Offener zweiphasiger Ideenwettbewerb „Nordweststadt Frankfurt am Main“
Auslober:
Stadt Frankfurt am Main
vertreten durch das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main
Kurt-Schumacher-Straße 10
D-60311 Frankfurt am Main
Koordination/Betreuung:
ANP - Architektur- und Planungsgesellschaft mbH,
z. Hd. Frau Ettinger-Brinckmann / Herrn Büsscher
Hessenallee 2
D-34130 Kassel
Tel.: 0561/707750
E-mail: MTdiZ19oOXBbJl9fZiZnaGtdcF5sbSddXg==
Art des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb wird als offener interdisziplinärer zweiphasiger Ideenwettbewerb für eine städtebauliche Planung im anonymen Verfahren durchgeführt (§ 3 Abs. 3 RPW).
Zulassungsbereich:
EWR/WTO – GPA-Staaten
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, die Nordweststadt – eine Großsiedlung der Moderne der frühen 1960er Jahre – behutsam weiterzuentwickeln und damit geänderten Anforderungen an Wohnen und Wohnumfeld anzupassen. Die Nordweststadt ist auf Grundlage eines preisgekrönten Entwurfs als sozialräumlich stimmiges Gefüge geplant und realisiert worden. Heute ist daraus ein differenzierter Stadtteil mit unterschiedlichsten Eigentümer- und Mieterstrukturen geworden, der bei den Bewohnern immer noch, nicht zuletzt aufgrund seiner städtebaulichen Strukturen, sehr beliebt ist. Die Potentiale der Siedlung sind im Hinblick auf zukünftige Anforderungen zu klären: Vitalisierung kleiner Zentren, Verbesserung der Orientierung, Qualifizierung der öffentlichen und privaten Freiflächen, Neuordnung des ruhenden Verkehrs sind einige der Stichworte.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst einen für die Nordweststadt typischen Teilbereich des Bestandsgebietes mit ca. 44 ha sowie zudem einen Planungsbereich für eine Siedlungserweiterung von ca. 9 ha. In Phase I findet die Erarbeitung grundlegender Lösungsansätze für die städtebauliche Gesamtsituation statt. Das Preisgericht wählt aus Phase I 15–20 Teilnehmer auf Grundlage der Lösungsansätze aus. Phase II beinhaltet die Durcharbeitung und Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes sowie Entwurfskonzepte, die exemplarischen Charakter für die Siedlung haben sollen, für Vertiefungsbereiche.
Teilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind bindende Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Städtebauarchitekten und/oder Architekten mit Landschaftsarchitekten. Damit sind folgende Arbeitsgemeinschaften zulässig:
• Stadtplaner/Städtebauarchitekt und Landschaftsarchitekt
• Architekt und Landschaftsarchitekt
• Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Architekt und Landschaftsarchitekt
Sofern in einem Büro die geforderten Disziplinen vertreten sind, indem dort in die Architektenkammer (oder vergleichbar) eingetragene Stadtplaner/Städtebauarchitekten/Architekten und Landschaftsarchitekten beschäftigt sind, so kann sich dieses Büro auch alleine bewerben. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Die Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern wird empfohlen. Die Architekten bzw. Mitglieder der Architektenarbeitsgemeinschaften, sämtliche Mitarbeiter und eventuell hinzugezogene Sachverständige/Fachingenieure sind in der Verfassererklärung namentlich zu nennen.
Der Auslober behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung nach Abschluss des Verfahrens zu überprüfen.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Landes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen als Stadtplaner/Städtebauarchitekt, Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU. Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Sachverständige/Fachingenieure unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Preisrichter:
• Ulrich Baier, Fraktion Die Grünen, Frankfurt am Main
• Martin Daum, CDU-Fraktion, Frankfurt am Main
• Prof. Thomas Dilger, Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt, Wiesbaden / Frankfurt am Main
• Prof. Dr. Werner Durth, Architekt und Soziologe, Darmstadt
• Prof. Undine Giseke, Landschaftsplanerin, Berlin
• Frank Junker, ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
• Prof. Cornelia Müller, Landschaftsarchitektin, Berlin
• Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup, Dipl.- Ing. Stadtplanung, Leipzig / Berlin
• Klaus Oesterling, SPD-Fraktion, Frankfurt am Main
• Martin Oster, Vorsitzender des Städtebaubeirates, Frankfurt am Main
• Edwin Schwarz, Dezernat IV - Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz, Frankfurt am Main
Wettbewerbssumme:
80.000 €
Anmeldungszeitraum:
05.11.2010 – 06.12.2010
Terminplan:
Laufzeit Phase I: 12.11.2010 – 21.01.2011
Rückfragen: bis 06.12.2010
Kolloquium Phase I: 09.12.2010
Preisgericht Phase I: 8. KW 2011
Laufzeit Phase II: 07.03.2011 – 15.04.2011
Kolloquium Phase II: 11. KW 2011
Preisgericht Phase I: 20. KW 2011
Weiter Informationen finden Sie unter www.wb-ffm-nordwest.de