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  • DE-87724 Ottobeuren
  • 12/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-82014)

Generalsanierung Schulzentrum Ottobeuren: Objektplanung für Gebäude nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI für die Generalsanierung Schulzentrum Ottobeuren


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 08.12.2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 4
    Bewerber: 23
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EU
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren, Ottobeuren (DE)
    Aufgabe
    Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung des Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
    Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
    Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.
    a. folgende Kriterien zu beachten: — Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz, — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit, — Kosten für Bauunterhalt, — Brandschutz, — Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze, — Barrierefreiheit.
    Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschoßen unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume, Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Die BGF beträgt insgesamt ca. 12 000 m².
    Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 3 + 4 DIN 276) der Generalsanierung ca. 11,0 Mio. EUR brutto.
    Leistungsumfang
    Siehe Nr. II.1.5.
    Projektadresse DE-87724 Ottobeuren
    TED Dokumenten-Nr. 260270-2011
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Zweckverband Gymnasium und Realschule Ottobeuren / Verwaltungsgemeinschaft
      Ottobeuren
      Marktplatz 6
      Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren
      z. H. Herr Spöttle
      87724 Ottobeuren
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 8332921945
      E-Mail: MjIwTVhbVV8aX1xbUWBgWFEsW2BgW05RYV5RWhpQUQ==
      Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
      Theodor-Heuss-Platz 8
      Kontakt: Herr Langer
      86150 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 821501050
      E-Mail: MTJxeG0+a2NndmxjcCtuX3BybGNwLGJj
      Fax +49 8215010510
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Meixner + Partner GmbH
      Theodor-Heuss-Platz 8
      Kontakt: Herr Langer
      86150 Augsburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 821501050
      E-Mail: MTdsc2g5Zl5icWdeayZpWmttZ15rJ11e
      Fax +49 821501050
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Bildung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Generalsanierung Schulzentrum Ottobeuren: Objektplanung für Gebäude nach §
      33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI für die Generalsanierung Schulzentrum
      Ottobeuren.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Ottobeuren.
      NUTS-Code DE27C

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung,
      Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung des
      Schulzentrums Ottobeuren nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage
      11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß
      Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
      Das Schulzentrum Ottobeuren wurde im Jahre 1976 in Betrieb genommen. Der
      Gebäudekomplex wurde als Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade
      (Verglasungen und Sichtbetonflächen) erstellt. Der gesamte Gebäudekomplex
      entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik.
      Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.
      a. folgende Kriterien zu beachten:
      — Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen
      Bausubstanz,
      — Funktionalität,
      — Wirtschaftlichkeit,
      — Kosten für Bauunterhalt,
      — Brandschutz,
      — Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze,
      — Barrierefreiheit.
      Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschoßen
      unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume,
      Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Die BGF beträgt
      insgesamt ca. 12 000 m².
      Der Förderantrag ist im Herbst 2012 bei der Regierung von Schwaben
      einzureichen. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren
      Bauabschnitten erfolgen. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2013 beginnen
      und zum Schuljahrbeginn 2016/2017 abgeschlossen sein.Nach derzeitigem
      Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 3 + 4 DIN 276) der Generalsanierung
      ca. 11,0 Mio. EUR brutto.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Siehe Nr. II.1.5.

