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Nichtoffener und hochbaulicher Wettbewerb im kooperativen Verfahren | 11/2018

„Grand Central“ Wohnhochhaus in Frankfurt am Main

Engere Wahl

NKBAK

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf leitet seine Baukörperfigur aus der Analyse des Baufeldes und seiner Definitionen aus den Rahmenbedingungen ab. Entstanden ist ein Baukörper, der sich als fließender dreidimensionaler Raum versteht. Der ‚Wohnberg‘ – so das Preisgericht – ist weniger Haus als gebautes Volumen mit richtungsloser Fassade.

Der Adam-Riese-Platz ist zerklüftet und weist kaum Aufenthaltsqualitäten auf. Durch die Anordnung der Baumasse erhält er eine reine Nordlage. Überzeugend ist jedoch die breite und platzartige Überwindung der Hafenstraße in Richtung Hauptbahnhof, aus der sich eine selbstverständliche Wegeführung ergibt. Nicht akzeptabel ist die Anordnung der Tiefgaragenerschließung – auch in Bezug auf den Respekt gegenüber der Erschließung des benachbarten DB-Areals. Schwierig ist die dunkle Gasse, die den ‚Wohnhügel‘ unterschneidet. In Bezug auf die Auseinandersetzung mit der Topographie bleiben Zweifel.

Die Nutzungszonierung im Erdgeschoss kann nicht völlig überzeugen. Problematisch sind die Anordnung des Minimarkts im Nordwesten und die versteckte Anordnung der Lobby zum frei-finanzierten Wohnungsbau wie auch die dunkle Anbindung des Erschließungskerns des geförderten Wohnungsbaus. Die Kita – zweigeschossig mit Außenraum auf Dachflächen – hat zum Teil problematische Gruppenräume, die nach Norden zu der dunklen Durchgangsgasse orientiert sind. Ganz schwierig ist jedoch das Wohnungsangebot – ein Großteil der Wohnungen ist einseitig rein nach Norden ausgerichtet. Auch wirtschaftlich gibt es Bedenken, da jede Geschossplatte einen anderen Zuschnitt hat, der zu einer starken Differenzierung der Wohnungsgrundrisse führt.

Die Gebäudefigur macht eine Realteilung schwierig.

Interessant ist der Vorschlag einer Hybridbauweise, die das Tragwerk auf ein Minimum reduziert und im Innenausbau Holz vorsieht, um einen Beitrag zur CO2-Reduzierung zu leisten. In Bezug auf die Gewährleistung von Brand- und Schallschutz zeigt sich das Preisgericht skeptisch.

Insgesamt handelt es sich bei dem Entwurf um einen mutigen Ansatz, um den Versuch, eine freie Skulptur zu entwickeln, der sich alles andere unterzuordnen hat. Das Preisgericht lobt den wertvollen Beitrag zur Diskussion, der sich jedoch letztlich als Wohnmaschine entpuppt hat, die weder von ihrer städtebaulichen Aussage noch in Bezug auf die angebotenen Wohnqualitäten vollständig überzeugen kann.