loading
  • DE-82008 Unterhaching
  • 04.08.2011
  • Ausschreibung
  • (ID 2-76822)

Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 04.08.2011, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 8
    Gebäudetyp Schulen / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Landkreis München, München (DE)
    Betreuer HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching.
    Das Sonderpädagogische Förderzentrum Unterhaching, Hachinger Tal Schule in seiner heutigen Form existiert seit dem 1.8.2008. Als Sonderpädagogisches Förderzentrum umfasst die Schule heute die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
    Derzeit lernen ca. 250 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 (Grund- und Hautschulstufe) in diesem Gebäude. In den Räumen der Hachinger Tal Schule befindet sich auch eine zur Schule gehörige sog.
    Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) sowie eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) für Vorschulkinder mit drei Gruppen, in der ca. 20 Kinder von einem externen Träger betreut werden.
    Auf dem Schulgrundstück befinden sich derzeit im Wesentlichen drei schulisch genutzte Gebäude A, B und C.
    2 dieser Gebäude (Gebäude B und C) sollen erhalten bleiben, jedoch ist eine Umstrukturierung vorgesehen. Das Gebäude A soll durch einen Neubau ersetzt und gleichzeitig flächenmäßig erweitert werden. Durch einen neu zu errichtenden Gelenk-/Verbindungsbau sollen der Ersatzneubau des Gebäudes A sowie die Gebäude B und C miteinander verbunden werden.
    Das Raumprogramm des geplanten Ersatzneubaus des Gebäude A (Hachinger Tal Schule - Baujahr 1977) umfasst insgesamt ca. 4 897 m² HNF und beinhaltet einen allgemeinen Schulbereich (22 Klassenräume (ca. 1 452 m²), 22 Gruppenräume (ca. 352 m²), 28 Fachräume (ca. 1 028 m²), 1 Mehrzweckraum (66 m²), Hauswirtschaft/Schulküche inkl. Nebenräume (ca. 130 m²), Bibliothek und Räume für Lehrkräfte (ca. 260 m²), Verwaltung (ca. 161 m²), allgemeiner Bereich (ca. 689 m²)) sowie eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) (ca. 354 m²), ein Beratungszentrum (ca. 83 m²), einen Zusatzbedarf Zukunft (Inklusion) (ca. 140 m²), Räume für Schulsozialarbeit (ca. 132 m²) sowie Seminarräume (ca. 50 m²).
    Die umzustrukturierenden Bauteile B und C (Erwin-Lesch-Schule und Heilpädagogische Tagesstätten - Baujahr 2000) umfassen insgesamt ca. 3 526 m² HNF.
    Der neu zu errichtende Gelenk-/Verbindungsbau soll eine Pausenhalle (ca.
    80 m²), einen Mehrzweckraum/Nebenraum (ca. 66 m²), ein Stuhllager (ca. 20 m²), eine Aufwärmküche (ca. 30 m²), einen Essensbereich (ca. 60 m²), einen Aufenthaltsraum (60 m²), 4 Gruppenräume (je ca. 25 m²), ein Therapiebad (4,5 x 10 x 1,35 m) (ca. 150 m²) sowie eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)/Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) mit insgesamt ca. 365 m² beinhalten.
    Zusätzlich vorgesehen sind eine Zweifachsporthalle (ca. 1 323 m²), ein Technikzentrale zur Anbindung aller 3 Gebäude (ca. 200 m²) sowie Freisportflächen (ca. 7 681 m² Nettofreisportflächen).
    Die Baumaßnahmen sollen bei laufendem Betrieb der Einrichtungen erfolgen.
    Eine Auslagerung der Klassen ist nicht gewünscht. Das Bestandsgebäude Bauteil A sollte bis Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben. Eine Nutzung des Altbaus A als Interimslösung während der Umstrukturierungsbaumaßnahmen für Bauteil B und C ist denkbar.
    Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag Ende 2011 zu vergeben, so dass Anfang 2012 mit der Planung begonnen werden kann. Als Nutzungsbeginn ist Anfang 2015 vorgesehen.
    Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
    Leistungsumfang
    Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching.
    Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
    Stufenweise Beauftragung: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) für den Ersatzneubau des Gebäudes A stufenweise beauftragt.
    Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen sowie die Umstrukturierung der Gebäude B und C nach Vorliegen der finanziellen Absicherung stufenweise zu beauftragen.
    Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
    Informationen

    Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxUVWBmWFFeGVVaU1FaVVFhXlEaUFE=, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.

