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  • DE-76829 Landau in der Pfalz
  • 02/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-52934)

Landesgartenschau Landau 2014


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 05.02.2011 Entscheidung
    Verfahren Offener Wettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung / Städtebau
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 29
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Gebäude / Stadt-/ Gebietsplanung
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 120.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH, Landau in der Pfalz (DE)
    Betreuer BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH, Trier (DE)
    Preisrichter Prof. Hermann Brenner [Vorsitz], Markus Gnüchtel, Ursula Hochrein, Prof. Guido Jax, Prof. Stephan Lenzen , Michael Heder, Hans-Dieter Schlimmer, Karl Schockert, Gerhard Bukenberger, Matthias Schmauder, Günter Scharhag, Rudi Eichhorn, Susanne Schröer, Jochen Silbernagel
    Aufgabe
    Die Stadt Landau i. d. Pfalz ist im Jahr 2014 Austragungsort der 4.
    rheinland-pfälzischen Landesgartenschau. Kerngebiet ist die ehemalige französische Kaserne "Estienne-Foch" und das südlich angrenzende Stadtgebiet. Die Revitalisierung des mit rund 24 Hektar größten ehemaligen französischen Kasernenareals in Landau lässt in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum ein attraktives, neues Stadtquartier entstehen. Darüber hinaus bietet die derzeit ungeordnete und kaum erschlossene Zone zwischen Kaserne und Naturschutzgebiet Ebenberg ein enormes landschaftsräumliches Entwicklungspotenzial. Nach Aufgabe der militärischen Nutzungen besteht jetzt die Möglichkeit, das ehemalige Kasernenareal sowie den gesamten Südbereich zwischen Bahngraben und Ebenberg in die Stadtentwicklung einzubeziehen, neue Verknüpfungen mit dem Freiraum zu schaffen und die Stadt mit dem angrenzenden Landschaftsraum zu verzahnen. Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll die ehemalige Kaserne zum "Wohnpark Am Ebenberg" entwickelt werden. Hier wird in den kommenden Jahren der überwiegende Teil des künftigen städtischen Wohnflächenbedarfs unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen und Erfordernisse an moderne städtische Wohnformen sowie nachhaltigem Bauen befriedigt werden.
    Hierzu gehört auch die Schaffung eines qualitativen Lebensumfeldes. Für die geschätzten 2 000 zukünftigen Bewohner des neuen Stadtquartiers, aber auch für die rund 10 000 Menschen im gesamten südlichen Stadtbereich und für die dort Arbeitenden sollen neue Erholungsräume, Sport- und Freizeitflächen entstehen. Mit der Landesgartenschau wird das freiräumliche Grundgerüst für den neuen Wohnpark und die Übergangszone zum Ebenberg geschaffen. Unter Wahrung qualitativer freiraumplanerischer und städtebaulicher Ansprüche wird die Landesgartenschau die bauliche Entwicklung des südlichen Stadtgebietes beschleunigen und die Attraktivität und die Bekanntheit des künftigen „Wohnparks Am Ebenberg" steigern. Darüber hinaus soll das halbjährige Kultur- und Veranstaltungsprogramm der Landesgartenschau mit dazu beitragen, die Stadt Landau in der Pfalz als wichtiges Zentrum für Wirtschaft und Forschung, aber auch für Tourismus, Weinbau und Landwirtschaft weiter bekannt zu machen und nachhaltig zu stärken.
