 Vertreter der Fraktionen des Stadtrates der Stadt Landau (1
gemeinsame Stimme).
Der Antrag auf Teilnahme ist zu richten an: BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH, Kaiserstraße 15, 54290 Trier,
DEUTSCHLAND/E-mail: MjE1WVZUXFZdMVNYWWFdUl8fVGBe/Fax: +49 651-1454626. Der
Bewerberbogen kann bis spätestens 29.10.2010 unter www.bghplan.com
abgerufen werden. Die Benutzung des Bewerberbogens wird empfohlen, sie ist
nicht obligatorisch. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht
zurückgegeben. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft sind im Antrag
auf Teilnahme sämtliche Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft sowie
ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der für die
Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei unvollständigen
Teilnahmeanträgen sind fehlende Unterlagen und Erklärungen nach
Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Versand der Aufforderung vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung.
Termine: Ende der Frist für den Antrag zur Teilnahme: 29.10.2010, 17:00
Uhr; entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei BGHplan Umweltplanung
und Landschaftsarchitektur GmbH; Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab:
1.11.2010 - die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern
ausschließlich als Download unter www.bghplan.com zur Verfügung gestellt;
schriftliche Rückfragen bis: 15.11.2010; Pflichtkolloquium mit
Teilnehmern: 19.11.2010; die Teilnahme an dem Pflichtkolloquium ist
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb; Einlieferung der
vollständigen Wettbewerbsarbeiten bis spätestens 10.1.2011, 16:00 Uhr bei
der Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH, Königsstraße 21,
76829 Landau i. d. Pfalz (Raum 220), DEUTSCHLAND; entscheidend ist der
Zeitpunkt des Eingangs bei der Vergabestelle; Preisgerichtssitzung
(voraussichtlich): 4./5.2.2011.
Im Zusammenhang mit dem Pflichtkolloquium am 19.11.2010 besteht die
Möglichkeit zur gemeinsamen Besichtigung des umzäunten Kasernenareals.
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts,
einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung des
Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen, mindestens
die Leistungsphasen 2–5 bei der bei Vertragsabschluss gültigen HOAI,
übertragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Für den Fall, dass die Ausloberin von der Realisierung teilweise oder
vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer
Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaigen
entgangenen Gewinn oder Schadensersatz zu.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
Die Preisträger des Wettbewerbs werden gemäß § 3 Abs. 4 b) VOF zur
Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Dabei gelten die folgenden
Zuschlagskriterien:
1. Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem
Wettbewerbsverfahren/Gewichtung 45 %. Es können maximal 5 Punkte erreicht
werden. Die maximale Punktzahl wird für den ersten Preis erreicht, für den
2. Preis werden 4 Punkte, für den 3. Preis 3 Punkte, für den 4. Preis 2
Punkte und für den 5. Preis 1 Punkt vergeben;
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes
anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs-
und Ausführungsphase zwecks Umsetzung der Projektziele des
Auslobers/Gewichtung 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur
Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen und Maßnahmen zur Optimierung
der Planungs- und Bauabläufe anhand eines vergleichbaren Projektes
darzustellen sowie, bezogen auf die zu beauftragenden Leistungen, Angaben
zum vorgesehenen Projektteam, Angaben zu Nachunternehmern und Angaben zur
Sicherstellung der örtlichen Präsenz während der Planungs- und
Objektüberwachungsphase. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und
bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird
die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes
anhand der Darstellung der Termin- und Kostenkontrolle/Gewichtung 20 %. Es
können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Termin- und
Kostenkontrolle anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie
Angaben zum konkreten Leistungszeitraum für die zu beauftragenden
Leistungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem
oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale
Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
4. Qualifikation und berufliche Eignung des Projektleiters/Gewichtung 10
%. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
maximalen Punktzahl ist eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung
darzustellen, die die Umsetzung eines vergleichbaren Projektes beinhaltet.
Bei geringerer Berufserfahrung und bei fehlender Erfahrung in der
Umsetzung eines vergleichbaren Projektes wird die maximale Punktezahl in
0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
5. Honorar/Gewichtung 5 %. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht
vorzulegen. Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Erwartet
werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß § 6 (1), 33, 35, 38,
44 und 14 HOAI sowie Angaben zu Stundensätzen zur Ermittlung eines
Zeithonorars für Besondere Leistungen. Es können maximal 3 Punkte erreicht
werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches
Angebot ausgehend vom Mindestsatz sowie ausgehend von den Stundensätzen
nach der Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT),
Stand: August 2009, notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die
maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom
Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits- und Bietergemeinschaft
von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine
Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und
Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens
3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die
Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im
Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die
Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung
stehen.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvK29pbT1qdHNpdCtvaW0rYWI=
Tel. +49 6131-162234
Internet: http://www.mwvlw.rlp.de
Fax +49 6131-162113
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen gemäß § 107 (3) GWB.
Wird auf eine Rüge durch die Vergabestelle erklärt, dass sie dieser Rüge
nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Eine Rüge
im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss innerhalb von 5
Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VkWmUcYFpeHFJT
Tel. +49 6131-162234
Internet: http://www.mwvlw.rlp.de
Fax +49 6131-162113
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
15.10.2010