BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Landkreis Berchtesgadener Land, SG 130
Salzburger Straße 64
Kontakt: Hrn. Willberger
z. H. Klaus Willberger
83435 Bad Reichenhall
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8651773553
E-Mail: MjE2W1xRZWMeZ1lcXFJVYldVYjBcYlEdUldcHlRV
Fax +49 8651773527
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.lra-bgl.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Objektplanungsleistung für die Generalsanierung der Bestandsgebäude des
Karlsgymnasiums in Bad Reichenhall.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Landkreis Berchtesgadener Land, Bad
Reichenhall.
NUTS-Code DE215
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Angebot für die Architektenleistung der Generalsanierung der
Bestandsgebäude des Karlsgymnasiums in Bad Reichenhall, bestehend aus:
Zentralbau, Fachtrakt und Erweiterungsbau. Für die Gebäude liegen
hinsichtlich Brandschutz, Statik, sicherheitstechnischer Anlagen,
Energieeinsparmaßnahmen, allgemeinem Bauunterhalt und Schulausstattung
z.T. Untersuchungen bzw. Konzepte vor. Zunächst ist die Kostenberechnung
zu erstellen und zu klären ob die Voraussetzungen für die Förderung im
Rahmen einer Generalsanierung vorliegen. Anschließend sollen die
Maßnahmen, mit der Maßgabe der gewährten Förderung, in den Jahren 2012 ff.
umgesetzt werden. Da der Schulbetrieb fortgeführt werden muß, erfolgen die
Maßnahmen in Abschnitten, im wesentlichen jeweils in den Sommerferien.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
— Leistungen der Objektplanung (§ 33 und Anlage 11 der HOAI).
Die einzelnen Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Zunächst
werden die Leistungen, die für die Klärung bzw. Einreichung des
Förderantrags notwendig sind, beauftragt (voraussichtlich LPH 2 und LPH 3
teilweise).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie
Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Weiterbeauftragung erfolgt
vorbehaltlich der Finanzierung durch die Förderbehörden und der
notwendigen Beschlüsse.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 2.5.2011. Ende: 11.9.2016
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherungfür Personenschäden: 1 000
000 EUR für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Nichtvorlage
der Berufshaftpflichtversicherung oder zumindest der Deckungszusage im
Auftragsfall führt zum Verfahrensausschluss.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Die Leistungsabgrenzung nach Leistungsphasen ist darzustellen.
Nachunternehmer oder Sub-Auftragsverhältnisse sind nicht zugelassen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Beschreibung des Unternehmens, insbesondere
Unternehmenszweck und Haupttätigkeit;
b) Eigenerklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs.6 Satz 1 und § 4
Abs. 9 VOF nicht vorliegen;
c) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, gemäß § 4 Abs. 2 VOF;
d) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit
Unternehmen verknüpft ist, gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung in Höhe von jeweils 1 000 000 für
Personen- und sonstige Schäden, gemäß § 5 Abs. 4a VOF;
b) eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
Geschäftsjahren, gemäß § 5 Abs. 4c VOF.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der
Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen
verantwortlichen Person oder Personen, gemäß § 5 Abs. 5a VOF;
b) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
aus dem Bereich der Objektplanung bei vergleichbaren Schulsanierungen mit
tabellarischer Angabe der Objektbezeichnung, der anrechenbaren Kosten, der
Leistungszeit, dem erbrachten Leistungsbild und der Leistungsphasen, sowie
der öffentlichen bzw. privaten Auftraggeber mit Ansprechpartnern oder
entsprechenden Bescheinigungen, gemäß § 5 Abs. 5b VOF.
Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Die Referenzen müssen mindestens im
Planungsstadium sein. Die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen
Leistung wird anhand folgender Kriterien geprüft:
— Art und Umfang des Objekts,
— Beauftragtes Leistungsbild und Leistungsphasen.
c) Es werden max. 4 Projekte gewertet. Angabe über die technische Leitung,
gemäß § 5 Abs. 5c VOF, insbesondere des vorgesehenen Projektleiters unter
Angabe dessen Referenzen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß
Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
"Ingenieur" und/oder "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen
Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren
satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und
der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der
Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die
natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt,
die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: HOAI; Bayerisches
Architekten- und Ingenieurgesetz.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens
(Auswahlverfahren):
Fachliche Eignung 100 Punkte, davon.
— Referenzprojekte (Punkt III.2.3 b) 60 Punkte, davon 50 % auf Art und
Umfang des Objekts und 50 % auf Leistungsphase und Leistungsbild,
— Projektleiter (Punkt III.2.3 c): 40 Punkte.
Ein Teilnehmer der die Wertungskriterien sehr gut erfüllt, erhält die
höchste Punktzahl. Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Pro Referenz können jeweils maximal 10 Punkte erreicht werden.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 4.3.2011
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
10.3.2011 - 14:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Bayerstraße 30
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 895143-647
Fax +49 895143-767
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
27.1.2011