    Projektadresse DE-82008 Unterhaching
    TED Dokumenten-Nr. 211353-2011

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Landkreis München
      Mariahilfplatz 17
      Kontakt: Landratsamt München
      81541 München
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.landkreis-muenchen.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MjEyallmW1VWWWdoWWBgWTRcXWhuYFlmIV1iW1liXVlpZlkiWFk=
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
      Sandstraße 31
      z. H. Herrn Baumgartner
      80335 München
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 892555950
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVWNkVVxcVTBYWWRqXFViHVleV1VeWVVlYlUeVFU=
      Fax +49 8925559511
      Internet: http://www.hitzler-ingenieure.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit
      Zweifachsporthalle in Unterhaching - Leistungen der Objektplanung für
      Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Unterhaching.
      NUTS-Code DE21H

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit
      Zweifachsporthalle in Unterhaching.
      Das Sonderpädagogische Förderzentrum Unterhaching, Hachinger Tal Schule in
      seiner heutigen Form existiert seit dem 1.8.2008. Als Sonderpädagogisches
      Förderzentrum umfasst die Schule heute die Förderschwerpunkte Sprache,
      Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
      Derzeit lernen ca. 250 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1
      bis 9 (Grund- und Hautschulstufe) in diesem Gebäude. In den Räumen der
      Hachinger Tal Schule befindet sich auch eine zur Schule gehörige sog.
      Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) sowie eine Heilpädagogische
      Tagesstätte (HPT) für Vorschulkinder mit drei Gruppen, in der ca. 20
      Kinder von einem externen Träger betreut werden.
      Auf dem Schulgrundstück befinden sich derzeit im Wesentlichen drei
      schulisch genutzte Gebäude A, B und C.
      2 dieser Gebäude (Gebäude B und C) sollen erhalten bleiben, jedoch ist
      eine Umstrukturierung vorgesehen. Das Gebäude A soll durch einen Neubau
      ersetzt und gleichzeitig flächenmäßig erweitert werden. Durch einen neu zu
      errichtenden Gelenk-/Verbindungsbau sollen der Ersatzneubau des Gebäudes A
      sowie die Gebäude B und C miteinander verbunden werden.
      Das Raumprogramm des geplanten Ersatzneubaus des Gebäude A (Hachinger Tal
      Schule - Baujahr 1977) umfasst insgesamt ca. 4 897 m² HNF und beinhaltet
      einen allgemeinen Schulbereich (22 Klassenräume (ca. 1 452 m²), 22
      Gruppenräume (ca. 352 m²), 28 Fachräume (ca. 1 028 m²), 1 Mehrzweckraum
      (66 m²), Hauswirtschaft/Schulküche inkl. Nebenräume (ca. 130 m²),
      Bibliothek und Räume für Lehrkräfte (ca. 260 m²), Verwaltung (ca. 161 m²),
      allgemeiner Bereich (ca. 689 m²)) sowie eine Schulvorbereitende
      Einrichtung (SVE) (ca. 354 m²), ein Beratungszentrum (ca. 83 m²), einen
      Zusatzbedarf Zukunft (Inklusion) (ca. 140 m²), Räume für Schulsozialarbeit
      (ca. 132 m²) sowie Seminarräume (ca. 50 m²).
      Die umzustrukturierenden Bauteile B und C (Erwin-Lesch-Schule und
      Heilpädagogische Tagesstätten - Baujahr 2000) umfassen insgesamt ca. 3 526
      m² HNF.
      Der neu zu errichtende Gelenk-/Verbindungsbau soll eine Pausenhalle (ca.
      80 m²), einen Mehrzweckraum/Nebenraum (ca. 66 m²), ein Stuhllager (ca. 20
      m²), eine Aufwärmküche (ca. 30 m²), einen Essensbereich (ca. 60 m²), einen
      Aufenthaltsraum (60 m²), 4 Gruppenräume (je ca. 25 m²), ein Therapiebad
      (4,5 x 10 x 1,35 m) (ca. 150 m²) sowie eine Schulvorbereitende Einrichtung
      (SVE)/Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) mit insgesamt ca. 365 m²
      beinhalten.
      Zusätzlich vorgesehen sind eine Zweifachsporthalle (ca. 1 323 m²), ein
      Technikzentrale zur Anbindung aller 3 Gebäude (ca. 200 m²) sowie
      Freisportflächen (ca. 7 681 m² Nettofreisportflächen).
      Die Baumaßnahmen sollen bei laufendem Betrieb der Einrichtungen erfolgen.
      Eine Auslagerung der Klassen ist nicht gewünscht. Das Bestandsgebäude
      Bauteil A sollte bis Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben. Eine
      Nutzung des Altbaus A als Interimslösung während der
      Umstrukturierungsbaumaßnahmen für Bauteil B und C ist denkbar.
      Seitens des Auftraggebers ist vorgesehen, den Planungsauftrag Ende 2011 zu
      vergeben, so dass Anfang 2012 mit der Planung begonnen werden kann. Als
      Nutzungsbeginn ist Anfang 2015 vorgesehen.
      Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß
      § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71200000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit
      Zweifachsporthalle in Unterhaching.
      Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß
      § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
      Stufenweise Beauftragung:
      Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und
      Genehmigungsplanung) für den Ersatzneubau des Gebäudes A stufenweise
      beauftragt.
      Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen sowie die
      Umstrukturierung der Gebäude B und C nach Vorliegen der finanziellen
      Absicherung stufenweise zu beauftragen.
      Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen,
      Gebäudeteilen bzw. Gebäuden sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.2.2) Optionen
      Nein

