BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
Helmholtz-Gemeinschaft
Linder Höhe
Kontakt: Baumanagement West
z. H. Herrn Stellmach
51147 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 22036013929
E-Mail: MjE0ZFdgVyBlZldeXl9TVVoyVl5kIFZX
Fax +49 22036012125
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.dlr.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Sandstraße 31
z. H. Herrn Baumgartner
80335 München
DEUTSCHLAND
Tel. +49 892555950
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVmRlVl1dVjFZWmVrXVZjHlpfWFZfWlZmY1YfVVY=
Fax +49 8925559511
Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Eingetragener Verein
Sonstiges Forschung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Medien 2010 - Kühlwasser/Leistungen der Objektplanung für
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 40 ff HOAI.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Köln-Porz.
NUTS-Code DEA23
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Medien 2010 - Kühlwasser.
Darstellung der bedarfsauslösenden Gründe.
Das in der Liegenschaft des DLR Standorts Köln-Porz vorhandene
Kühlwassersystem mit der zentralen Rückkühlung versorgt die
angeschlossenen Gebäude, vorrangig für Forschungszwecke, mit Kühlwasser.
Die Abnehmer von Kühlwasser unterteilen sich in Großverbraucher und
Kleinabnehmer, welche grundsätzlich unterschiedliche Anforderungsprofile
aufweisen.
Für die angeschlossenen Großverbraucher reicht die vorhandene Kühlleistung
nicht mehr aus. Des Weiteren wird beabsichtigt, in den nächsten Jahren
zusätzliche Großverbraucher an die zentrale Kühlung anzuschließen.
Für die Kleinverbraucher sind die Qualitäten des Rückkühlwassers nicht
ausreichend. Durch den offenen Kühlwasserkreislauf werden Verschmutzungen
eingetragen und es entsteht ein hoher Aufwand für den Forschungsbetrieb.
Bei der Rückkühlanlage handelt es sich um eine in vielen Jahrzehnten
gewachsene Struktur, bei der keine einheitlichen Rahmenbedingungen für die
Verbraucher definiert wurden.
Eine Sanierung der um 1960 errichteten Kühlwasseranlage erfolgte in den
1980er Jahren in Form einer Zementauskleidung der Stahlrohrleitungen. Die
nun 50 Jahre alten Leitungen haben ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
erreicht, bzw. überschritten und sind aus wirtschaftlichen und technischen
Gründen nicht mehr zu erhalten.
Ziel.
Auf Basis eines neuen Kühlwasserversorgungskonzeptes soll das weitläufige
Kühlwassernetz für die einige Kleinverbraucher durch dezentrale Lösungen
ersetzt werden und die neue Kühlturmtechnik mit kurzen Wegen möglichst nah
an die Lastschwerpunkte gebracht werden. Dies gilt auch unter dem Aspekt
der hohen Installationsdichte an versorgungstechnischen Installationen in
den Straßen. Die angestrebten Maßnahmen werden zu einer deutlichen
Verbesserung der Rückkühlsituation für alle Verbraucher (Großverbraucher
und Kleinverbraucher) führen. Störungen im Forschungsbetrieb durch die
wesentlich zu klein dimensionierte Rückkühlung werden nicht mehr
auftreten. Weiterhin wird die in Zukunft zur Verfügung stehende
Kühlleistung im Sommer den Schichtbetrieb in den Forschungsanlagen auf ein
nicht vermeidbares Maß begrenzen. Erreicht wird außerdem eine Ausweitung
der den Kunden angebotenen Versuchszeit.
Ferner wird durch die Neukonzeption mit Definition der Rahmenbedingungen
im Betrieb der Anlage ein großes Potenzial zur Reduzierung der
Betriebskosten für elektrische Energie, Trink- und Abwasser erwartet.
Bedarfsgruppe Großverbraucher:
— Neubau Kühlturmanlage für Geb. 43 Verdichterzentrale ("'Insel A"),
Kühlleistung: 43,67 MW,
— Neubau Kühlturmanlage für die HBK's ("Insel B"), Kühlleistung: 18 MW,
— Sanierung Versorgungseinheit um die Bestandskühlturme für Geb. 30, 38,
42, ("Insel C"), Kühlleistung: 13,28 MW.
Für die o.g. Großverbraucher sollen an die Besonderheiten der einzelnen
Verbraucher angepasste Kühlturmkonzepte entwickelt werden.
Bedarfsgruppe Kleinverbraucher (Standardkühltechnik):
— Geb. 24,
— Geb. 28,
— Geb. 51/53.
Die o.g. Kleinverbraucher sollen durch jeweils eigene, den
unterschiedlichen Verbrauchsstrukturen entsprechende Kälte- und
Kühlsysteme versorgt werden.
Inhalt und Umfang der Maßnahme.
Neuerrichtung und Optimierung des Kühlwasserversorgungssystems auf dem
Gelände des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.
V.) am
Standort Köln-Porz.
