BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landkreis Traunstein
Ludwig-Thoma-Straße 2-3
z. H. Herrn Wagner
83278 Traunstein
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5WV2JoWlNgG1dcVVNcV1NjYFMcUlM=
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWGZnWF9fWDNbXGdtX1hlIFxhWlhhXFhoZVghV1g=
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVGJjVFtbVC9XWGNpW1RhHFhdVlRdWFRkYVQdU1Q=
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Traunreut.
NUTS-Code DE21M
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000, 71327000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Generalsanierung und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums
Traunreut.
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6.
Stufenweise Beauftragung von Leistungen der Tragwerksplanung für die
bauabschnittsweise durchzuführenden Maßnahmen Generalsanierung,
Teilabbruch und Teilneubau des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums Traunreut im
laufenden Schulbetrieb.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 14 000 000 EUR (brutto,
Kostengruppe 200 – 700 DIN 276).
Die Maßnahme erstreckt sich voraussichtlich über 5 Jahre.
Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und
Genehmigungsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme beauftragt (stufenweise /
abschnittsweise Beauftragung).
Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen nach Vorliegen der
finanziellen Absicherung zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,- EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,- EUR.
Bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder
Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
HOAI (in der zum Vertragsabschluss gültige Fassung).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten. Bietergemeinschaften haben das
federführende Mitglied zu benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf
den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten
(gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit
Unternehmen verknüpft sind (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4 VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000,- EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,- EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von bis zu 5 vergleichbaren Referenzprojekte für die
ausgeschriebene Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2007-2009).
Die Referenzen werden im Auswahlverfahren nach folgenden Kriterien
gewertet:
— Erfahrungen in der Tragwerksplanung bei Projekten mit vergleichbarem
Schwierigkeitsgrad (Versammlungsstätte bzw. Maßnahme unter laufendem
Betrieb),
— Erfahrungen in der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 2-6 gemäß § 49
HOAI,
— Erfahrungen in der Tragwerksplanung von Maßnahmen vergleichbarer oder
übersteigender Größenordnung.
(Gesamtkosten > 10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700)).
Es werden ausschließlich Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung in
den vergangenen 3 Jahren (ab einschließlich 2007) erfolgte oder zum
Abschluss gebracht wurde.
Die erfolgreiche Bearbeitung jedes benannten Referenzprojektes ist durch
eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen / deren Referenzen. Es können für den Projektleiter
sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen
angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Anhand der Referenzprojekte sollte dargestellt werden, dass seitens des
Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und
Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Die Referenzen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters werden im Auswahlverfahren nach folgenden Kriterien
gewertet:
— Erfahrungen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters
in der Tragwerksplanung bei Projekten mit vergleichbarem
Schwierigkeitsgrad (Versammlungsstätte bzw. Maßnahme unter laufendem
Betrieb),
— Erfahrungen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters
in der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 2-6 gemäß § 49 HOAI,
— Erfahrungen des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters
in der Tragwerksplanung von Maßnahmen vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Gesamtkosten > 10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700)).
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter ist
durch Vorlage von Studiennachweisen o. ä. nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bayerisches
Baukammerngesetz und Bayerische Bauordnung oder vergleichbare Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Mitteilung der Kommission vom 19.12.2008 Nr. IP/08/2040.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
Fachliche Qualifikation (
III.2.3.1) 60 %.
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden.
(5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte)
Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das Referenzprojekt, bei welchem die Leistungen der Tragwerksplanung
erbracht wurden, hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades nach folgenden
Kriterien vergleichbar? Im Falle, dass das Referenzprojekt eine
Versammlungsstätte beinhaltet, werden 2 Punkte vergeben. Ist dies nicht
der Fall, werden keine Punkte vergeben.
Im Falle, dass das Referenzprojekt unter laufendem Betrieb realisiert
wurde, werden 2 Punkte vergeben. Ist dies nicht der Fall, werden keine
Punkte vergeben. Es werden maximal 4 Punkte vergeben.
— Wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerkplanung gemäß § 49 HOAI
erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-6 erbracht wurden, werden 4 Punkte
vergeben. Bei geringerem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten
Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 % nach HOAI)
gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt wurden seitens des Bewerbers die Leistungsphasen 3-6 gemäß
§ 49 HOAI erbracht. Hier erhält der Bewerber 3,588 Punkte.
Berechnungsmethode: 87 % / 97 % x 4 Punkte),
— Ist das Referenzprojekt, bei welchem die Leistungen der Tragwerksplanung
erbracht wurden, vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung
(Gesamtkosten > 10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das
Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10
000 000,00 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 4 Punkte vergeben.
Bei geringeren Gesamtkosten als 10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700)
wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 7 500 000 EUR werden 3 Punkte
vergeben. Berechnungsmethode: 7 500 000 EUR / 10 000 000,00 EUR x 4
Punkte).
Personelle Besetzung (
III.2.3.2) 40 %.
Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des
stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden.
D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den
Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter
können insgesamt 40 Punkte erzielt werden.
(2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte)
Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das Referenzprojekt, bei welchem die Leistungen der Tragwerksplanung
durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter erbracht
wurden, hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades nach folgenden Kriterien
vergleichbar? Im Falle, dass das Referenzprojekt eine Versammlungsstätte
beinhaltet, werden 0,833 Punkte vergeben. Ist dies nicht der Fall, werden
keine Punkte vergeben. Im Falle, dass das Referenzprojekt unter laufendem
Betrieb realisiert wurde, werden 0,833 Punkte vergeben. Ist dies nicht der
Fall, werden keine Punkte vergeben,
— Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter die
Leistungsphasen 2-6 der Tragwerkplanung gemäß § 49 HOAI erbracht? Wenn die
Leistungsphasen 2-6 erbracht wurden, werden 1,666 Punkte vergeben. Bei
geringerem Leistungsumfang werden die tatsächlich durch den Projektleiter
bzw. stellvertretenden Projektleiter erbrachten Leistungsphasen den
geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 % nach HOAI) gegenübergestellt
und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt
wurden seitens des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters die Leistungsphasen 3-6 gemäß § 49 HOAI erbracht. Hier
erhält der Bewerber 1,495 Punkte. Berechnungsmethode: 87 % / 97 % x 1,666
Punkte),
— Ist das Referenzprojekt, bei welchem die Leistungen der Tragwerksplanung
durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht
wurden, vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten >
10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt
vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000,00 EUR
brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,666 Punkte vergeben. Bei
geringeren Gesamtkosten als 10 000 000,00 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird
die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem
Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 7 500 000 EUR werden 1,25
Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 7 500 000 EUR / 10 000 000,00 EUR x 1,666 Punkte).
Die 3 Bewerber, die auf Basis der oben beschriebenen Wertungssystematik
die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen
Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los,
welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert
werden.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
22.12.2010 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich an
MjExa1pnXFZXWmhpWmFhWjVdXmlvYVpnIl5jXFpjXlpqZ1ojWVo= zu richten.
Für das Vergabeverfahren werden keine Bewerbungsunterlagen seitens der
Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Bei der Zusammenstellung der
Unterlagen ist auf die Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf eine
übersichtliche Ausgestaltung zu achten.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben. Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
„Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Tragwerksplanung für das
Johannes-Heidenhain-Gymnasium in Traunreut – Nicht vor Submissionstermin
öffnen“. Ist die Bewerbung nicht als Teilnahmeantrag gekennzeichnet und
wird das Kuvert dadurch vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote
bzw. Teilnahmeanträge geöffnet, kann diese beim weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt werden. Die Bewerbung wird ausgeschlossen.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform einzureichen. Auf
elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails,
Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht
zugelassen.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
10.12.2010