BAUKONZESSION
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Jena, Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ)
Postfach 100 338
07703 Jena
DEUTSCHLAND
Tel. +49 3641497001
E-Mail: MTZFQ0Q6ZF9oWyheXw==
Fax +49 3641497005
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers http://www.kij.de
Weitere Auskünfte erteilen: DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Laurentiusstr. 21
z. H. Selim Mercan
42103 Wuppertal
DEUTSCHLAND
Tel. +49 20224571-0
E-Mail: MjExYGRjaVZgaTVZaiJZXlpZWmdeWF1oI1la
Fax +49 20224571-45
Internet: http://www.du-diederichs.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: DU
Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Laurentiusstr. 21
z. H. Selim Mercan
42103 Wuppertal
DEUTSCHLAND
Tel. +49 20224571-0
E-Mail: MjE2W19eZFFbZDBUZR1UWVVUVWJZU1hjHlRV
Fax +49 20224571-45
Internet: http://www.du-diederichs.de
Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
an: DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Laurentiusstr. 21
z. H. Selim Mercan
42103 Wuppertal
DEUTSCHLAND
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Sonstiges Kommunale Immobilien Jena (KIJ) – Eigenbetrieb der Stadt Jena –
Management der stadteigenen bebauten und unbebauten Grundstücke
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung
Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den
vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen
NUTS-Code DEG03
Hauptausführungsort Jena.
II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags
Projektentwicklung, Planung, Bau, Errichtung und Betrieb bzw.
Sicherstellung Betrieb.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist eine Investorenausschreibung zwecks
Errichtung eines Gebäudekomplexes zur Wiederbebauung des Eichplatzes im
Stadtzentrum von Jena.
Die Stadt Jena, Kommunale Immobilien Jena (KIJ), beabsichtigt den Verkauf
folgender im Bebauungsplan "Eichplatz" (Verfahrensstand:
Abwägungsbeschluss nach Offenlage) dargestellter überbaubarer
Grundstücksflächen (Summe 9 975 m2):
— MK2 mit ca. 6 460 m²,
— MK3.1 mit ca. 1 660 m²,
— MK3.2 mit ca. 1 298 m²,
— MK3.3 mit ca. 557 m² zum Zweck der Projektentwicklung/Planung (Nutzung
und Baustruktur) und Bebauung (Finanzierung, Realisierung, Betrieb bzw.
Sicherstellung Betrieb) auf eigene Rechnung an einen oder mehrere
Investor/en, im Rahmen eines zweistufigen, kombinierten Verfahrens.
Alle im Rahmen der Tiefgarage zu unterbauenden Flächen, die sich nicht
unter den o.g. Baufeldern befinden, sollen erst in der 2. Stufe des
Auslobungsverfahrens hinsichtlich ihres dinglichen Sicherungsanspruchs
behandelt werden.
Die Neugestaltung und Bebauung des Eichplatzes soll mit besonderem
Schwergewicht Platz für Handel, Dienstleistung, Wohnen sowie auch für
Kultur und Freizeit schaffen. Der Lage und Bedeutung des Eichplatzes
entsprechend gilt für diesen Bereich die Festsetzungsart "Kerngebiet" mit
standortbezogenen Differenzierungen zur generell zulässigen
Kerngebietsnutzung, entsprechend der beschlossenen Festsetzungen gemäß
Bebauungsplan "Eichplatz" vom 11.5.2011 (Verfahrensstand:
Abwägungsbeschluss nach Offenlage).
Die Freiflächenplanung außerhalb der o.g. überbaubaren Grundstücksflächen
ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für alle Freiflächen, definiert
außerhalb der Baugrenzen und Baulinien (Ausnahme: gebäude- oder
blockinterne Passage im MK3), erstellt die Stadt Jena ein Konzept zur
Gestaltung der öffentlichen Flächen. Die Stadt Jena beabsichtigt für die
künftige Platzgestaltung des Eichplatzes ein wettbewerbliches Verfahren in
eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen. Nach Vorliegen
des Investitionskonzeptes findet eine entwurfs- und
realisierungstechnische "Synchronisierung/Harmonisierung" zwischen
Investitions-/Bauentwurf des Investors und dem Konzept der Freiflächen-
und Straßengestaltung (städtisches Konzept) statt.
Nähere Informationen zu dem Investitionsstandort Jena und dem konkreten
Projekt können Bewerber einem Kurzexposé entnehmen, welches bei der unter
Ziffer
I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
70122100, 45200000, 45210000, 45213100, 45213111, 45211341
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Es werden Grundstücke von insgesamt 9 975 m2 Fläche zum Verkauf
ausgeschrieben. Diese sollen entweder einheitlich an einen Investor oder
an unterschiedliche Bieter zur Bebauung veräußert werden.
Für die Grundstücke bzw. für Teile der Baufelder MK2 und MK3 können
Angebote sowohl für die gesamte Fläche als auch für Teilflächen von
darstellbarer Größe, Funktionalität sowie eigenständiger und im
Gesamtkontext der MK2 und MK3 realisierbarer und betreibbarer Größe
separat abgegeben werden.
