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Nichtoffener Wettbewerb | 06/2016

Wohnbebauung Baufeld 3.2 und 4.2 Lincoln-Siedlung

Konzeptioneller Städtebau Ansicht Süd

Konzeptioneller Städtebau Ansicht Süd

2. Anerkennung / Baufeld 3.2

Preisgeld: 5.000 EUR

Kramm & Strigl Architekten und Stadtplanergesellschaft mbH

Architektur

SHK+ Landschaftsarchitekten

Landschaftsarchitektur

Zendel.Engelmann.Ingenieure

Tragwerksplanung

IGS Ingenieurgesellschaft mbH

Bauingenieurwesen

Erläuterungstext

Städtebaulicher Ansatz:
Die Dynamik der diagonal zu den bestimmenden Achsen Heidelberger und Franklin- Straße positionierten Wohnzeilen soll durch den vorgelegten Entwurf auf die orthogonale Struktur zurückgeführt werden. Zusammen mit der geplanten Bebauung des zentralen Quartiersplatzes entsteht ein städtebaulicher Rahmen, der diesen südlichen Abschnitt des Stadtteils einfasst. Der östliche abknickende Baukörper stellt die Überleitung zwischen beiden Ausrichtungen her und bildet eine Schallschutzbebauung zur Heidelberger Straße und zu der Anbindungsstelle der für die Zukunft geplanten Querspange. Drei weitere längsgerichtete Gebäude formulieren den Abschluss des Quartiers, lassen dabei genügend breite Freiräume für ausgeprägte räumliche Bezüge des Innenhofes zum südlich gelegenen Wald sowie ausgeprägte Besonnung.

Freiraum:
„Wohnen im Kiefernwald“ prägt den Charakter des Freiraumes. Auf die Erhaltung sämtlicher Bäume, die nicht zwingend der Bebauung weichen müssen, wird großer Wert gelegt. Ergänzend werden weitere hochstämmige Kiefern auf gewachsenem Boden gepflanzt. Die Plätze erhalten Zierbäume wie Kirsche, Felsenbirne oder Zierapfel, welche die Architektur des Ortes betonen.Den Erdgeschosswohnungen sind von Rotbuchenhecken umgebene Gärten als „grüne Wohnzimmer“ zugeordnet.
Zur Erschließung der sechs Gebäude wird ein formales Wegeraster gewählt, dessen Herz der zentrale Quartiersplatz bildet. Die Freianlage ist vollständig barrierefrei konzipiert.
Spielplätze für Jugendliche sind an der Peripherie mit Bezug zum Wald angeordnet, der Spielbetrieb soll die ruhigeren Zonen der Freianlage nicht beeinträchtigen. Kleinkinderspielplätze sind den Gebäuden an gut überschaubaren Positionen direkt zugeordnet. Fahrrad- und Müllstandorte befinden sich ebenfalls im direkten Umfeld der Hauseingänge. Sie werden als überdachte, luft- und lichtdurchlässige Holzstrukturen geplant.

Wohnungsbau:
3-5 Wohnungen je Etage stellen hohe Wirtschaftlichkeit dar bei überschaubaren Hausgemeinschaften. Die wohnungsinterne Erschließung kommt ohne lange Flure aus, der Wohn-Essbereich ist die Kommunikations- und Verteilzone. Nur die Südwohnungen haben Flure, um die Lage der Wohnräume an der Südfassade zu ermöglichen. So entsteht ein breites Spektrum an Grundrissen für unterschiedliche Wohnformen. Freisitze sind als geschützte Loggien geplant, tlw. leicht auskragend, um die Fassaden zu beleben und weite Ausblicke in den Wald zu ermöglichen. Die Loggien der Südfassade an der Querspange erhalten zur Erhöhung des Schallschutzes verschiebbare Glaselemente, die eine Schallreduzierung um 25 dB und damit den Aufenthalt in der Loggia auch während der Hauptverkehrszeiten erlauben. Das östliche Gebäude bietet mit dem verglasten Laubengang zur Heidelberger Str. ebensolchen Schallschutz.

Parken:
Die Tiefgarage bietet 132 Stellplätzen Raum, davon 5 Behindertenstellplätze. Zusätzlich sind 5 Kompaktparkplätze mit Elektro-Ladestation für Carsharing-Projekte und 4 Motorradstellplätze vorgesehen.

Energetisches Gebäudekonzept:
Kompakte Kubatur mit günstigem A/V-Verhältnis und minimierter Fläche der wärmeübertragenden Gebäudehülle prägen den Entwurf, einfache Anschlussdetails minimieren Wärmebrücken. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist außenliegender Sonnenschutz durch Rollos, erforderlichenfalls in Kombination mit Sonnenschutzglas g<0,4, im Staffelgeschoss zusätzlich ein Vordach vorgesehen.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Baumasse wird angenehm in sechs Baukörper aufgegliedert, von denen fünf in etwa die gleiche Größe aufweisen, und einer etwas länger ist und eine Zeilenform entwickelt. Die kleineren Baukörper werden in Nord/Süd und Ost-Westausrichtung auf dem Grundstück gleichmäßig verteilt. Das zeilenartige Gebäude bildet den räumlichen Abschluss zur Franklinstraße.

Die Hauptzugänge für Fußgänger und Tiefgaragennutzer liegen unmittelbar nebeneinander an der Quartiersstraße. Die Fußgänger werden über einen schluchartigen Zugang zu einem zentralen Anwohnerplatz geführt, von dem aus die Eingänge zu den einzelnen Baukörpern liegen. Die Zugänge sind schlecht einsehbar.

