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Nichtoffener Wettbewerb | 12/2015

Neugestaltung von Straßen in der Oberen und Unteren Vorstadt

Anerkennung

Preisgeld: 4.666 EUR

HAHN HERTLING VON HANTELMANN

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser nimmt die Stadträume auf und formt sie konsequent aus. Mit der Erweiterung vorhandener Grünstrukturen nördlich des Stadtweihers werden städtebauliche Defizite verringert. Die barrierefreie Zuwegung zum Stadtweiherrundweg ist in der Ausformung zu städtisch. Lagerichtig sind die Abgrenzungen zur Unteren Vorstadt und die vorgeschlagene Aufpflasterung. Das gewählte Material steht in Konkurrenz zur Altstadt , auf eine Abstufung ist bedauerlicherweise verzichtet worden. Straßenprofil und Stellplatzanordnung entsprechen den Anforderungen, wenngleich die Chance auf eine Redu- zierung der Geschwindigkeit durch einseitiges Parken nicht genutzt wird. Eine Ausführung der Straßen Untere und Obere Vorstadt in Betonstein wird aus Gründen des Lärmschutzes problematisch gesehen, ebenso die Pflasterung in den beiden Kreuzungsbereichen. Die im Bereich des Angers vorgeschlagene Nutzung wird positiv bewertet. Die Senkrechtstellplätze unterstützen die angestrebte Verkehrsberuhigung und berücksichtigen die Grundstückszufahrten. Überzeugend ist der Kapellenvorplatz, im Besonderen dessen barrierefreie Ausformung. Die westliche Abgren- zung dieses Vorplatzes ist nicht nachvollziehbar. Die Querschnittsausbildung der Friedhofsstraße wird kritisch gesehen; beidseitige Bürgersteiger reduzieren die Straßenbreite unnötig. Der Friedhofszugang wird zurückhaltend, jedoch angemessen akzentuiert. Der Entwurf ist grundsätzlich realisierbar, die Wirtschaftlichkeit ist nur eingeschränkt gegeben. Der Verfasser nimmt die Stadträume auf und formt sie konsequent aus. Mit der Erweiterung vorhandener Grünstrukturen nördlich des Stadtweihers werden städtebauliche Defizite verringert. Die barrierefreie Zuwegung zum Stadtweiherrundweg ist in der Ausformung zu städtisch. Lagerichtig sind die Abgrenzungen zur Unteren Vorstadt und die vorgeschlagene Aufpflasterung. Das gewählte Material steht in Konkurrenz zur Altstadt , auf eine Abstufung ist bedauerlicherweise verzichtet worden. Straßenprofil und Stellplatzanordnung entsprechen den Anforderungen, wenngleich die Chance auf eine Redu- zierung der Geschwindigkeit durch einseitiges Parken nicht genutzt wird. Eine Ausführung der Straßen Untere und Obere Vorstadt in Betonstein wird aus Gründen des Lärmschutzes problematisch gesehen, ebenso die Pflasterung in den beiden Kreuzungsbereichen. Die im Bereich des Angers vorgeschlagene Nutzung wird positiv bewertet. Die Senkrechtstellplätze unterstützen die angestrebte Verkehrsberuhigung und berücksichtigen die Grundstückszufahrten. Überzeugend ist der Kapellenvorplatz, im Besonderen dessen barrierefreie Ausformung. Die westliche Abgren- zung dieses Vorplatzes ist nicht nachvollziehbar. Die Querschnittsausbildung der Friedhofsstraße wird kritisch gesehen; beidseitige Bürgersteiger reduzieren die Straßenbreite unnötig. Der Friedhofszugang wird zurückhaltend, jedoch angemessen akzentuiert. Der Entwurf ist grundsätzlich realisierbar, die Wirtschaftlichkeit ist nur eingeschränkt gegeben.