In der Verfahrensstufe 1 ist vom Bewerber anzugeben, ob Interesse an
beiden Baufeldern MK2 und MK3, an einem der Baufelder oder an Teilflächen
der Baufelder (in Kombination möglich) besteht.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der persönlichen Lage hat der
Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
folgende Angaben/Unterlagen einzureichen: Eigenerklärung des Bewerbers,
dass:
(a) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
(b) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
(c) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
(d) angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen
illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten, oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden
sind;
(e) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellt;
(f) er Amtsträgern oder für den Öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(g) er bei Abgabe dieses Angebots keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
Wettbewerb beschränkenden Abgaben, keine Absprache über Preise oder die
Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als nicht
niedrigster Bieter getroffen hat;
(h) keine Ausschlussgründe i.S.d. § 6 a Nr. 1 VOB/A vorliegen, die bei
förmlichen Bauvergaben zum Ausschluss vom Wettbewerb verpflichten würden.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen
einzureichen:
(1) Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren differenziert nach:
a) Projektentwicklung;
b) Gesamtinvestition und;
c) Vergleichsprojekte.
(2) Eigenerklärung zur Anzahl der im Jahresdurchschnitt der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre:
a) im Bestand befindlichen Immobilien insgesamt und/oder;
b) fertig entwickelten Projekte gesamt sowie;
c) mit diesem Projekt vergleichbarer Bestandsimmobilien und/oder;
d) mit diesem Projekt vergleichbarer fertig entwickelten Projekte,
differenziert nach m² Handels-, Dienstleistungs-/Büroflächen, Flächen für
Wohnen, Flächen für Kultur und Freizeit sowie TG-Flächen.
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen (1) Zur Beurteilung der technischen
Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen
einzureichen: Referenzen: Angabe von maximal 5 Referenzen laufender oder
realisierter Projektentwicklungen vergleichbarer Projekte in Größe und
Nutzung, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und die in
Art, Umfang und Schwierigkeit mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Zu den vorgelegten Referenzprojekten sollen Referenzschreiben des
Auftraggebers bzw. Bauherrn mit Angabe eines Ansprechpartners auf Seiten
des Referenzgebers vorgelegt werden.
Außerdem sind bei den Referenzen die folgenden Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung mit Darstellung der erbrachten
Leistung,
— Investitionskosten - Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 (Stand 12/2008).
Bei Bietergemeinschaften ist es, sofern mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft mindestens 2 Referenzen nachweisen kann, ausnahmsweise
ausreichend, wenn jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens
eine Referenz nachweisen kann.
(2) Darstellung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN
Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen "Zweistufigen
Investorenwettbewerb". Unkosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme
an dem Wettbewerb entstehen, werden den Bewerbern nicht erstattet,
insbesondere werden keine Preisgelder ausgeschüttet.
Für die von den Investoren zu erbringenden Leistungen erfolgt durch den
Auslober keine Vergütung.
IV.1.1) Teilnahmeverfahren/Interessenbekundung (Stufe 1):
IV.1.1.1) Ablauf und Inhalte:
In der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb/Interessenbekundungsverfahren) haben
interessierte Investoren ihr Interesse an einer Verfahrensteilnahme bei
der unter
I.1) genannten Kontaktstelle zu bekunden. Damit erfolgt die
Anforderung der Unterlagen für die Bewerbung. Mit der Bewerbung sind die
unter Ziffer
III.1) aufgeführten Angaben/Unterlagen ausgefüllt und
vollständig vorzulegen. Weiter sind die im Folgenden aufgeführten
einzuhaltenden Kriterien verbindlich anzuerkennen.
Im Einzelnen ist schriftlich zu erklären bzw. zu belegen
(Kriterienpunkte):
Grundkriterien des Projektes:
Die städtischerseits vorgegebenen städtebaulichen und konzeptionellen
Grundkriterien des Projektes werden als Projektgrundlage verbindlich für
die weitere Projektentwicklung anerkannt.
Nachweis der Kompetenz:
Bereits in der Stufe 1 ist eine Aussage zur qualitativen Sicherung der
architektonischen Leistungsfähigkeit der Gestalt zu erbringen, dass die
für das Projekt in Frage kommenden Planer/-innen als beabsichtigte
Projektbeteiligte seitens des Investors benannt werden und diese haben
ihre Bereitschaft zur Projektteilnahme schriftlich zu bestätigten.
Wirtschaftliche Mindestanforderung:
Der von der Stadt Jena geforderte Mindestkaufpreis von netto 730,00 EUR/m²
wird vom Bewerber als wirtschaftliche Einstiegsgröße (Mindestgebot) für
das weitere Verfahren schriftlich anerkannt, unabhängig von der im Rahmen
des weiteren Verfahrens von ihm noch zu nennenden Angebotssumme (≥
Mindestkaufpreis).
Für den Fall, dass dem Teilnahmeantrag einzelne Unterlagen oder Angaben
fehlen sollten, erfolgt eine einmalige Aufforderung mit Fristsetzung,
diese nachzureichen.
