WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Königsteiner Straße 73
Kontakt: Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Fachbereich Bauen und
Entwickeln
z. H. Helmut Kern, Abteilungsleiter Gebäude und Liegenschaften
65812 Bad Soden am Taunus
DEUTSCHLAND
Tel. +49 6196208310
E-Mail: MjEyXFlgYWloIl9ZZmI0Z2hVWGghVlVYIWdjWFliIlhZ
Fax +49 6196208365
Internet-Adresse(n)
www.stadt-bad-soden.de
Weitere Auskünfte erteilen: a:dk architekten datz kullmann
Schillerplatz 16
Kontakt: a:dk architekten datz kullmann
z. H. Christof Kullmann, Christian Datz
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel. +49 61312758350
E-Mail: MTVyXXJrXG1mY1xwbjtcKF9mKV9g
Fax +49 613127583511
Internet: www.a-dk.de/wbwparkhaus
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
a:dk architekten datz kullmann
Schillerplatz 16
z. H. Christof Kullmann, Christian Datz
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel. +49 61312758350
E-Mail: MThvWm9oWWpjYFltazhZJVxjJlxd
Fax +49 613127583511
Internet: www.a-dk.de/wbwparkhaus
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: a:dk architekten datz kullmann
Schillerplatz 16
z. H. Christof Kullmann, Christian Datz
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
Tel. +49 61312758350
E-Mail: MTluWW5nWGliX1hsajdYJFtiJVtc
Fax +49 613127583511
Internet: www.a-dk.de/wbwparkhaus
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber
Realisierungswettbewerb Neubau Parkhaus am Bahnhof mit Ideenteil.
II.1.2) Kurze Beschreibung
Die Stadt Bad Soden am Taunus betreibt derzeit die Neuordnung des Bereichs
rund um den bestehenden Bahnhof zwischen Königsteiner Straße,
Salinenstraße und der Kronberger Straße mit dem Übergang zum Kurpark.
Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung sollen das bestehende Parkhaus und
der Busbahnhof rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Dabei
soll der Busbahnhof ganz oder teilweise in das Erdgeschoss des neuen
Parkhauses integriert werden.
Das neue Parkhaus soll mindestens 280 PKW-Stellplätze aufweisen. Der
Busbahnhof wird voraussichtlich ca. 6 Halteplätze aufnehmen.
Um eine angemessene städtebauliche und architektonische Qualität
sicherzustellen, führt die Stadt Bad Soden am Taunus einen
Realisierungswettbewerb für das Parkhaus mit integriertem Busbahnhof
durch.
Für die an den Neubau grenzenden Freibereiche wird gleichfalls eine
hochwertige gestalterische Lösung gesucht. Hierfür wird das
Wettbewerbsgebiet um einen entsprechenden Ideenteil erweitert.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER
Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Anwendung und
Anerkennung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) ist für Auslober
und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich.
Folgende Nachweise werden gefordert:
— Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers kein Ausschlussgrund
nach §4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers kein Ausschlussgrund
nach §4 Abs. 9 VOF vorliegt,
— Auskunft über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
des Bewerbers erfolgt ausschließlich durch Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Mindestdeckungssumme 2 000 000 EUR
bei Personenschäden, 1 500 000 EUR bei sonstigen Schäden je Schadensfall).
Ausreichend ist hierfür zunächst die Erklärung, im Auftragsfall ist eine
Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
— Nachweis der Berufszulassung,
— Nachweis der Realisierung einer oberirdischen Großgarage (gemäß
Garagenverordnung mind. 1 000 qm Nutzfläche) in den vergangenen 10 Jahren
als Referenz.
Durch diese Referenz soll der Teilnehmer die Fähigkeit zur Planung und
Realisierung (LP 2-5) eines Parkhauses mit.
— qualitätvoller städtebaulicher Einfügung (über Gestaltung des Volumens),
— hoher Gestaltungsqualität der Fassaden,
— hoher Gestaltungsqualität der inneren Erschließung
(Zugänge,Treppenhäuser),
— hoher Gestaltungsqualität der Parkebenen (Übersichtlichkeit, Belichtung,
Farben, Oberflächen) nachweisen.
Für die geforderten Nachweise steht unter www.a-dk.de/wbwparkhaus ein
Formular zum Download zur Verfügung.
Die Nachweise sollen bis zu dem unter IV.4.3 genannten Schlusstermin per
Post oder Kurier an die im Anhang A III genannte Adresse gesendet werden.
Es werden 2 Kategorien gebildet:
A - erfahrene Büros.
B - Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen.
Die Teilnehmer werden anhand der eingereichten Referenz durch ein
Auswahlgremium ausgewählt. Dem Auswahlgremium gehören zwei freie
Architekten als unabhängige Fachleute an.
Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen dürfen die Referenz auch
als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht haben, sofern dieses Büro
die Tätigkeit als Projektleiter schriftlich bestätigt und sich nicht
selbst um die Teilnahme am Wettbewerb bewirbt. Alternativ hierzu dürfen
Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen anstelle eines realisierten
Projektes auch einen Wettbewerbsbeitrag für eine oberirdische Großgarage
(gemäß Garagenverordnung) einreichen.
Berufsanfänger sind Architekten, deren Diplom am Tag der Bekanntmachung
nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt. Bewerber belegen dies mit der Kopie
ihrer Diplomurkunde, die sie den Bewerbungsunterlagen beifügen.
Kleinere Büroorganisationen beschäftigen nicht mehr als 4 qualifizierte
Mitarbeiter. Darin eingeschlossen sind die Büroinhaber, die Partner oder
Gesellschafter, die fest angestellten und die freiberuflichen Mitarbeiter.
Bewerber belegen dies in Form einer Eigenerklärung.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN
Ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten
teilnahmeberechtigt. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie
– gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS
Nichtoffen
Gewünschte Teilnehmerzahl Mindestzahl 10. / Höchstzahl 25
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE
Die Kriterien für die Bewertung der von den ausgewählten Teilnehmern
eingereichten Wettbewerbsbeiträgen werden in der Wettbewerbsauslobung
benannt.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf
Teilnahme
9.5.2011 - 14:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme
verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben
Ja
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise — 1. Preis: 23 000 EUR,
— 2. Preis: 12 500 EUR,
— 3. Preis: 7 500 EUR.
Für Anerkennungen stehen insgesamt 5 000 EUR zur Verfügung.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend
Nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Hans-Peter Achatzi, Köln/Berlin
2. Prof. Marc Grief, Mainz
3. Prof. Kerstin Schulz, Darmstadt
4. Karl Bauer, Landschaftsarchitekt, Karlsruhe
5. Norbert Altenkamp, Bürgermeister der Stadt Bad Soden am Taunus
6. Helmut Kern, Abteilungsleiter Gebäude und Liegenschaften, Stadt Bad
Soden am Taunus
7. Michael Henninger, Abteilungsleiter Stadtentwicklung und Bauberatung,
Stadt Bad Soden am Taunus
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS
AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wird auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 107 GWB hingewiesen. Nach § 107 Abs. 3
GWB ist ein Antrag insbesondere unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 615112-0 / Fax +49 615112-6313.
E-Mail: MjE5XVxgYWBhUllZUi1fXVFOG1VSYGBSWxtRUg==.
http://www.rpda.hessen.de.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Bierstädter Straße 2, 65189 Wiesbaden, DEUTSCHLAND.
Tel. +49 6111738-0 / Fax +49 6111738-40.
E-Mail: MTFobWVuP2BqZy1jZA==.
http://www.akh.de.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
6.4.2011