Das Konzept von villenartigen Baukörpern im Park wird durch die Anordnung der Fahrradabstellplätze in überdachten Nebengebäuden an prägnanter Stelle konterkariert. Hier werden auch die Müllsammelanlagen platziert. Was für den täglichen Gebrauch Vorteile bringt, die wöchentliche Abfuhr aber stark erschwert. Die kurze Zeile wird von der Franklinstraße aus erschlossen. Dadurch sind hier die privaten Gärten auch zum Anwohnerplatz hin orientiert.

Alle Erschließungskerne münden in die Tiefgarage, die praktisch das gesamte Baugrundstück unterbaut. Dadurch wird die Freiraumqualität stark eingeschränkt. Der Beitrag versucht, differenzierte Räume zu entwickeln, dezentrale Spielangebote zu machen; über die Qualität des Quartiersplatzes müsste im Hinblick auf die darunter liegende Tiefgarage noch einmal nachgedacht werden.

Die Chance, durch die kurze Zeile an der Franklinstraße ein repräsentatives Vorfeld zu geben wird nicht genutzt. Deshalb müsste über die Massivität der zentralen überdachten Fahrradanlage (und dem Standort der Trafoanlage) noch einmal nachgedacht werden. Die Stellplatzanlage in der Tiefgarage ist kompliziert und zahlreiche Stellplätze nur schwer anfahrbar.

Die Gestaltung der Baukörper ist zwar konventionell aber von ansprechender Qualität. Insbesondere die großzügig verglasten Treppenräume vermitteln einen einladenden Charakter.

Die Wirtschaftlichkeit der Grundrisse wird durch Verzicht auf Diele und Flure erreicht. Die Mehrzahl der Wohnungen hat eine Süd oder Südwestausrichtung. In den südausgerichteten Wohnungen werden die Gemeinschaftsbereiche nur erreicht, wenn man die Schlaf- und Kinderzimmer passiert. Insgesamt wird die Gestaltung der Wohnungen als pragmatisch und ohne besondere herausragende Qualitätsmerkmale eingeschätzt. Der Verfasser bietet eine gewisse flexible Aufteilung der Grundrisse an.

Trotz der hohen Anzahl der Baukörper wird durch die konsequente Kompaktheit eine Wirtschaftlichkeit in Aussicht gestellt. Lasten werden strukturiert in die Tiefgarage eingeführt, die thermische Trennung der Loggien ist positiv. Es gelingt, trotz weniger unterschiedlicher Bauteile ein aufgelockertes und lebendiges Erscheinungsbild zu entwickeln. Die Einläufigkeit der Treppen und das Ermöglichen des zweiten Rettungsweges an vielen Stellen, wird positiv beurteilt.

Die Arbeit ist solide, aber sie liefert keinen entscheidenden Impuls zur Lösung der gestellten Aufgaben. Insbesondere fehlen eine klare städtebauliche Aussage und die Definition qualitätsvoller Außenräume.

Technik:
Es ist keine Lüftung mit WRG vorgesehen, dies ist heilbar durch Schächte in den Abstellräumen, was jedoch zu einem Grundflächenverlust führt. Es werden 6 zentrale Anlagen auf den Dächer vorgeschlagen. Der HA-Raum liegt nicht an der Außenwand, was geändert werden müsste. Bei einer lichten Raumhöhe von Änderung 2,50 m ist ein horizontaler Leitungsverzug schwierig. Je WE sind 1 – max. 2 Abwasserfallstränge erforderlich. Ein Konzept zur Regenwasserversickerung ist beschrieben. Ein Passivhausstandard ist schwer umzusetzen.

Tragwerk:
Es ist eine klare durchgängige Tragstruktur bis in die UG-Ebene möglich, allerdings ist eine Nacharbeitung erforderlich. Das Staffelgeschoss besteht aus einer leichten Holzständerbauweise, was günstig ist. Die Deckenstärken und Spannweiten sind wirtschaftlich. Es sind 2 Gebäudefugen sowie eine Mischgründung (Streifen-/ Einzel- Plattenfundament) vorgesehen. Die Wände bestehen teilweise aus Stahlbetonfertigteilen, was ein richtiger Ansatz ist. Die Fassade ist als WDVS geplant. Eine Voraberstellung der Tiefgarage ist schwierig, da die TG-Decke zur Erstellung der aufgehenden Gebäude befahren werden müsste.

Baurecht:
Die westlichen Wohneinheiten von Haus A und E sind ab 8,0m Brüstungshöhe nicht anleiterbar. Aufgrund des Flächenmangels ist möglicherwiese eine Korrektur nicht möglich, da Feuerwehrumfahrt- und Aufstellfläche nicht herstellbar sind. Die Abstandsflächen nach §6 HBO sind zur westlichen Grundstücksgrenze zu überprüfen.
Konzeptioneller Städtebau Blickrichtung Süd-West

Konzeptioneller Städtebau Blickrichtung Süd-West

Ansicht Süd

Ansicht Süd

Schnittansicht Nord

Schnittansicht Nord

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Regelgeschoss

Grundriss Regelgeschoss

Grundriss Staffelgeschoss

Grundriss Staffelgeschoss

Schwarzplan und Schallschutz

Schwarzplan und Schallschutz

Grünraum Kiefernwald

Grünraum Kiefernwald

Fahrrad Müll Zugänge

Fahrrad Müll Zugänge