    Wettbewerbsaufgabe: Gesamtkonzeption für die dauerhafte Gestaltung der Freiräume innerhalb des zukünftigen „Wohnparks am Ebenberg“ unter Berücksichtigung der zu erhaltenden Gebäude sowie der vorgegebenen Baufelder und der Erschließungsstruktur aus der städtebaulichen Rahmenplanung; Ideen für eine Bebauungsstruktur innerhalb der vorgegebenen Baufelder; Gesamtkonzeption für die dauerhafte freiraumplanerische Gestaltung der Übergangszone zum Ebenberg („Grüngürtel Süd“) als Naherholungsraum mit Sport- und Freizeiteinrichtungen, der Trasseneinbindung einer geplanten Erschließungsstraße, der Gestaltung von Bodenmodellierungen sowie Gestaltungsideen für Brückenbauwerke, Funktionsgebäude und einen Aussichtspunkt; Ideen zur Gestaltung der Übergänge zum Siedlungs- und Landschaftsraum (Ideenteil); Ausstellungskonzept Landesgartenschau mit Darstellung der Gesamtkonzeption für das Ausstellungsjahr mit Themen- und Ausstellungsbereichen sowie Darstellungen zur Organisation der Landesgartenschau (Erschließung und Wegenetz, Einfriedung, Eingänge, Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche); detailierte Ausarbeitung eines Vertiefungsbereiches des Ausstellungskonzeptes.
    Der vorgesehne Investitionsrahmen der zur Realisierung anstehenden Maßnahmen für die dauerhafte Gestaltung beläuft sich auf ca. 10 500 000 EUR (netto), weiterhin sind ca. 1 600 000 EUR (netto) für investive Maßnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau vorgesehen.
    Ausstellung Die Wettbewerbsarbeiten werden vom 10.02.2011 bis zum 17.02.2011 (Montag bis Freitag 08.30 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag von 10.00 – 18.00 Uhr) im Stadtarchiv, Ausstellungsraum in der Maximilianstraße 7, 76829 Landau ausgestellt.
    Downloads 52934_LGS Landau 2014_Protokoll.pdf
    Projektadresse DE-76829 Landau in der Pfalz
    TED Dokumenten-Nr. 311394-2010
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
      Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH
      Landesgartenschau Landau gemeinnützige GmbH, Königstraße 21
      Kontakt: LGS-Geschäftsstelle
      76829 Landau in der Pfalz
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 6341-138500
      E-Mail: MTlgZV1mN2NeaiRjWGVbWGwpJygrJVtc
      Fax +49 6341-138509
      Internet-Adresse(n)
      http://www.lgs-landau2014.de
      Weitere Auskünfte erteilen: BGHplan Umweltplanung und
      Landschaftsarchitektur GmbH
      Kaiserstraße 15
      z. H. Herrn Christoph Heckel
      54290 Trier
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 651-1454615
      E-Mail: MjE2WFVTW1VcMFJXWGBcUV4eU19d
      Fax +49 651-1454626
      Internet: http://www.bghplan.com
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
      Kaiserstraße 15
      z. H. Herrn Christoph Heckel
      54290 Trier
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 651-1454615
      E-Mail: MjE0WldVXVdeMlRZWmJeU2AgVWFf
      Fax +49 651-1454626
      Internet: http://www.bghplan.com
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: BGHplan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH
      Kaiserstraße 15
      z. H. Herrn Christoph Heckel
      54290 Trier
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 651-1454615
      E-Mail: MTFnZGJqZGs/YWZnb2tgbS1ibmw=
      Fax +49 651-1454626
      Internet: http://www.bghplan.com

