modgnikehtotsyek
ALLE WETTBEWERBSERGEBNISSE, AUSSCHREIBUNGEN UND JOBS Jetzt Newsletter abonnieren

Nichtoffener Wettbewerb | 06/2016

Wohnbebauung Baufeld 3.2 und 4.2 Lincoln-Siedlung

Lageplan

Lageplan

2. Anerkennung / Baufeld 3.2

Preisgeld: 5.000 EUR

DMSW Architekten

Architektur

bbz landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

HEG Beratende Ingenieure VBI

Bauingenieurwesen, Tragwerksplanung

IBJ Ingenieurbüro Jesorlowitz

TGA-Fachplanung

Erläuterungstext

Stadtraum
Die Wohnanlage des Baufeldes 3.2 formuliert den Eingang in die entstehende Lincoln-Siedlung. Der Entwurf entwickelt eine nachbarschaftliche Wohnanlage, die den Duktus der vorhandenen Zeilenbebauung aufnimmt und im Sinne der Schaffung eines Wohnortes uminterpretiert. Zwei längliche Baukörper werden plastisch ausformuliert und um einen hofartigen Gemeinschaftsgarten arrangiert. Die Enden der Baukörper werden als Köpfe ausgebildet. So gelingt es, die Starrheit des Zeilenprinzips aufzubrechen und einen räumlichen Bezug zur Umgebung herzustellen. Durch die differenzierte Baukörpersetzung und die Ausbildung der Kopfenden wird die neue Nachbarschaft dem Anspruch als
Eingangsmotiv für die gesamte Lincoln-Siedlung gerecht.

Städtebau
Das Konzept des vielfältigen Wohnortes spiegelt sich in der städtebaulichen Ausformulierung der Wohnanlage. Der durch die Baukörpersetzung definierte Raum gliedert sich in einen von der Franklinstraße erschlossenen Freiraum mit Zufahrt in die Quartiersgarage, einer Car-Sharing Stellplatzanlage und Versorgungsflächen (Müll etc.) und den westlich daran anschließenden Gartenhof mit den gemeinschaftlichen Aufenthaltsflächen zwischen den beiden neuen Gebäuden. Von hier aus
gelangt man in die Wohngebäude mit ihren drei bzw. vier barrierefreien Zugängen. Durch die seitliche Verschiebung der Baukörper sind beide Wohnbauten nach Süden und Südwest mit direktem Blick in den Wald und der angrenzenden Umgebung ausgerichtet.
Diese differenzierte Ausgestaltung der Baukörper lässt die Gesamtanlage einheitlich erscheinen. Die Bezugnahme auf die bestehenden Siedlungsstrukturen und die besondere Lage verorten die neue Wohnnachbarschaft eindeutig als Auftakt und Bestandteil der entstehenden Siedlung.

Wohngebäude
Die beiden jeweils viergeschossigen Baukörper mit Staffelgeschoß nehmen einen vielfältigen Mix mit insgesamt 93 Wohnungen auf. In den individuell gestalteten Köpfen befinden sich attraktive Eckwohnungen.
Die länglichen Abschnitte zwischen den Köpfen bieten Raum für kleine, einseitig orientierte und für durchgesteckte, zweiseitig orientierte Wohnungen. Die Service-Wohnungen sind an dieser Stelle im nördlichen Baukörper integriert und gruppieren sich um das mittlere Treppenhaus. Im zurückgesetzten Staffelgeschoss wird das Angebot um großzügige Terrassen erweitert.

Beurteilung durch das Preisgericht

Das Prinzip der Lincoln-Siedlung, die pärchenweise Anordnung der Gebäudezeilen, wird durch die Positionierung der Baukörper gelungen fortgeführt. Die besondere Lage des Baugrundstücks wird durch die zueinander versetzte Stellung der Gebäude und der Ausbildung der Kopfenden aufgenommen. Die Knochenform der Baukörper mit geometrisch fragwürdig verdrehten quadratischen Gebäudeköpfen muss jedoch hinterfragt werden, da diese sehr wuchtig wirkt.

Es entstehen zwei Außenbereiche denen Funktionen zugeordnet werden können. Es entstehen spannende Freiraumsituationen. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt an der richtigen Stelle. Die Durchlässigkeit zum umgebenden Wald ist gegeben.