IV.1.1.2) Auswahl und Teilnehmerreduktion:
Anhand der vorgenannten Kriterienpunkte und der sonstigen eingereichten
Unterlagen werden aus dem Bewerberkreis geeignete Bewerber für das weitere
Verfahren (Stufe 2) ausgewählt, deren Zahl sich in Abhängigkeit der
bebotenen Flächen ergeben wird. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem
mehrstufigen Verfahren:
(1) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und
Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des
Auftraggebers innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nachzureichen;
(2) Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anhand der
von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet
erscheint, die Leistung auszuführen;
(3) Bei einer Vielzahl geeigneter Bewerber behält sich der Auslober vor,
die Zahl der Verhandlungspartner einzuschränken. Es werden dann nur
diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, die im Vergleich zu
ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zum Verkauf
stehenden Flächen entsprechend den Anforderungen des Auslobers zu
entwickeln.
Im weiteren Verfahren ist durch den Bewerber das Konzept in seinen
wirtschaftlichen Inhalten darzustellen und zu verhandeln. Hierzu gehören
insbesondere das verbindliche Kaufpreisangebot (> Mindestkaufpreis), die
wirtschaftlichen Daten des Investitionsprojektes, die
Investitionssicherungs- und Bürgschaftsangaben, das Belegungskonzept sowie
die Angaben zum Branchenmix.
IV.1.2.) Verhandlungsverfahren (Stufe 2):
IV.1.2.1) Ablauf und Inhalte:
Die am weiteren Verfahren beteiligten Kaufinteressenten stellen ihr Bau-
und Investitionskonzept in seiner architektonischen und städtebaulichen
Gestaltung und Auswirkung sowie hinsichtlich der Nachhaltigkeit und
Nutzung dar. Die Planungstiefe muss Vorentwurfsqualität erreichen.
Wirtschaftliche Eckdaten (Bau- und Kostenkennwerte) sind entsprechend dem
Entwurfsstand durch den Bewerber vorzulegen. Der Investitionsbewerber hat
mit der Abgabe seines Wettbewerbsbeitrages die Beibehaltung seiner Teams
zwischen Investor und Architektenschaft für die Weiterführung der
Projektplanung und -realisierung zu erklären. Die Erklärung hat durch den
Investor (Bieter/Bietergemeinschaft) und die Architektenschaft
gleichermaßen zu erfolgen. Eine Freistellung hiervon kann im weiteren
Verfahren nur unter Zustimmung des unter der Ziff.
I.1) genannten
Auftraggebers erfolgen.
IV.1.2.2) Auswahl und Vergabezuschlag:
Für die Bewertung der Investorenangebote wurden folgende Kriterien
festgelegt: Nutzungs- und Funktionskonzept, ökologische, wirtschaftliche
und soziale Nachhaltigkeit und Innovation, städtebauliche Qualität,
architektonische Qualität. Höhe des Kaufpreises, Wirtschaftlichkeit sowie
Funktionalität und Mieterbesatz. Eine Gewichtung der Zuschlagskriterien
wird den geeigneten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs (Stufe
1) zu gegebener Zeit mitgeteilt.
IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.2.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Keine Angabe.
IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen
22.6.2011 - 12:00
IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
Unternehmen, welche am Erwerb und der Entwicklung der zum Verkauf
stehenden Flächen interessiert sind, müssen sich förmlich um Teilnahme am
Investorenauswahlverfahren bewerben. Die Bewerbung hat anhand eines
Formblatts "Bewerbungsbogen" zu erfolgen, das bei der unter Ziffer
I.1)
genannten Kontaktstelle per E-Mail angefordert werden kann. Die unter
Ziffer
III.1) und Ziffer
IV.1.1) geforderten Erklärungen und Angaben sind
ausschließlich auf dem zu verwendenden Formblatt abzugeben und nicht
separat zu erklären. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in einem
verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag
Investorenauswahlverfahren Jena Eichplatz" bis zum 22.6.2011 bei der unter
Ziffer
I.1) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet
eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Diese öffentliche europaweite Bekanntmachung wird vom Auslober auf
freiwilliger Basis durchgeführt, um ein transparentes Verfahren für alle
Beteiligten sicherzustellen. Es handelt sich trotz des verwendeten
Formblattes gerade nicht um eine ausschreibungspflichtige Baukonzession.
Kommunale Grundstücksverkäufe in Verbindung mit einer Bauverpflichtung
sind nur dann als öffentlicher Bauauftrag auszuschreiben, wenn die
Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt (vgl.
EugH Urt. v. 25.3.2010 – C -451/08), was vorliegend nicht beabsichtigt
ist.
Das vorliegend bekannt gemachte Investorenauswahlverfahren unterliegt
nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, so dass
auch die Bestimmungen über die Vergabenachprüfung gem. §§ 102 ff GWB keine
Anwendung finden (vgl. Ziff.
VI.3.1) ff).
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
keine (siehe Ziff.
VI.2))
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
keine (siehe Ziff.
VI.2))
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Keine
(siehe Ziff.
VI.2)).
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
keine (siehe Ziff.
VI.2))
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
25.5.2011