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Sonstiges Landesgartenschau gemeinnützige GmbH
      Freizeit, Kultur und Religion

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber
      Wettbewerb "Landesgartenschau Landau 2014" - einstufiger, offener
      Wettbewerb für Landschaftsarchitekten, Architekten und Stadtplaner auf
      Grundlage der "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008".

      II.1.2) Kurze Beschreibung
      Die Stadt Landau i. d. Pfalz ist im Jahr 2014 Austragungsort der 4.
      rheinland-pfälzischen Landesgartenschau. Kerngebiet ist die ehemalige
      französische Kaserne "Estienne-Foch" und das südlich angrenzende
      Stadtgebiet. Die Revitalisierung des mit rund 24 Hektar größten ehemaligen
      französischen Kasernenareals in Landau lässt in unmittelbarer Nähe zum
      Stadtzentrum ein attraktives, neues Stadtquartier entstehen. Darüber
      hinaus bietet die derzeit ungeordnete und kaum erschlossene Zone zwischen
      Kaserne und Naturschutzgebiet Ebenberg ein enormes landschaftsräumliches
      Entwicklungspotenzial. Nach Aufgabe der militärischen Nutzungen besteht
      jetzt die Möglichkeit, das ehemalige Kasernenareal sowie den gesamten
      Südbereich zwischen Bahngraben und Ebenberg in die Stadtentwicklung
      einzubeziehen, neue Verknüpfungen mit dem Freiraum zu schaffen und die
      Stadt mit dem angrenzenden Landschaftsraum zu verzahnen. Im Rahmen einer
      städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll die ehemalige Kaserne zum
      "Wohnpark Am Ebenberg" entwickelt werden. Hier wird in den kommenden
      Jahren der überwiegende Teil des künftigen städtischen Wohnflächenbedarfs
      unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen und Erfordernisse an
      moderne städtische Wohnformen sowie nachhaltigem Bauen befriedigt werden.
      Hierzu gehört auch die Schaffung eines qualitativen Lebensumfeldes. Für
      die geschätzten 2 000 zukünftigen Bewohner des neuen Stadtquartiers, aber
      auch für die rund 10 000 Menschen im gesamten südlichen Stadtbereich und
      für die dort Arbeitenden sollen neue Erholungsräume, Sport- und
      Freizeitflächen entstehen. Mit der Landesgartenschau wird das
      freiräumliche Grundgerüst für den neuen Wohnpark und die Übergangszone zum
      Ebenberg geschaffen. Unter Wahrung qualitativer freiraumplanerischer und
      städtebaulicher Ansprüche wird die Landesgartenschau die bauliche
      Entwicklung des südlichen Stadtgebietes beschleunigen und die
      Attraktivität und die Bekanntheit des künftigen „Wohnparks Am Ebenberg"
      steigern. Darüber hinaus soll das halbjährige Kultur- und
      Veranstaltungsprogramm der Landesgartenschau mit dazu beitragen, die Stadt
      Landau in der Pfalz als wichtiges Zentrum für Wirtschaft und Forschung,
      aber auch für Tourismus, Weinbau und Landwirtschaft weiter bekannt zu
      machen und nachhaltig zu stärken.
      Wettbewerbsaufgabe: Gesamtkonzeption für die dauerhafte Gestaltung der
      Freiräume innerhalb des zukünftigen „Wohnparks am Ebenberg“ unter
      Berücksichtigung der zu erhaltenden Gebäude sowie der vorgegebenen
      Baufelder und der Erschließungsstruktur aus der städtebaulichen
      Rahmenplanung; Ideen für eine Bebauungsstruktur innerhalb der vorgegebenen
      Baufelder; Gesamtkonzeption für die dauerhafte freiraumplanerische
      Gestaltung der Übergangszone zum Ebenberg („Grüngürtel Süd“) als
      Naherholungsraum mit Sport- und Freizeiteinrichtungen, der
      Trasseneinbindung einer geplanten Erschließungsstraße, der Gestaltung von
      Bodenmodellierungen sowie Gestaltungsideen für Brückenbauwerke,
      Funktionsgebäude und einen Aussichtspunkt; Ideen zur Gestaltung der
      Übergänge zum Siedlungs- und Landschaftsraum (Ideenteil);
      Ausstellungskonzept Landesgartenschau mit Darstellung der Gesamtkonzeption
      für das Ausstellungsjahr mit Themen- und Ausstellungsbereichen sowie
      Darstellungen zur Organisation der Landesgartenschau (Erschließung und
      Wegenetz, Einfriedung, Eingänge, Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche);
      detailierte Ausarbeitung eines Vertiefungsbereiches des
      Ausstellungskonzeptes.
      Der vorgesehne Investitionsrahmen der zur Realisierung anstehenden
      Maßnahmen für die dauerhafte Gestaltung beläuft sich auf ca. 10 500 000
      EUR (netto), weiterhin sind ca. 1 600 000 EUR (netto) für investive
      Maßnahmen zur Durchführung der Landesgartenschau vorgesehen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71222000, 71221000, 71410000

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
      Ja
      Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
      Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
      WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die Schweiz.
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die über die im § 19 Abs.1
      VOF erwähnte Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekten, Architekten
      oder Stadtplaner verfügen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen
      Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
      berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung
      Landschaftsarchitekt, Architekt oder Stadtplaner zu führen. Ist die
      Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so
      erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitekt, wer über ein
      Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
      7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255
      S. 22) entspricht.
      Teilnahmeberechtigt sind weiterhin juristische Personen nach § 4 Abs. 1
      VOF, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören,
      die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Architekten und Stadtplaner sind
      nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
      Die Federführung liegt bei dem Landschaftsarchitekten.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
      zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
      der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die
      Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß §
      19 Abs.1 VOF benennen.
      Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sowie sonstige
      Gesellschaften (Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und
      Gesellschaften bürgerlichen Rechts) sind ebenfalls teilnahmeberechtigt,
      wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft genannt und
      teilnahmeberechtigt ist.
      Wird von § 5 Abs. 6 VOF Gebrauch gemacht, gelten für die
      Leistungserbringer (andere Unternehmer) die Teilnahmeanforderungen, die an
      natürliche bzw. juristische Personen und an sonstige Gesellschaften
      gestellt werden.
      Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeits-/Bietergemeinschaft
      führen zum Ausschluss aller Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaften.
      Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen,
      der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
      Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen.
      Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS
      Offen