Die Anordnung der Tiefgaragenzufahrt und der Nebengebäude ist gut gelöst. Der Zugang zur TG für die Fremdnutzer von Stellplätzen ist richtig angeordnet. Die Anordnung der Fahrräder im UG wird als schwierig bewertet. Die Zugänglichkeit des Fahrradraumes ist so nicht praktikabel, der vorgesehene Aufzug ist zu klein für den Fahrradtransport.

Die Gebäude werden von den Gemeinschaftsplätzen aus barrierefrei erschlossen. Die Eingänge sind richtig angeordnet, die Mietergärten jedoch im räumlichen Konflikt mit dem entstandenen Platz.

Die Wohnungsgrundrisse erfüllen grundsätzlich die Vorgaben der Auslobung, sind jedoch teilweise optimierungsfähig. Innenliegende Treppenhäuser werden bezogen auf die Grundrisse und aus Sicht der Brandschutzanforderungen kritisch bewertet. Dies sollte überprüft werden. Loggien bieten private Freiräume für jede Wohnung, die Ausrichtung durch die Gebäudeform sind teilweise ungünstig. Die Nord-Wohnungen in den Kopfbauten werden schlecht belichtet.

Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anzahl der Wohneinheiten und benötigter Wohnfläche bzw. Kubatur. Der Wohnungsmix entspricht den Anforderungen des Wettbewerbes.

Die Wahl der Fassadenstruktur ist konventionell wie auch die Materialwahl. Die Fassade müsste überarbeitet werden.

Die Kenndaten liegen im durchschnittlichen Bereich.

Technik:
Es ist keine Lüftung mit WRG vorgesehen. Dies ist heilbar durch Schächte im WE-GR Abstellräume/Flurecken. Die Folge wäre ein Grundflächenverlust. Im UG sind zu wenig Technikräume vorgesehen, deren Anordnung zu einem Entfall von Stellplätzen bzw. Mieterkeller führen würde. Bei der vorgesehenen lichten Raumhöhe von 2,65 m ist ein horizontaler Leitungsverzug gut möglich. Je WE sind 1 – max. 2 Abwasserfallstränge erforderlich. Es ist eine thermische Solaranlage vorgesehen, die Regenwassernutzung für die Außenflächen ist beschrieben. Es ist fraglich ob auf Grundlage der Konzeptdarstellung ein passivhausähnliches Niveau erreicht werden kann.

Tragwerk:
Die Konstruktion ist mit wirtschaftlichen Deckenspannweiten vorgesehen. Die aufgehenden Gebäude sind weitestgehend über der Kellernutzung vorgesehen, was ein flexibles Tragwerk im KG zulässt. Die Struktur des Lastabtrages müsste noch verbessert werden. Fugen sind zwischen KG- und TG-Bereichen in der Decke über KG vorgesehen. Gegebenenfalls könnte auf diese Fugen verzichtet werden. Die Gründung auf einer 50cm dicker Bodenplatte kann sicher noch optimiert werden. Für die Fassade sind Sichtbetonbauteile vorgesehen. Eine Vorfertigung der Decken ist geplant. Zur Erlangung einer optimalen Wirtschaftlichkeit sind Optimierungen und Präzisierungen erforderlich. Eine Voraberstellung der Tiefgarage ist gut möglich.

Baurecht:
Für die innenliegenden Treppenräume ist mit technischen Mehraufwendungen zu rechnen. Der fehlende 2. Rettungsweg nach §13 HBO ist durch das Gerät der Feuerwehr sicherzustellen. Ab 8,0m Brüstungshöhe ist eine Feuerwehrumfahrt- und Aufstellfläche nach DIN 14090 herzustellen (heilbar). Die Abstandsflächen nach §6 HBO sind zu überprüfen.
Lageplan

Lageplan

Piktogramm Konzept

Piktogramm Konzept

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Regelgeschoss

Grundriss Regelgeschoss

Ansicht Ost_Franklinstraße

Ansicht Ost_Franklinstraße

Ansicht Süd_Wald

Ansicht Süd_Wald

Schnitt

Schnitt

Detail Fassade

Detail Fassade

Typen-Grundriss

Typen-Grundriss

Typen-Grundriss Servicewohnen

Typen-Grundriss Servicewohnen