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Ja.
      Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
      Stufe 1: Leistungsphase 1-5 lt. HOAI § 33.
      Stufe 2: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33.
      Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 62 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000,- EUR für Personenschäden und
      über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem
      Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
      Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
      Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt
      erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung
      des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
      der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
      Auftragsfall zusichert.
      Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung
      nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
      Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im
      Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
      abgesichert sind.
      Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate, gerechnet vom Tag der
      Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied
      ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
      (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom
      11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit
      die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
      Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
      Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
      aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
      Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind
      unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen
      Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen
      von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF
      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
      Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art
      auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet
      werden soll.
      c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren
      satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
      Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn
      durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der
      verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten
      Anforderungen erfüllt.
      d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
      wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen
      Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
      jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
      sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen,
      also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der
      Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz
      des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den
      letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sine von § 5 Abs. 4 c)
      VOF.
      b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter
      c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
      anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende
      Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung
      vorzulegen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      a) Fachlicher Lebenslauf des tatsächlichen Leistungserbringers mit
      Referenzliste der in den Jahren 2005-2010 erbrachten vergleichbaren
      Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber /
      Kosten- und Termineinhaltung). Die Referenzliste muss die unter c)
      geforderten Angaben enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei
      denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist.
      b) Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Stellvertreters des
      tatsächlichen Leistungserbringers mit Referenzliste der in den Jahren
      2005-2010 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen
      / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung). Die
      Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
      c) Referenzliste der in den Jahren 2005- 2010 erbrachten vergleichbaren
      Dienstleistungen mit Nennung folgender Angaben:
      Auftraggeber.
      Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
      Bauzeit.
      Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum.
      Angabe von BGF / BRI.
      Angabe der Kosten KG 3 / 4 / 5.
      Erläuterung zum Projekt.
      d) Beschreibung der Projektorganisation für das Projekt Generalsanierung
      Schulzentrum Ottobeuren mit Angaben über die technische Leistung
      e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens
      f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen
      öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen
      Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der
      Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3. a-c
      gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung
      ausgeschlossen werden.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) dieser Bekanntmachung
      vorzulegen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und
      bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche
      Punktzahl der III.2.2 (Wirschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit)
      genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im
      Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der
      unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise
      (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung
      erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien
      (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen
      der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      SZO_Arch

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 6.9.2011
      - 12:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      13.9.2011 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt
      einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und
      Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der
      Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
      b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen
      Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem
      Postweg oder direkt einzureichen.
      Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte
      Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht
      berücksichtigt.
      c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
      werden nicht zurückgegeben
      d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem
      anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die
      Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert
      mit der festgesetzten Gewichtung.
      e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2008 gegründet wurden
      oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2009 und 2010 unter 400.000,-
      EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als
      Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3
      VOF gelten. Derjenige Bewerber, der in dieser eigenständigen Bewertung
      unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe
      IV.1.2) dieser
      Bekanntmachung) als der am besten geeignete Bewerber ermittelt wird, wird
      zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
      Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die
      Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2009 und 2010 nachzufordern.
      f) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Urheber des in den Jahren
      1973 bis 1976 errichteten Schulgebäudes angekündigt haben, Ansprüche
      aufgrund der Beeinträchtigung ihres Urheberrechts gegen den Auftraggeber
      geltend zu machen. Der Auftraggeber geht zwar davon aus, dass kein
      Urheberrechtsschutz besteht, kann aber nicht ausschließen, dass aufgrund
      etwaig drohender gerichtlicher Verfahren Verzögerungen bei der
      Zuschlagserteilung oder im Planungs- und Bauablauf eintreten können. Der
      Auftraggeber muss sich daher den Verzicht auf die Vergabe vorbehalten,
      sofern dies aus urheberrechtlichen Gründen gerichtlich erzwungen werden
      sollte. Im Falle des Auftretens von Zuschlags-, Planungs- oder
      Bauzeitverzögerungen erfolgt keine separate Vergütung für etwaige
      Mehrkosten des Auftragnehmers.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80534 München
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaCRpa1taWFdvW2hkNmhbXSNlWCRYV29baGQkWls=
      Tel. +49 8921760
      Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
      Fax +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
      sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
      Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
      Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
      Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
      Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
      Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2
      GWB).
      Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber
      unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
      der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
      der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
      des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§
      107 Abs. 3 GWB).

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren
      Marktplatz 6
      87724 Ottobeuren
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MThZZGdhayZraGddbGxkXThnbGxnWl1tal1mJlxd
      Tel. +49 8332921945

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      11.8.2011

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.08.2011
Ergebnis veröffentlicht 20.03.2012
Zuletzt aktualisiert 04.09.2012
Wettbewerbs-ID 2-82014 Status Kostenpflichtig
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