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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2015

Rheinsteg

3. Preis

Preisgeld: 20.000 CHF

Conzett Bronzini Gartmann AG

Tragwerksplanung

Bänziger Partner AG

Tragwerksplanung

Antón & Ghiggi landschaft architektur

Landschaftsarchitektur

Nissen Wentzlaff Architekten BSA SIA AG

Architektur

mosersidler AG für Lichtplanung

Lichtplanung

Erläuterungstext

Mit einer grossen Spannweite von 210 m wird der Rhein ohne Eingriff in den Flussraum überquert. Dazu eignet sich eine Hängebrücke. Sie besitzt einen einzigen Pylon auf der deutschen Seite und die Tragseile werden am Flussufer (Süden) oder auf der Hangkante (Norden) verankert. Damit nutzt die Brücke alle Möglichkeiten, die die Topografie für eine Hängebrücke anbietet. Durch ihre minimale Gestalt unterbricht die Brücke das Panorama von den zwei Rheinufern her nicht. Der unterschiedliche Charakter der zwei Rheinufer widerspiegelt sich auch in der verschiedenartigen Gestaltung der zwei Brückeneinstiege. Auf Schweizerseite erweitert sich der Rheinuferweg beim Brückenkopf zu einer viereckigen Kanzel, die mit einem Solitärbaum den räumlichen Auftakt zur Brücke darstellt. Bewegt man sich zum Deutschen Ufer, bettet sich die Brücke über einen vier Meter breiten Weg in den bestehenden Waldweg ein. In der Verlängerung der Brückenachse gelangt man über eine schmale, steile Treppe auf die höher liegende Ebene und von da, über eine Erweiterung des bestehenden Wegenetzes, zum Industriequartier. Somit wird auf der deutschen Seite ein zusätzliches Wegsystem eingeführt, welches gegebenenfalls auf der oberen Stufe entlang der Bahnlinie noch weiter nach Westen ausgedehnt werden kann.

Beurteilung durch das Preisgericht

Eine einseitige Hängebrücke mit zwei Seilebenen und einem ungewöhnlich niedrigen Pylon in Stahlbauweise. Der funktionale Entwurf lässt, von einer möglichen, im Vorfeld noch zu klärenden Schwingungsempfindlichkeit abgesehen, keine grösseren konstruktiven Probleme erwarten. Die Pylonrückverankerung ist nachvollziehbar ausgebildet. Die sich im Querschnitt nach aussen ausformende Überbauausbildung wirkt unnötig schwer, ebenso bedarf das Geländer einer gestalterischen Überarbeitung. Umfang und Länge der Ausbildung der Rückverankerung werfen bezüglich der Berücksichtigung der Grundeigentumsverhältnisse Fragen auf: Die Verankerung der Abspannungen auf der Schweizer Seite ist technisch zwar möglich, erfordert jedoch einen erheblichen Aufwand und bedingt die Inanspruchnahme privaten Baugrunds. Das konstruktive Potential einer prägnanteren (höheren) Pylonausbildung wird nicht genutzt.

Der bescheidene, fast unscheinbare Lösungsvorschlag setzt kein Zeichen, er fügt sich aber zurückhaltend in die Landschaft ein.

Zurückhaltender geht ’s kaum. Diesen Ansatz haben die Verfasser sehr dezidiert gewählt. Über den Rhein spannt sich in der Ansicht ein bescheidenes Band, das fast banal in den Uferbestockungen verschwindet. Aus den Bäumen auf deutscher Seite ragt ein vertikales Etwas, das sich zu seiner Eigenschaft, Pylon zu sein, nicht so recht bekennen möchte. Pylon und Band werden dann über die feinen Seile zu einer Brücke gefügt. Das Rheinquerprofil bleibt weitgehend unangetastet.

Die Anschlusspunkte an das bestehende Wegenetz werden nicht speziell ausgestaltet. Die Radwegführung zur Unteren Kanalstraße wird offenbar auf dem heutigen Stand belassen, so dass sich Umwege für den Radverkehr ergeben. Ergänzend ist auf deutscher Seite eine Treppe zum Höhenweg vorgesehen, die konstruktiv als Rückverankerung des Pylonen dient. Ausgerechnet an den Brückenköpfen wird die Brückenbreite konstruktiv bedingt auf 4,3 m verringert, was hinsichtlich der Bewegungserfordernisse ungünstig ist. Bei der Treppe sind die Auftritte und die Podeste zu kurz bemessen. Am Kreuzungspunkt von Treppe und dem untergeordneten Radweg längs entsteht ein potentieller Konfliktpunkt zwischen Rad- und Fussverkehr.