Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt
sind:
In den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz ansässige
natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum
Tage der Bekanntmachung im April 2003 zur Führung der Berufsbezeichnung
freischaffende/r Architekt/In berechtigt sind.
Sofern in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die o. g. Anforderung, wer über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG bzw.
Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen, sofern mindestens einer der GesellschafterInnen oder einer
der bevollmächtigten VertreterInnen und der VerfasserInnen der
Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
erfüllen.
Die Zusammenarbeit mit Brandschutzexperten wird dringend
empfohlen. Teilnahmehindernisse entsprechend Ziff. 3.2.3 (1) GRW
95. Jede/r TeilnehmerIn hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung
eigenverantwortlich zu prüfen. Mehrfachbewerbungen führen zum
Ausschluss der BewerberInnen. FachplanerInnen unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgelosten sowie 8 zur
Teilnahme am Wettbewerb zusätzlich eingeladenen Büros: Klaus Kada,
Graz, Österreich. Karle Buxbaum, Darmstadt. Karl + Probst,
München. Kessler und Partner, Suhl. Krug & Partner,
München. Schmucker Architekten, Mannheim. Lindemann Architekten,
Mannheim. Schwöbel Architekten, Mannheim.
Die ausgewählten TeilnehmerInnen werden am 23. Juni 2003
zur Teilnahme aufgefordert. BewerberInnen, die bis zum 4. Juli 2003 ihre
Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme am Verfahren nicht mehr
berechtigt. Für diesen Fall werden per Losverfahren NachrückerInnen aus
dem Kreis der BewerberInnen bestimmt.
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