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Einladungswettbewerb | 09/2016

Neues Wohnen

1. Preis

Preisgeld: 7.250 EUR

grotheer architektur

Architektur

Erläuterungstext

Neues Wohnen in Wyk auf Föhr

Dieser Wettbewerbsbeitrag verfolgt drei zentrale Themen:

1. Ansprechende und sinnvolle Gestaltung:
Ästhetisch und funktional auf höchstem
Niveau,unter Einbeziehung der vorhandenen
Strukturen im Baugebiet.
2. Hohe Flexibilität: Die Raumaufteilung der
Wohneinheiten (auch untereinander) soll je nach
Bedarf anpassbar sein.
3. Geringe Kosten: Die Baukosten sollen auf einem
Niveau gehalten werden, das den geplanten
Quadratmeterpreis ermöglicht.

Der Entwurf sieht zwei nahezu identische Gebäude auf dem ca. 1896 m² großem Grundstück vor. Beide Gebäude sind mit ihrer Stirnseite nach Nordwesten, Balkonlage nach Südwesten, ausgerichtet und führen so die Reihung der bestehenden Bebauung im nahe gelegenen südlichen Baugebiet fort.

Der geplante Grüngürtel im Südosten wird durch die Ausrichtung der Gebäude in das Baugebiet weiter geführt; Sichtachsen und Blickbezüge zum Grün bleiben für die Bebauung der gegenüberliegenden Neubaugrundstücke und der Erschließungsstraße weitgehend erhalten.

Um die beiden Häuser in die örtliche Situation sanft zu integrieren, werden die Fassadenhüllen segmentiert und gegliedert indem sie mit unterschiedlichen Fassaden/ Materialien versehen werden. Helle Putzoberflächen, Klinker und Holz bilden eine Kombination, die sich so auch im direkten Gegenüber wiederfindet. Die Häuser erhalten eine Reduzierung großer, einheitlicher Flächen und sorgen so für eine optisch gerechte, proportionale Vermittlung zwischen der vielfältigen Bebauung in der Siedlung.

Die Versiegelungsflächen sollen möglichst gering gehalten werden: neben der BGF von insgesamt 499 m² beider Häuser gibt es je Haus eine KFZ-Parkplatzfläche sowie separate Stellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Müllunterbringung. Pro Haus ist ein rollstuhlgerechter Parkplatz vorgesehen.
Ein Haustechnikraum ist als einzeln stehendes Nebengebäude in zentraler Lage vorgesehen.

Auf eine Bebauung von drei Häusern auf dem Grundstück wurde bewusst verzichtet. Großzügige Freiflächen und Zwischenräume zwischen den Gebäuden sowie Kostenersparnis stehen hier als Begründung. Eine Aufteilung der Wohneinheiten auf drei Gebäude, hätte zu einer sehr dichten Bebauung, und Anstieg der Verkehrsflächen geführt, die Bebauungsdichte würde schon aus optischer Sicht zu einer Überbauung des Grundstücks führen, zudem wäre die Flexibilität der Grundrisse stark eingeschränkt.




Beide Häuser bieten Raum für 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen, mit insgesamt 17 Wohnungen. Pro Haus sind 8-9 Wohneinheiten vorgesehen, im Erdgeschoss und Obergeschoss je drei und im Dachgeschoss zwei bzw. drei Wohnungen. Sämtliche Erdgeschosswohnungen sind barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht geplant.
Die Gestaltung der Wohneinheiten folgt dem Prinzip der Modularität: In den Gebäuden findet sich eine Aneinanderreihung von Scheiben, basierend auf einem Achssystem von 3,50 m bzw. 4,00 m. Jede Scheibe beinhaltet Wohn- und Funktionsbereiche, so dass die Wohnungen nach Bedarf durch das Hinzufügen oder die Entnahme eines Schlafraumes vergrößert oder verkleinert werden können. Lediglich das Dachgeschoss beider Häuser bildet eine Ausnahme; hier sind die Wohnungen in Ihrer Größe und Aufteilung fixiert.

Großer Wert wurde darauf gelegt, alle vorgesehenen Wohneinheiten gleichwertig zu gestalten. So sind fast alle Freisitze und Balkone nach Südwesten ausgerichtet. Das angrenzende Grün des Grüngürtels darf sich durch die Gestaltung an den Häusern entlang, über Laubengänge und Balkone auf dem Grundstück ausbreiten.

Die Küche befindet sich jeweils angrenzend an den Wohn- und Essbereich. Die Flure und Verkehrsflächen sind in die Wohnfläche integriert. Diese offene Gestaltung soll einerseits für ein großzügiges Wohngefühl und andererseits für mehr Barrierefreiheit sorgen.
Optional können Wände gestellt werden um Abtrennungen von Flur und/ oder Küche zu erhalten.

Die Erschließung der einzelnen Wohnungen erfolgt über Laubengänge. Ihr zentraler Vorteil ist, dass keine innenliegenden Flure benötigt werden und so die Flexibilität der Raumzuordnung in den Gebäuden maximiert wird. Die kostenintensiven Flächen innerhalb der thermischen Hülle können so nahezu vollständig als Wohnraum genutzt werden. Darüber hinaus bietet der Verzicht auf innenliegende Flure und Treppenhäuser brandschutztechnische Vorteile und reduziert in diesem Bereich die Kosten.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Anordnung der beiden 2-geschossigen Baukörper in giebelständiger Bauweise wird begrüßt. Die Einfügung in die Nachbarschaften ist gegeben. Sichtachsen der gegenüberliegenden Wohnhäuser sind zum Grünbereich möglich. Die Südwestorientierung der Wohnbereiche ist richtig. Die Erschließung über zwei Zufahrten mit getrennten Stellplatzanlagen wird kritisch gesehen; ermöglicht gleichwohl eine schrittweise Realisierbarkeit.
Die Grundrissaufteilung in modularer Schottenbauweise lässt einen vielfältigen Gestaltungsfreiraum der einzelnen Wohnungsgrößen zu. Die Wohnflächen lassen sich nahezu ohne Verkehrsflächen optimal nutzen; keine Flure. Die Abstellräume sind unzureichend. Insgesamt kann die Raumzuordnung und -ausbildung überzeugen. Die Gebäudeerscheinung ist geprägt durch einen differenzierten Materialeinsatz. Hierdurch soll eine Maßstäblichkeit und Einbindung in die Nachbarschaften erzeugt werden. Sowohl die rückwärtige Erschließungsfront als auch die Eckausbildungen können wenig überzeugen.
Sowohl die Bauweise in günstiger Schottenausbildung, freiliegenden Außentreppen und Laubengängen als auch die rechnerischen Kennwerte lassen eine wirtschaftliche Erstellung sowie einen nachhaltigen Betrieb erwarten.