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Beginn: 2.1.2012. Ende: 1.1.2015

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 1
      500 000,00 EUR für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR bei einem in der EG
      zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
      Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte
      Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des
      Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im
      Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      HOAI (gültige Fassung).

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende
      Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter
      benennen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber
      wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in
      relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
      c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF
      nicht vorliegen.
      Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine
      rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens
      zu bestätigen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden
      Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards Geforderte Deckungssumme der
      Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR für
      sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
      a) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
      Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33
      HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulneubau,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 20 000 000 EUR brutto),
      — mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      b) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen
      Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33
      HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
      Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende
      Anforderungen erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulumstrukturierung/-sanierung
      unter laufendem Betrieb,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 5 000 000 EUR brutto),
      — mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
      — derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
      Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils
      mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers
      zu belegen.
      Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte
      benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung
      nicht berücksichtigt.
      III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
      Angabe der technischen Leitung.
      Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter
      unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es können für den Projektleiter
      sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen
      angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
      Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen
      Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten
      vorherrscht.
      a) Für die maximale Bewertung sollten 2 der maximal 4 Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllen:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulneubau,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 20 000 000 EUR brutto),
      — Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden
      mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
      b) Für die maximale Bewertung der beiden weiteren Referenzprojekte des
      Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter sollten folgende Anforderungen
      erfüllt sein:
      — Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulumstrukturierung/-sanierung
      unter laufendem Betrieb,
      — Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700
      > 5 000 000 EUR brutto),
      — Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden
      mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
      Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter
      sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von
      jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
      Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist
      durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
      nachzuweisen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
      Wirtschaftsraumes vorbehalten:
      Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
      Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/oder "Architekt" berechtigt
      sind.
      Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
      geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
      Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen
      Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische
      Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
      ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
      verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der
      juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
      die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen
      Personen gestellt werden.
      Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 8
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
      Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche
      Qualifikation 60 % (siehe
      III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte
      Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden.
      D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können
      insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte =
      max. 60 Punkte) a) Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem
      Bereich Schulneubau wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene
      Referenzprojekt aus dem Bereich Schulneubau? Wenn ja, werden 3,0 Punkte
      vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt
      nur bedingt dem Bereich Schulneubau zuzuordnen ist (z.B. Schulsanierung,
      Kindertagesstätte, Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume,
      Institutsgebäude, Sporthallenbau ohne gleichzeitigem Schulbau, o.ä),
      werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt
      vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000
      000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer
      oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR brutto oder mehr
      (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten
      als 20 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl
      linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in
      Höhe von 10 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10
      000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
      Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI)
      beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0
      Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die
      tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
      (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt.
      Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0
      Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
      Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0
      Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. b) Bei der
      Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich
      Schulumstrukturierung/-sanierung unter laufendem Betrieb wird wie folgt
      vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich
      Schulumstrukturierung/-sanierung unter laufendem Betrieb? Wenn ja, werden
      3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das
      Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulumstrukturierung/ -sanierung
      unter laufendem Betrieb zuzuordnen ist (z.B. Schulneubau,
      Kindertagesstätte, Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume,
      Institutsgebäude, Sporthallenbau ohne gleichzeitigem Schulbau, o.ä) werden
      1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer
      oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 5 000 000 EUR brutto
      (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder
      übersteigender Größenordnung ist (5 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr.
      200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 5
      000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear
      interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe
      von 2 500 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500
      000 EUR/ 5 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
      Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI)
      beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0
      Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die
      tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
      (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt.
      Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0
      Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der
      Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0
      Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle
      Besetzung 40 % (siehe
      III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung
      (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes
      Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden
      Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der
      maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und
      4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40
      Punkte erzielt werden. (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40
      Punkte) a) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich
      Schulneubau des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird
      wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters aus dem Bereich
      Schulneubau? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0
      Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich
      Schulneubau zuzuordnen ist (z.B. Schulsanierung, Kindertagesstätte,
      Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume, Institutsbau,
      Sporthallenbau ohne gleichzeitigem Schulbau, o. ä) werden 1,0 Punkte
      vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des
      stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender
      Größenordnung (Gesamtkosten > 20 000 000 EURbrutto (Kgr. 200-700))? Wenn
      das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist
      (20 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte
      vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR brutto (Kgr.
      200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei
      einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 10 000 000 EUR werden
      0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x
      1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die
      Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw.
      stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die
      Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben.
      Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich
      erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 49 %
      bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung
      ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3
      erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/49 %
      x 1,5 Punkte) b) Bei der Bewertung der Referenzprojekte aus dem Bereich
      Schulumstrukturierung/-sanierung unter laufendem Betrieb des
      Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt
      vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw.
      des stellvertretenden Projektleiters aus dem Bereich
      Schulumstrukturierung/-sanierung unter laufendem Betrieb? Wenn ja, werden
      2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das
      Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulumstrukturierung/-sanierung
      unter laufendem Betrieb zuzuordnen ist (z.B. Schulneubau,
      Kindertagesstätte, Forschungsgebäude mit Schulungs- bzw. Seminarräume,
      Institutsbau, Sporthallenbau ohne gleichzeitigem Schulbau, o.ä), werden
      1,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des
      Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer
      oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 5 000 000 EUR brutto
      (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder
      übersteigender Größenordnung ist (5 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr.
      200-700)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 5
      000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear
      interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe
      von 2 500 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 500
      000 EUR/5 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen
      Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 durch den
      Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI)
      erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden
      1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die
      tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen
      (LPH 2-5 = 49 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und
      daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die
      Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben.
      Berechnungsmethode: 18 %/49 % x 1,5 Punkte) Der zur Wertung herangezogene
      Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g.
      Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars
      beigefügt.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      8.1-FZ-UHA

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 4.8.2011
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      4.8.2011 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen
      zum Ausschluss vom Verfahren.
      Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen
      innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
      Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es
      gilt keine Poststempel-Abgabe.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem
      Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben,
      Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
      Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden
      nicht berücksichtigt.
      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die
      Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
      Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind
      zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu
      erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von
      der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax
      bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse:
      MTVxYG1iXF1gbm9gZ2dgO2Nkb3VnYG0oZGliYGlkYHBtYClfYA==, Fax: +49 8925559511 angefordert
      werden.
      Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der
      Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag
      gekennzeichnet abzugeben.
      Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
      bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen
      Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist
      verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den
      Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach
      Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen
      zu rügen.
      Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als
      15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXxtgYlJRT05mUl9bLV9SVBpcTxtPTmZSX1sbUVI=
      Tel. +49 8921762411
      Internet: http://www.regierung-oberbayern.de
      Fax +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Landkreis München
      Mariahilfplatz 17
      81541 München
      DEUTSCHLAND

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      1.7.2011

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.07.2011
Zuletzt aktualisiert 01.02.2021
Wettbewerbs-ID 2-76822 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 1199