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Einladungswettbewerb | 05/2015

Neubebauung mit Vertiefungen zum freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau im Baugebiet "Ehemalige Nibelungenkaserne"

ein 1. Preis

Preisgeld: 35.000 EUR

w|g|p Oliver Glück Architektur und Stadtplanung GmbH

Stadtplanung / Städtebau, Architektur

Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH

Landschaftsarchitektur

Erläuterungstext

STÄDTEBAU

Die stadträumliche Gestaltung der Siedlung ist geprägt durch die klare Gliederung und mehrschichtige Differenzierung der öffentlichen und privaten Räume in den Wohnhöfen.
Diese werden überwiegend von Hofseite aus erschlossen. Die Wohnhöfe bilden >Adressen< im Verhältnis zu der jeweiligen Pflanzung von Baumarten (Eichenhof, Buchenhof, Weidenhof, Erlenhof), jeweils neben einem Hofteich.
Die städtebauliche Struktur der Anordnung von Bebauung und Freiräumen gewährleistet einerseits ein hohes Maß an Durchlässigkeit zu den benachbarten Quartieren und Grünräumen hin, andererseits eine eindeutige Erkennbarkeit der teilräumlichen Einheiten in der Nutzbarkeit und Lesbarkeit.
Die markante Raumbildung des Siedlungs-Bewohner mit der Siedlung als >Heimat< und
mit dem Quartiersplatz als >Ankerort< in einer Kulturlandschaft des urbanen Wandels…
Die offenen Höfe der Bauabschnitte umschließen jeweils gemeinschaftliche Freiräume mit Regenwasser-Retentionsteichen.

ARCHITEKTUR

Innerhalb des städtebaulichen Rahmens werden die Wohnbaukörper in rhythmischem
Wechsel in Länge, Breite und Höhe variiert…
Dabei erlaubt die Kleinteiligkeit der Bebauung das differenzierte Eingehen auf die vorhandene Topografie.
Die Gebäudehöhen nehmen Bezug auf die Anforderungen und Qualitäten des Umfeldes innerhalb und außerhalb des Baugebietes.

FREIRAUMPLANUNG

Die öffentlichen und privaten Freiräume bieten ein fein strukturiertes Netz, das in der Bebauung und in dazwischen liegenden Wegen und Gärten >Membranen< der räumlichen und der visuellen >Verknüpfung< und auch der >Abgrenzung< findet.
Die >Verknüpfung< verbindet den großzügig angelegten öffentlichen Raum der Straßen mit den gemeinschaftlich nutzbaren Hof-Flächen um die Retentionsteiche herum.
Die >Abgrenzung< entsteht durch die teilräumliche Geschlossenheit der Baufluchten zu den Straßen sowie zu den Wohnhöfen hin. Sie wird allerdings zur Betonung besonderer Lagen unterbrochen durch den Versatz der Fluchten im Übergang zum Grüngürtel im Westen…
Es entsteht insgesamt eine neue Lage >urbaner Räumlichkeit< innerhalb eines Kontextes
kulturlandschaftlicher Weite.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf überzeugt durch eine klare Blockstruktur mit durchbrochenen Seiten und einer eindeutigen Erschließung der Wohnungen über gut proportionierte Höfe.

Die Höhenentwicklung der 5-geschossigen Baukörper zum öffentlichen Grünraum im Norden hin ist sinnvoll gewählt, ebenso die Betonung der Torsituation zur Einfahrt in die Lore-Kullmer-Straße.
Dagegen ist das 6-geschossige Gebäude am Quartiersplatz nicht nachvollziehbar und im Hinblick auf die Qualität des Platzes auch nicht erforderlich.
Zudem wäre eine Sechsgeschossigkeit gemäß B-Plan auch nicht genehmigungsfähig.

Positiv wirkt der westliche Baukörper in der Achse der Lore-Kullmer-Straße.
Dieser Eindruck wird jedoch durch die davorliegende Tiefgaragenzufahrt auf dem kleinen Platz deutlich geschwächt.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen Nutzungszahlen (GFZ) wird der zulässige Rahmen für das Baufeld WA2 deutlich überschritten.

Der Entwurf reagiert angemessen auf den hohen Baumbestand an der Südgrenze, indem den Gebäuden an der Südseite qualifizierte private Freiflächen zugeordnet werden.

Die durch die Bebauung gebildeten Innenhöfe bieten bei großzügiger Dimensionierung ein vielfältig strukturiertes Freiraumkonzept.

Eine Nord-Süd-Verbindung ist ausreichend gewährleistet, wobei bei der dargestellten Lösung ein erhöhter Erschließungsflächenanteil anfällt.

Die vorgeschlagene Oberflächenwasserbehandlung ist wegen der fehlenden
Versickerungsfähigkeit des Bodens zu überdenken.

Positiv werden die Durchgänge von den Treppenhäusern in die Gartenbereiche im Erdgeschoss gesehen.

Die Grundrisse sind im Großen und Ganzen schlüssig.
Beim öffentlich geförderten Wohnungsbau sind jedoch eine Reihe von Kinderzimmern ausschließlich nach Norden orientiert - hier müssen für die Grundrisse andere Lösungen gefunden werden.
Darüber hinaus werden hier auch die unbelichteten innenliegenden Treppenhäuser negativ bewertet.
Dies wird durch den Aufzug im Treppenauge noch verstärkt.

Die Anzahl der Stellplätze müsste im WA4 noch erhöht werden.
Die Tiefgaragen sind zudem durch sehr lange Wege geprägt, die Anordnung führt zu
deutlichen Einschränkungen für verfügbare Kellerflächen für die Wohnungen.

Insgesamt liegt die Wirtschaftlichkeit durch die großen Hüllflächen im mittleren Bereich.

Hinsichtlich des Schallschutzes sind bauliche Maßnahmen für den inneren Schallschutz ( Schlaf- und Kinderzimmer ) nicht ersichtlich.

Relativ große Lücken in der Bebauung zur Fort-Skelly-Straße fördern den Schalleintrag in die Innenhofzonen.

Fazit: Der Entwurf stellt einen wertvollen Beitrag für die Bauaufgabe dar.