Nach derzeitigem Stand wird von einer Planungs- und Ausführungszeit
(Z-Bau-Maßnahme) von 3 ¾ Jahren ausgegangen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71300000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Medien 2010 - Kühlwasser.
Neuerrichtung und Optimierung des Kühlwasserversorgungssystems auf dem
Gelände des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.
V.) am
Standort Köln-Porz.
Derzeitige Kostenschätzung:
Kostengruppen 200-700, DIN 276: ca. 14 400 000 EUR netto.
Kostengruppe 300, DIN 276 (Auftragsgegenstand): ca. 3 200 000 EUR netto
(Kgr. 300).
Leistungsbeschreibung:
Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 2-9
gemäß §§ 40 ff HOAI.
Stufenweise Beauftragung:
In einer ersten Beauftragungsstufe ist beabsichtigt, zunächst die
Leistungsphasen 2-3 (Vorplanung, Entwurfsplanung) zu beauftragen. Die
weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen
Absicherung beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren
Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 9.8.2011. Ende: 1.7.2015
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2
000 000,00 EUR, für sonstige Schäden: 2 000 000,00 EUR bei einem in der EG
zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt vergütet abweichend von der
HOAI die Ansätze der RBBau.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
benennen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
zu bestätigen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR, für
sonstige Schäden: 2 000 000,00 EUR.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebene
Leistungen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b
VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung/Komplexität vergleichbar,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kgr. 300 > 3
000 000 EUR netto),
— Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 40 ff HOAI)
erbracht,
— mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 42 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter
sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen
angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren
Maßnahmen vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des
Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt
sein:
— Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung/Komplexität vergleichbar,
— Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kgr. 300 > 3
000 000 EUR netto),
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden
mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 42 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä.
nachzuweisen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/oder "Architekt" berechtigt
sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
Qualifikation 60 % (siehe
III.2.3.1). hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte.
Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt
vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt mit der
ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der
Aufgabenstellung/Komplexität vergleichbar? Es können maximal 2,5 Punkte
erzielt werden. Geringe Punkte werden vergeben, wenn das angegebene
Referenzprojekt z.B. eine geringere Komplexität aufweist. 0,0 Punkte
werden vergeben, wenn das angegebene Referenzprojekt in keiner Weise mit
der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar ist. - Ist das
angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Kosten der Kgr. 300 > 3 000 000 EUR netto (Kgr. 300))? Wenn
das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist
(3 000 000 EUR netto oder mehr (Kgr. 300)) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei
geringeren Kosten der Kostengruppe 300 als 3 000 000 EUR netto wird die zu
vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt
mit Kosten der Kostengruppe 300 in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,67
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/3 000 000 EUR x 2,5
Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt Leistungen der
Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 40 ff HOAI) erbracht? Wenn ja,
werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. -
Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen
2-8 (gem. § 42 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt
wurden, werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem
Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den
geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 95 % nach HOAI) gegenübergestellt
und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die
Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,71 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 65 %/95 % x 2,5 Punkte) - Befindet sich das angegebene
Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits
abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe
III.2.3.2). hieraus:
Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je
angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der
maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw.
stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das
angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme
hinsichtlich der Aufgabenstellung/Komplexität vergleichbar? Es können
maximal 2,0 Punkte erzielt werden. Geringe Punkte werden vergeben, wenn
das angegebene Referenzprojekt z.B. eine geringere Komplexität aufweist.
0,0 Punkte werden vergeben, wenn das angegebene Referenzprojekt in keiner
Weise mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar ist. -
Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender
Größenordnung (Kosten der Kgr. 300 > 3 000 000 EUR netto (Kgr. 300))? Wenn
das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist
(3 000 000 EUR netto oder mehr (Kgr. 300)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei
geringeren Kosten der Kostengruppe 300 als 3 000 000 EUR netto wird die zu
vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt
mit Kosten der Kostengruppe 300 in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,0
Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/3 000 000 EUR x 1,5
Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw.
stellvertretenden Projektleiter (gem. § 42 HOAI) erbracht? Wenn die
Leistungsphasen 2-5 bzw. die Leistungsphasen 6-8 erbracht wurden, werden
1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die
tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
(LPH 2-5 = 65 % bzw. LPH 6-8 = 30 % nach HOAI) gegenübergestellt und
daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die
Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 1,04 Punkte vergeben.
Berechnungsmethode: 45 %/65 % x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene
Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g.
Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars
beigefügt.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Medien 2010 – ING
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 3.6.2011
- 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
3.6.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu
erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
MTF1ZHFmYGFkcnNka2tkP2doc3lrZHEsaG1mZG1oZHRxZC1jZA==, Fax: +49 8925559511 angefordert
werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Tel. +49 22894990
Fax +49 2289499163
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. in der
Helmholtz-Gemeinschaft
Linder Höhe
51147 Köln
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE5X1JbUhtgYVJZWVpOUFUtUVlfG1FS
Tel. +49 22036013929
Internet: http://www.dlr.de
Fax +49 22036012125
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
2.5.2011