BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeuren / Verwaltungsgemeinschaft
Ottobeuren
Marktplatz 6
Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren
z. H. Herr Spöttle
87724 Ottobeuren
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8332921945
E-Mail: MjIwTVhbVV8aX1xbUWBgWFEsW2BgW05RYV5RWhpQUQ==
Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Kontakt: Herr Langer
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 821501050
E-Mail: MTJxeG0+a2NndmxjcCtuX3BybGNwLGJj
Fax +49 8215010510
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Kontakt: Herr Langer
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 821501050
E-Mail: MTdsc2g5Zl5icWdeayZpWmttZ15rJ11e
Fax +49 821501050
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Bildung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Generalsanierung Schulzentrum Ottobeuren: Objektplanung für Gebäude nach §
33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI für die Generalsanierung Schulzentrum
Ottobeuren.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Ottobeuren.
NUTS-Code DE27C
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung des
Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage
11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der
Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade
(Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex
entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.
a. folgende Kriterien zu beachten:
— Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen
Bausubstanz,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze,
— Barrierefreiheit.
Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschoßen
unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume,
Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Die BGF beträgt
insgesamt ca. 12 000 m².
Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben
einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren
Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen
und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.Nach derzeitigem
Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 3 + 4 DIN 276) der Generalsanierung
ca. 11,0 Mio. EUR brutto.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Siehe Nr. II.1.5.
II.2.2) Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Ja.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 1-5 lt. HOAI § 33.
Stufe 2: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33.
Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 62 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,- EUR für Personenschäden und
über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung
des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet vom Tag der
Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied
ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
(HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom
11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit
die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art
auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet
werden soll.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn
durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllt.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen,
also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sine von § 5 Abs. 4 c)
VOF.
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung
vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
a) Fachlicher Lebenslauf des tatsächlichen Leistungserbringers mit
Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren
Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber /
Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c)
geforderten Angaben enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei
denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist.
b) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des
tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren
2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen
/ öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die
Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
c) Referenzliste der in den Jahren 2005- 2010 erbrachten vergleichbaren
Dienstleistungen mit Nennung folgender Angaben:
Auftraggeber.
Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Bauzeit.
Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum.
Angabe von BGF / BRI.
Angabe der Kosten KG 3 / 4 / 5.
Erläuterung zum Projekt.
d) Beschreibung der Projektorganisation für das Projekt Generalsanierung
Schulzentrum Ottobeuren mit Angaben über die technische Leistung
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen
öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der
Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-c
gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung
ausgeschlossen werden.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und
bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche
Punktzahl der III.2.2 (Wirschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit)
genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im
Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der
unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise
(Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung
erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien
(Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen
der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Nein
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
SZO_Arch
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 6.9.2011
- 12:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
13.9.2011 - 12:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt
einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und
Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der
Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen
Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgegeben
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem
anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die
Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert
mit der festgesetzten Gewichtung.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden
oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400.000,-
EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als
Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3
VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung
unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe
IV.1.2) dieser
Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die
Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2009 und 2010 nachzufordern.
f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren
1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche
aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber
geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein
Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund
etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der
Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der
Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten,
sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden
sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder
Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige
Mehrkosten des Auftragnehmers.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaCRpa1taWFdvW2hkNmhbXSNlWCRYV29baGQkWls=
Tel. +49 8921760
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Fax +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2
GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§
107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren
Marktplatz 6
87724 Ottobeuren
DEUTSCHLAND
E-Mail: MThZZGdhayZraGddbGxkXThnbGxnWl1tal1mJlxd
Tel. +49 8332921945
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.8.2011