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
      1. Leitidee;
      2. Programmerfüllung und funktionale Anforderungen;
      3. Stadträumliche und freiraumplanerische Qualität;
      4. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      29.10.2010 - 17:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      29.10.2010 - 17:00

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben
      Ja
      Zahl und Wert der zu vergebenden Preise Insgesamt steht eine
      Wettbewerbssumme von 120 000,00 EUR (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
      zur Verfügung.
      Die Staffelung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 35 000,00 EUR; 2.
      Preis: 25 000,00 EUR; 3. Preis: 20 000,00 EUR; 4. Preis: 15 000,00 EUR; 5.
      Preis: 10 000,00 EUR; Anerkennungen, ges.: 15 000,00 EUR. Die Aufteilung
      der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts
      neu festgelegt werden.
      Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoß
      gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die
      übrigen Preisträger sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des
      Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls
      nichts anderes bestimmt hat.

      IV.5.3) Folgeaufträge:
      Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an
      den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
      Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
      Nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Siehe
      VI.2) Sonstige Informationen

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
      AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Namen der ausgewählten Preisrichter:
      1. Prof. Hermann Brenner, Landschaftsarchitekt, Landshut;
      2. Markus Gnüchtel, Landschaftsarchitekt, Kassel;
      3. Michael Heder, Stadtbaudirektor Stadt Landau;
      4. Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin, München;
      5. Prof. Guido Jax, Architekt, Koblenz;
      6. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn;
      7. Hans-Dieter Schlimmer, Oberbürgermeister Stadt Landau;
      8. Dr. Karl Schockert, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
      und Weinbau Rheinland-Pfalz;
      9. Gerhard Bukenberger, Projektgesellschaft Landesgartenschau
      Rheinland-Pfalz GmbH;
      10. Matthias Schmauder, Geschäftsführer LGS Landau 2014 GmbH;
      11. 5 Vertreter der Fraktionen des Stadtrates der Stadt Landau (1
      gemeinsame Stimme).
      Der Antrag auf Teilnahme ist zu richten an: BGHplan Umweltplanung und
      Landschaftsarchitektur GmbH, Kaiserstraße 15, 54290 Trier,
      DEUTSCHLAND/E-mail: MjE1WVZUXFZdMVNYWWFdUl8fVGBe/Fax: +49 651-1454626. Der
      Bewerberbogen kann bis spätestens 29.10.2010 unter www.bghplan.com
      abgerufen werden. Die Benutzung des Bewerberbogens wird empfohlen, sie ist
      nicht obligatorisch. Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht
      zurückgegeben. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft sind im Antrag
      auf Teilnahme sämtliche Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaft sowie
      ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der für die
      Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei unvollständigen
      Teilnahmeanträgen sind fehlende Unterlagen und Erklärungen nach
      Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen nach
      Versand der Aufforderung vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der
      Absendung.
      Termine: Ende der Frist für den Antrag zur Teilnahme: 29.10.2010, 17:00
      Uhr; entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei BGHplan Umweltplanung
      und Landschaftsarchitektur GmbH; Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab:
      1.11.2010 - die Wettbewerbsunterlagen werden den Wettbewerbsteilnehmern
      ausschließlich als Download unter www.bghplan.com zur Verfügung gestellt;
      schriftliche Rückfragen bis: 15.11.2010; Pflichtkolloquium mit
      Teilnehmern: 19.11.2010; die Teilnahme an dem Pflichtkolloquium ist
      Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb; Einlieferung der
      vollständigen Wettbewerbsarbeiten bis spätestens 10.1.2011, 16:00 Uhr bei
      der Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH, Königsstraße 21,
      76829 Landau i. d. Pfalz (Raum 220), DEUTSCHLAND; entscheidend ist der
      Zeitpunkt des Eingangs bei der Vergabestelle; Preisgerichtssitzung
      (voraussichtlich): 4./5.2.2011.
      Im Zusammenhang mit dem Pflichtkolloquium am 19.11.2010 besteht die
      Möglichkeit zur gemeinsamen Besichtigung des umzäunten Kasernenareals.
      Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts,
      einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung des
      Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen, mindestens
      die Leistungsphasen 2–5 bei der bei Vertragsabschluss gültigen HOAI,
      übertragen,
      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
      insbesondere,
      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
      realisiert werden soll,
      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer,
      dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine
      einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
      Für den Fall, dass die Ausloberin von der Realisierung teilweise oder
      vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer
      Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaigen
      entgangenen Gewinn oder Schadensersatz zu.
      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
      erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe des
      zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
      Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung
      zugrunde gelegt wird.
      Die Preisträger des Wettbewerbs werden gemäß § 3 Abs. 4 b) VOF zur
      Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Dabei gelten die folgenden
      Zuschlagskriterien:
      1. Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem
      Wettbewerbsverfahren/Gewichtung 45 %. Es können maximal 5 Punkte erreicht
      werden. Die maximale Punktzahl wird für den ersten Preis erreicht, für den
      2. Preis werden 4 Punkte, für den 3. Preis 3 Punkte, für den 4. Preis 2
      Punkte und für den 5. Preis 1 Punkt vergeben;
      2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes
      anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs-
      und Ausführungsphase zwecks Umsetzung der Projektziele des
      Auslobers/Gewichtung 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur
      Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige Angaben zur
      Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen und Maßnahmen zur Optimierung
      der Planungs- und Bauabläufe anhand eines vergleichbaren Projektes
      darzustellen sowie, bezogen auf die zu beauftragenden Leistungen, Angaben
      zum vorgesehenen Projektteam, Angaben zu Nachunternehmern und Angaben zur
      Sicherstellung der örtlichen Präsenz während der Planungs- und
      Objektüberwachungsphase. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und
      bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird
      die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
      3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des Wettbewerbsentwurfes
      anhand der Darstellung der Termin- und Kostenkontrolle/Gewichtung 20 %. Es
      können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Maßnahmen zur Termin- und
      Kostenkontrolle anhand eines vergleichbaren Projektes darzustellen sowie
      Angaben zum konkreten Leistungszeitraum für die zu beauftragenden
      Leistungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem
      oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale
      Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
      4. Qualifikation und berufliche Eignung des Projektleiters/Gewichtung 10
      %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
      maximalen Punktzahl ist eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung
      darzustellen, die die Umsetzung eines vergleichbaren Projektes beinhaltet.
      Bei geringerer Berufserfahrung und bei fehlender Erfahrung in der
      Umsetzung eines vergleichbaren Projektes wird die maximale Punktezahl in
      0,5 Punkte-Schritten abgestuft;
      5. Honorar/Gewichtung 5 %. Ein beziffertes Honorarangebot ist nicht
      vorzulegen. Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt
      gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Erwartet
      werden die Honorarkomponenten für ein Honorar gemäß § 6 (1), 33, 35, 38,
      44 und 14 HOAI sowie Angaben zu Stundensätzen zur Ermittlung eines
      Zeithonorars für Besondere Leistungen. Es können maximal 3 Punkte erreicht
      werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches
      Angebot ausgehend vom Mindestsatz sowie ausgehend von den Stundensätzen
      nach der Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT),
      Stand: August 2009, notwendig. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die
      maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
      Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom
      Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits- und Bietergemeinschaft
      von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine
      Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und
      Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für Personenschäden von mindestens
      3 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die
      Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im
      Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die
      Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung
      stehen.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
      Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvK29pbT1qdHNpdCtvaW0rYWI=
      Tel. +49 6131-162234
      Internet: http://www.mwvlw.rlp.de
      Fax +49 6131-162113

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Fristen gemäß § 107 (3) GWB.
      Wird auf eine Rüge durch die Vergabestelle erklärt, dass sie dieser Rüge
      nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang
      der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Eine Rüge
      im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss innerhalb von 5
      Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
      Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VkWmUcYFpeHFJT
      Tel. +49 6131-162234
      Internet: http://www.mwvlw.rlp.de
      Fax +49 6131-162113

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      15.10.2010

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 20.10.2010
Ergebnis veröffentlicht 10.02.2011
Zuletzt aktualisiert 11.03.2016
Wettbewerbs-ID 2-52934 Status
Seitenaufrufe 13663