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Nichtoffener Wettbewerb | 10/2016

Rathaus-Erweiterung

Anerkennung

Anerkennung

Anerkennung

Preisgeld: 2.700 EUR

Tusker Ströhle Architekten BDA

Architektur

Jörg Stötzer Landschaftsarchitektur

Landschaftsarchitektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Städtebauliche Einbindung
Die Positionierung des Erweiterungsbaukörpers auf der Westseite des Rathauses, stellt ein städtebauliches Alleinstellungsmerkmal im Rahmen der Wettbewerbsbeiträge dar. Dadurch entsteht eine Freistellung des denkmalgeschützten Rathauses sowie ein wohlproportionierter Freiraum zum „Zeinerhaus“. Gleichzeitig rückt dieses jedoch ins Zentrum des Ensembles.

Eine weitere platzartige Situation entsteht auf der Rückseite des „Zeinerhauses“. Hier kann „unter Bäumen“ geparkt werden, währen auf der südwestlichen Ecke des Grundstücks lediglich Stellplätze für Fahrräder angeboten werden. Die in Typologie und Kubatur annähernd ähnlichen Baukörper werden spannungsvoll zueinander gestellt und durch eine konische Erschließungsfuge miteinander verbunden. Über Rampen- und Treppenanlagen werden barrierefreie Zugänge sowohl von Süden, als auch von Norden hergestellt.

Von diesem Eingangsbereich aus erfolgt eine gleichwertige Zugänglichkeit zu Alt- und Neubau, wobei der Neubau durch ein auf der Südostecke liegendes Treppenhaus separat erschlossen wird. Ebenso befindet sich im Kern des Neubaus ein Aufzug, der die Barrierefreiheit auf allen Ebenen herstellt.

Organisation und Gestaltung
Die Grundrissorganisation stellt sich insgesamt als klar und wirtschaftlich dar, wobei insbesondere der Vortragssaal auf der Südostseite, sowie das diametral gegenüber liegende Multifunktionsbüro eine gute Orientierung zu den Außenräumen darstellen.

Sowohl die Typologie des Gebäudes, als auch seine Fassadengliederung nimmt Bezüge aus dem Kontext auf, wobei insgesamt eine maßstäblichere Gliederung der Fassadenöffnungen und Fugenverglasung wünschenswert wäre. Die homogene Materialität aus Sichtbetonoberflächen ist inklusive der Dachneigung konsequent ausgebildet, wird jedoch im Hinblick auf Angemessenheit der Aufgabe und Einbindung in die städtebauliche Struktur kritisch bewertet. Ein entscheidender Nachteil der Arbeit ist ihre große Nähe zur westlichen Nachbargrenze. Da die erforderlichen Mindestabstände, auch bei großzügiger Auslegung der Bayerischen Bauordnung nicht eingehalten werden können, stellt dies letztendlich eine Realisierung der Arbeit in Frage.

Denkmalschutz
Die Freistellung des unter Denkmalschutz stehenden alten Rathauses wird durch einen schmalen Zwischenbau erreicht. Ansonsten nimmt die Arbeit die Traufhöhe des Denkmals auf, bleibt aber mit dem Dach unter der Firsthöhe des Denkmals zurück.

Freiraum
Die Positionierung der Rathauserweiterung in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks lässt südlich des Rathauses einen großzügigen, zusammenhängenden Freiraum entstehen. Die neu entstehende Platzfläche zwischen Rathaus, Erweiterung und Zeinerhaus überzeugt durch ihre Gestaltung und Proportion. Die südlich daran anschließende Parkierung unter einem lockeren Baumhain ist ein für den Ort angemessenes Motiv, lässt darüber hinaus für temporäre Veranstaltungen und Märkte vielfältige Nutzungsmöglichkeiten offen. Der Umgang mit der Topografie des Ortes erscheint an manchen Punkten nur schematisch gelöst. Insbesondere bei den Treppen- und Rampenanlagen bestehen zwischen dem Lageplan und den Schnitten/Ansichten erhebliche Diskrepanzen
Anerkennung

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