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Nichtoffener Wettbewerb | 06/2016

Wohnbebauung Baufeld 3.2 und 4.2 Lincoln-Siedlung

1. Anerkennung / Baufeld 3.2

Preisgeld: 10.000 EUR

werk.um

Architektur

ST-FREIRAUM Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

IGB Katzschmann

TGA-Fachplanung

ZPP INGENIEURE AG

Bauingenieurwesen

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf besteht aus drei Baukörpern, die in einer fließend geschwungenen Form einen markanten Abschluss der vorhandenen Zeilenstruktur darstellen. Das Ensemble besteht aus zwei abgewinkelte Zeilen, sowie einem Punkthaus. Sind die Zeilenbebauungen an dem Nachbargebäude bzw. der südlichen Grundstücksgrenze orientiert liegt der Solitärbau in Sichtachse der Franklinstraße. Die Positionierung des Punkthauses schafft einen positiven städtebaulichen Akzent und formuliert ein überzeugendes südliches Eingangstor zum Quartier. Die Baukörper bilden einen Innenhof aus, der weiträumig über die Nordostecke des Grundstücks von der Franklinstraße erschlossen wird. Die Zeilenbebauung wird mehrfach mittels durchgesteckter Zugängen von den Gebäudelängsseiten erschlossen.

Der Innenhof bildet einen geschützten Bereich und kann eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. Diese ist aber noch nicht ausformuliert. Die im Entwurf dargestellte Bepflanzung mit großen Bäumen ist über der Tiefgarage so nicht umzusetzen. Die Ausgestaltung der Freianlagen ist wenig differenziert und hat Optimierungspotential. Störende Nebenanlagen werden entlang den Grundstückgrenzen angesiedelt. Gleichwohl der fußläufige Zugang (FW-Zufahrt) offen gestaltet ist, wird die entlang der nördöstlichen Grundstücksgrenze angesiedelte TG-Zufahrt, die Mülleinhausung, sowie die Fahrradstellplätze als störend empfunden.

Stellt die amorphe Formensprache auf den ersten Blick einen positiven Kontrast zur strengen Zeilenbebauung der Lincolnsiedlung dar, setzt sich der innovative Anspruch innenräumlich in der technischen und funktionalen Weiterentwicklung nicht im gleichen Maße fort. Innenliegende Bäder beschränken die Wohnqualität. Die Grundrisse des Solitärs überzeugen nicht. Insbesondere die Räume an den Gebäudeenden bzw. -ecken funktionieren nicht. Die Barrierefreiheit ist nicht vollständig nachvollziehbar. Positiv beachtet wird die differenzierte Höhenentwicklung der Baukörper, die durch die geringere Höhe des südlichen Baukörpers sich positiv auf die Belichtungssituation der weiter nördlich gelegenen Bauvolumen auswirkt.

Die homogen horizontal gestaltete Fassadenstruktur betont die fließende Gebäudeform. Im Detail ist sie noch wenig ausdifferenziert und lässt die vermeintlichen Qualitäten nur erahnen. Es gibt keine Aussagen zur Materialität der sonstigen Fassaden. Die Notwendigkeit einer umlaufenden Glasbrüstung erschließt sich nicht.

Der Wohnungsmix ist vielfältig, die Gebäudeform zwingt zu teilweise fragwürdigen Kompromissen durch die Raumgeometrie. Die Wirtschaftlichkeit der im geschlossenen Gebäudevolumen befindlichen Erschließungen, Punkt + Laubengang, wird infrage gestellt, ebenso die teils großräumigen Durchgänge im EG. In den Zugängen befindliche Funktionsräume (Kinderwagenabstellplätze usw.) halten die Freiflächen von Nebengebäuden frei. Bedingt durch die Formenwahl bleiben Fragen hinsichtlich einer termin- und kostenoptimierten Bauweise. Eingeschobene Loggien sind energetisch und konstruktiv optimiert zu realisieren. Die geforderte Mindestzahl der Stellplätze eingehalten, die Anzahl der Wohneinheiten liegt im oberen Bereich der Arbeiten.

Technik:
Es ist keine Lüftung mit WRG vorgesehen, dies ist heilbar durch Schächte in den Abstellräumen, was jedoch zu einem Grundflächenverlust führt. Es sind zu wenig HA-Raum- und Technikraumfläche in UG vorgesehen, was nur durch Entfall von Stellplätzen/Mieterkeller kompensiert werden kann. Die lichte Raumhöhe von 2,55 m ist im Hinblick auf einen horizontalen Leitungsverzug kritisch zu bewerten. In den Detail-Grundrissen sind noch keine Installationswände in Sanitärräumen eingeplant. Deren Nachrüstung führt zu einem Wohnflächenverlust. Je Wohneinheit sind 1 – max. 2 Abwasserfallstränge erforderlich. Die Technikplanung ist Insgesamt nicht ausreichend dargestellt. Es ist fraglich ob auf Grundlage der Konzeptdarstellung ein passivhausähnliches Niveau ohne weitreichende Konzeptänderungen erreicht werden kann.

Tragwerk:
Flexible, reduzierte Tragstruktur mit Stützen. Unterzugsdecken unter Staffelgeschoss und über TG. Dies ist verbesserungsfähig. Fugen an allen Haustrennwänden, um die große Länge zu unterteilen. (Wartungsbauteile) Die komplizierte Geometrie ist kostensteigernd. Es ist fraglich, ob eine klare Tragstruktur von oben bis in die TG möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit der Konstruktion ist als eher problematisch einzustufen. Die TG kann vorgezogen werden.

Baurecht:
Die Feuerwehrumfahrt- und Aufstellflächen sind vorgesehen, sie müssen jedoch der DIN 14090 angepasst werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit nach §43(2) HBO ist weder in den Plänen dargestellt, noch im Erläuterungstext erwähnt.